Spruchreif | Der Jurafuchs Podcast

Dr. Carl-Wendelin Neubert
Ausschluss von der Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Unter welchen Voraussetzungen kann eine politische Partei nach Art. 21 Abs. 3 GG von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden? | BVerfG, Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19

23.02.2024 59 min

Das Bundesverfassungsgericht hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung? Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse zi...
Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19

16.02.2024 60 min

Die politischen Parteien in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf. Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen ...
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die parlamentarische Willensbildung – mit Prof. Florian Meinel | Wurde das Gebäudeenergiegesetz zu kurzfristig beschlossen? | BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2023 – 2 BvE 4/23

19.01.2024 52 min

Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. In einer Eilentscheidung untersagte das Bundesverfassungsgericht es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den Abgeordneten des Bundestags habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess. Professo...
KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09

29.12.2023 48 min

Die Grundrechte sind zuallererst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.01.1958 – 1 BvR 400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine objektive Wertentscheidung verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten mittelbare Drittwirkung. Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden Stadionverbot belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirk...
Push-Backs von Geflüchteten an EU-Außengrenzen - mit Dr. Dana Schmalz | Welche Anforderungen gelten für den Umgang mit und Zurückweisungen von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen? | EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 & 8697/15, N.D. & N.T. v. Spanien

15.12.2023 48 min

Das Thema Migration ist ein Dauerbrenner in den öffentlichen Debatten in Deutschland und Europa. Täglich kommen hunderte Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung oder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen an die Außengrenzen der Europäischen Union. Oft steht ihnen dort kein Zugang zu einem Asylverfahren zur Verfügung. Nicht selten werden sie bei Grenzübertritt in das Land zurückverbracht, aus dem sie die EU betreten haben. Diese sog. „Push-Backs“ erfolgen oft gewalttätig und verstoßen nicht selten gegen das zentrale Rechtsprinzip des „non-refoulement“. Hinsichtlich des zusätzlichen Verbots von sog. Kollektivausweisungen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zuletzt eine deutlich restriktivere Rechtsprechung entwickelt (EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 & 8697/15, N.D. & N.T. v. Spanien). Dr. Dana Schmalz, LL.M., Expertin für Migrations- und Geflüchtetenrecht und Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg, führt ein in die Grundlagen des internationalen Rechtsregimes zum Schutz von Geflüchteten und erläutert die jüngsten völkerrechtlichen Entwicklungslinien: Was passiert eigentlich mit den Menschen, wenn sie an die EU-Außengrenzen gelangen?Wie sieht der Rechtsrahmen für den Umgang mit Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aus?Warum dürfen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen grundsätzlich nicht einfach pauschal abgewiesen oder zurückgeschoben werden?Was sind Kollektivausweisungen und warum unterliegen sie einem eigenen Rechtsregime?Warum hat der EGMR zuletzt sei...
Wiedereinführung der Vermögenssteuer? - mit Prof. Alexander Thiele | Ist eine Vermögenssteuer verfassungsrechtlich zulässig? Welche Anforderungen gelten dafür? Und was spricht verfassungsrechtlich dafür?

01.12.2023 59 min

Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sehen sich angesichts zahlreicher elementarer Krisen – Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise – mit schweren finanziellen Herausforderungen konfrontiert. Dies gilt nicht erst seit dem Urteil des BVerfG zur Schuldenbremse vom 15.11.2023, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde (2 BvF 1/22). Schon länger wird daher der Ruf laut nach der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer, um einen Teil der hohen Ausgaben der öffentlichen Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren und soziale Ungleichheiten abzufedern. Prof. Alexander Thiele, Inhaber der Professur für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht, an der BSP Business & Law School in Berlin, erläutert die grundlegenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer: Warum gibt es einen Ruf nach der Wiedereinführung der Vermögenssteuer?Bis wann gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer und warum wurde sie erhoben?Warum wurde die Ausgestaltung der Vermögenssteuer 1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?Ist die Vermögenssteuer gleichwohl weiterhin verfassungsrechtlich zulässig?Wie ließe sich eine Vermögenssteuer verfassungskonform ausgestalten?Warum sprechen darüber hinaus grundlegende verfassungsrechtliche Erwägungen für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer? Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf Jurafuchs. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere E...
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz vor dem BVerfG - mit Prof. Markus Ogorek | Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste? | BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17

11.08.2023 47 min

Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert. Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren: Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?Welche weiteren Justierungen im „V...
KLASSIKER: Mauerschützenfall - mit Prof. Emanuel Towfigh | Sind Verantwortliche des DDR-Grenzregimes wegen Todesschüssen an der Mauer strafbar? Greift hier das Rückwirkungsverbot? | BVerfG, Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.

28.07.2023 53 min

Bei ihrem Versuch, die innerdeutsche Grenze zu überwinden, wurden zwischen 1961 und 1989 über 100 unbewaffnete Menschen von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. Nach dem Fall der Mauer wurden sowohl ehemalige „Mauerschützen“ als auch für den „Schießbefehl“ politisch und militärisch Verantwortliche des SED-Regimes von deutschen Strafgerichten verurteilt. In seiner vielbeachteten „Mauerschützen-Entscheidung“ bestätigte das Bundesverfassungsgericht mehrere strafgerichtliche Urteile (Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.). Das BVerfG erkannte für Recht, dass der Schusswaffengebrauch auch nach DDR-Recht strafbar war und sah in der Verurteilung keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot (Art. 103 Abs. 2 GG). Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese grundlegende Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:Wie sah die Praxis des DDR-Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze aus?Was waren die rechtlichen Grundlagen für den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze nach DDR-Recht?Wieso wurden die Mauerschützen und die Hintermänner nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bestraft?Was besagt das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG)?Warum liegt im vorliegenden Fall eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vor?Wie kommt hier die Radbruch'sche Formel ins Spiel?Wie ist die Entscheidung einzuordnen?Im Smartbook Grun...
Internationale Klimarechtsprechung - mit Prof. Birgit Peters | Welche Chancen haben Klagen vor internationalen und nationalen Gerichten auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise?

14.07.2023 43 min

Um die Klimakrise zu bekämpfen und Staaten wie Unternehmen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, werden seit Jahren und zuletzt immer häufiger sogenannte „Klimaklagen“ angestrengt. Das Ziel: Auf dem Rechtsweg Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erzwingen, die Staaten und Unternehmen trotz einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – gleich aus welcher Rechtsnorm – bislang nicht oder zu langsam umsetzen. Die Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 (in unserem Podcast besprochen in Folge #5) ist ein erfolgreiches Beispiel. Doch welche Chancen haben internationale Klagen auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise, und vor welchen Herausforderungen stehen sie? Professorin Birgit Peters, Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, an der Universität Trier und Expertin für Klimaschutzrecht, erläutert im Gespräch die zentralen Fragen rund um Klimaklagen und internationale Klimarechtsprechung: Was versteht man unter einer Klimaklage?Welche rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen, um Klimaschutzmaßnahmen auf dem Rechtsweg durchzusetzen?Welche Entscheidungen der Klimarechtsprechung von ausländischen und internationalen Gerichten sind wegweisend, und was zeichnet sie aus?Welche rechtliche Rolle spielen die Verpflichtungen von Staaten nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen?Was sind die größten Herausforderungen für den Erfolg von Klimaklagen?Welche Jurisdiktionen und welche Kläger eignen sich besonders, um Klimaklagen mit Aussicht auf Erfolg zu führen?Wie werden sich Klimakl...
KLASSIKER: Der Jungbullen-Fall - mit Prof. Stephan Lorenz | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse | Wie funktioniert der Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)? | BGH, Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69

22.01.2023 50 min

Der Jungbullen-Fall wird von Jurastudent:innen seit Jahrzehnten gefürchtet. Es handelt sich um einen absoluten Klassiker des Zivilrechts, der vom Bundesgerichtshof 1971 entschieden wurde (Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 = BGHZ 55, 176). Der Fall dreht sich um den Vorrang der Leistungsbeziehungen (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) in den ungeliebten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse. Zugleich schlägt er den Bogen ins Sachenrecht, in den Allgemeinen Teil des BGB und ins Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag. Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, entheddert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts:Wie gehe ich in der Klausur an den Jungbullen-Fall und vergleichbare Konstellationen heran?Warum kommt es zum Eigentumsverlust beim Bauern durch Verarbeitung der Bullen zu Dosenfleisch?Was ist die Rechtsfolge des Eigentumsverlusts durch Verarbeitung?Wie bekomme ich bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse in den Griff?Was versteht man unter dem Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?Warum kommt der Vorrang der Leistungsbeziehungen im Jungbullen-Fall an seine Grenzen?Welchen Zweck hat § 951 Abs. 1 BGB und warum ist dieses Verständnis für den Fall entscheidend?Welche weiteren klausurrelevanten Konstellationen sind im Kontext des Jungbullen-Falls zu berücksichtigen?Eine detaillierte Aufbereitung des Jungbullen-Falls findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuc...
70 Jahre Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - mit Prof. Frank Schorkopf | Wie kam es zur Gründung der ersten Europäischen Gemeinschaft? Welche Lehren hält die EGKS für die heutige europäische Integration bereit?

06.01.2023 51 min

Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ist die erste Europäische Gemeinschaft und der Grundstock der institutionalisierten europäischen Einigung. Sie wurde vor 70 Jahren - am 23. Juli 1952 - gegründet: ein guter Anlass, auf die Anfänge der europäischen Idee und die Zeit der Gründung der EGKS zurückzuschauen und zu fragen, was die EGKS uns heute noch zu sagen hat. Professor Frank Schorkopf, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Georg-August-Universität Göttingen und Gastgeber des Podcasts „Europas Weg“, nimmt uns mit zu den Anfängen der europäischen Einigung:Wo liegen die ideellen Ausgangspunkte der europäischen Einigung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs?Warum scheiterte zunächst der „Plan A“ einer weitreichenden europäischen Institutionenordnung?Wie kam es dann zur Gründung einer Organisation für den gemeinsamen Zugang zu Kohle und Stahl?Warum wurde die EGKS ausgestattet als supranationale Organisation?Warum erfüllten sich die Erwartungen an die EGKS letztlich nicht?Wie kam es dazu, dass schon wenige Jahre nach Gründung der EGKS die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurden?Welche Bedeutung hatte die EGKS nach der Gründung von EWG und Euratom?Welche rechtlichen Folgewirkungen hat die EGKS für die EU und die Europäische Einigung bis heute?Mehr zu Rechtsfragen der Europäischen Union findet ihr in der Jurafuchs App - insbesondere in unserem Kurs „Europarecht“. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Pro...
Öffentliche Warnung vor „Kaspersky“ - mit Prof. Dennis-Kenji Kipker | Durfte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen es Unternehmens „Kaspersky“ warnen? | OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22

18.12.2022 50 min

Im März 2022 warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen des weltbekannten Software-Unternehmens Kaspersky. Der Grund: Kaspersky ist ein russisches Unternehmen mit Sitz in Moskau, und angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kaspersky nicht hinreichend unabhängig und seine Virenschutzsoftware für Cyberangriffe von Seiten Russlands genutzt werde. Kaspersky suchte gegen die Warnung des BSI vorläufigen Rechtsschutz - und unterlag (OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22). Doch war die Warnung des BSI vor Virenschutzprogrammen von Kaspersky rechtmäßig? Professor Dennis-Kenji Kipker ist Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen, Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen und Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin. Er erläutert den Fall und die dahinterstehenden Rechtsfragen: Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen stützen?Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen?Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch das BSI rechtfertigen?Welche Folgen st...
Wie reguliert man künstliche Intelligenz? - mit Prof. Florian Möslein | Welche rechtlichen Probleme entstehen beim Einsatz künstlicher Intelligenz? Welche Vorschläge zur Regulierung von KI macht die EU? Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, KI einzusetzen?

29.11.2022 42 min

Künstliche Intelligenz (kurz: KI) ist in aller Munde. Ende September hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine KI-Haftungs-Richtlinie vorgestellt. Er knüpft an den Kommissionsentwurf zu einer KI-Verordnung von 2021 an. Grund genug, um über die rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Entwicklung künstlicher Intelligenz zu sprechen.  Professor Florian Möslein, Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg und Direktor am dortigen Institut für das Recht der Digitalisierung, erläutert die drängendsten Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz:Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?Welche spezifischen Rechtsprobleme wirft der Einsatz von künstlicher Intelligenz auf?Welche Ansätze bestehen, um die von KI ausgehenden Risiken zu regulieren?Welche Neuerungen enthält der Entwurf der KI-Haftungs-Richtlinie der EU?Welche Rolle spielt der Entwurf der KI-Verordnung?Welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf unternehmensinterne Prozesse und die Entscheidungen von Geschäftsführung und Management?Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, künstliche Intelligenz einzusetzen? Welche Rolle spielen interdisziplinäre Ansätze für den Umgang mit und die Regulierung von künstlicher Intelligenz?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der Jurafuchs App. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referenda...
Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken - mit Prof. Lea Katharina Kumkar | Dürfen Social-Media-Plattformen ihre Nutzer:innen dazu verpflichten, sich mit ihrem Klarnamen zu registrieren? | BGH, Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21

13.11.2022 46 min

Das soziale Netzwerk Facebook hatte seine Nutzer:innen in den Nutzungsbedingungen dazu verpflichtet, dort nur mit dem Namen aufzutreten, den sie im gewöhnlichen Leben führen (sog. „Klarnamenpflicht“). Nutzer:innen, die Facebook unter Pseudonym nutzen wollten, klagten dagegen - nun hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21). Professorin Lea Katharina Kumkar, Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Trier und Mitglied des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT), erläutert das Klarnamenurteil des BGH en Detail:Welcher Rechtsrahmen gilt für die Nutzung von sozialen Netzwerken in Europa?Warum beginnt der Fall mit einer klassischen AGB-Kontrolle?Warum sind für die Abwägung der gegenüberstehenden Interessen von Facebook und Facebook-Nutzer:innen die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta maßgeblich?Welche rechtlichen Interessen streiten für Facebook - also für eine Klarnamenpflicht - und welche für die Nutzer:innen - also gegen eine Klarnamenpflicht?Warum überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Nutzer:innen, Facebook auch unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen zu dürfen?Darf Facebook wenigstens im Innenverhältnis von seinen Nutzer:innen verlangen, ihre Identität offenzulegen?Würde der BGH seine Entscheidung so auch nach Maßgabe der - auf diesen Fall noch nicht anwendbaren - Datenschutzgrundverordnung treffen?Eine detaillierte Aufbereitung des Klarnamen-Urteils des BGH findet ihr in der Jurafuchs App. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jur...
Reform der Geldwäschebekämpfung - mit Prof. Mohamad El-Ghazi & Prof. Till Zimmermann | Warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies? Wie sehen die rechtlichen Regelungen der Geldwäschebekämpfung aus? Und wie lässt sich die Geldwäschebekämpfung reformieren?

30.10.2022 54 min

Deutschland ist ein Geldwäscheparadies. Aber warum eigentlich? Und was kann man dagegen tun? Dies erklären die Experten für Geldwäschebekämpfung Prof. Mohamad El-Ghazi und Prof. Till Zimmermann. Prof. El-Ghazi ist Inhaber der Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Trier. Prof. Zimmermann ist Inhaber der Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge, ebenfalls an der Uni Trier. Beide leiten zusammen das Trier Institut für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht. Und beide sind Gastgeber des Strafrechts-Podcast „Das Letzte Wort“. Prof. El-Ghazi und Prof. Zimmermann erläutern in der aktuellen Folge:Was ist eigentlich Geldwäsche und wie funktioniert sie?Wie groß ist das Problem der Geldwäsche und warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies?Wie sieht der aktuelle rechtliche Rahmen der Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus?Wo stößt das geltende Rechtsregime zur Geldwäschebekämpfung an Grenzen? Welche alternativen Ansätze der Geldwäschebekämpfung gibt es?Wie sind die jüngsten Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner zu bewerten?Welche weitergehenden Reformen sollten angegangen werden?Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der Jurafuchs App. Jurafuchs ist die digitale Lernplattform für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr ...
Aktuelle Rechtsfragen der Corona-Pandemie - mit Prof. Andrea Kießling | Was bringt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)? Wie hat sich das IfSG seit Beginn der COVID-Pandemie entwickelt? Welche Anforderungen muss das Recht in Zeiten von Unsicherheit erfüllen?

09.10.2022 59 min

Das Infektionsschutzgesetz enthält die Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen des Staates. Zum 1. Oktober 2022 wurden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - einmal wieder - neu gefasst. Doch was bedeuten diese Änderungen eigentlich? Dafür werfen wir einen grundlegenden Blick auf die Regelungen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Infektionsschutzrechts. Professorin Andrea Kießling, Inhaberin der Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Herausgeberin des Standardkommentars zum Infektionsschutzgesetz, erläutert die zentralen Rechtsfragen der Corona-Pandemie im Herbst 2022:Wie sah das Infektionsschutzgesetz zu Beginn der Pandemie aus und wie hat es sich seither verändert?Welche verfassungsrechtlichen Überlegungen stehen hinter den Corona-Schutzmaßnahmen?Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Ausgestaltung von Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen?Wie geht der Staat damit um, dass ihm in der Pandemie nur unvollständige Informationen zur Verfügung stehen?Welche Spielräume hat der Staat bei der Schaffung und Auswahl von Corona-Schutzmaßnahmen?Warum ist es problematisch, dass die Rechtsgrundlagen für die Corona-Bekämpfung seit November 2021 befristet sind?Warum sind die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wenig ausgewogen? Wie sähe ein nachhaltiges Pandemie-Recht aus?Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie haben wir für euch detailliert aufbereitet in der Jurafuchs App - darunter die im Podcast angesprochenen BVerfG-Entscheidun...
Unabhängigkeit von Behörden als Demokratieproblem? - mit Prof. Ann-Katrin Kaufhold | In welchem Umfang müssen und dürfen Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten unabhängig sein? | EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-718/18 („Bundesnetzagentur“)

01.07.2022 42 min

Behördenorganisation klingt nur auf den ersten Blick langweilig. Denn dahinter verbergen sich grundlegende Fragen unseres demokratischen Gemeinwesens. Diese Fragen sind neu zu Tage getreten in einem Fall, in dem es um die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten geht. 2021 hat der EuGH entschieden, dass die deutsche Bundesnetzagentur bei der Erfüllung energieregulierungsrechtlicher Aufgaben nicht über die europarechtlich notwendige Unabhängigkeit verfügt (Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18). Warum diese technisch anmutende Entscheidung zu einem grundlegenden Problem für die deutsche Verfassungsordnung führt, erklärt Professorin Ann-Katrin Kaufhold, Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München: Welche Anforderungen stellt das anwendbare Unionsrecht an die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden? Warum entspricht die Aufgabenerfüllung der BNetzA diesen Anforderungen nicht? Warum steht die Unabhängigkeit von Behörden im Konflikt mit Anforderungen an ihre demokratische Legitimation?Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die demokratische Legitimation von Behörden? Sind unabhängige Behörden nach deutschem Verfassungsrecht überhaupt denkbar?Stehen Unionsrecht und Verfassungsrecht in der Frage der Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden in einem unauflösbaren Konflikt? Welche grundlegende Bedeutung beansprucht die Frage nach der Unabhängigkeit von Behörden über diesen Fall hinaus?Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebu...
Der Ukraine-Krieg vor dem Internationalen Gerichtshof - mit Prof. Paulina Starski & Friedrich Arndt | Kann die Ukraine sich gegen den russischen Angriff unter Berufung auf die Völkermordkonvention wenden? | IGH, Beschluss über vorläufige Maßnahmen vom 16.03.2022

06.05.2022 42 min

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat Russland verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der Ukraine unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die Völkermordkonvention angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich.  Professorin Paulina Starski, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie Friedrich Arndt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl, erläutern diese Entscheidung:Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall? Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden? Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen? Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechne...
KLASSIKER: „Soldaten sind Mörder“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Schützt die Meinungsfreiheit auch kontroverse mehrdeutige Meinungsäußerungen? | BVerfG, Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.

16.04.2022 42 min

2021 feierte das Bundesverfassungsgericht 70. Geburtstag. Aus diesem Anlass haben wir unseren Podcast ab Ende 2021 um ein neues Segment ergänzt: Spruchreif KLASSIKER. Wir diskutieren Leitentscheidungen aus 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten. In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung „Soldaten sind Mörder“. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.). Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.   Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils „Soldaten sind Mörder“ findet ihr in...
Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21

18.03.2022 40 min

In der aktuellen Folge sprechen wir über Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung. Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21) damit auseinandergesetzt. Professor Stephan Lorenz, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob eine Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die Diskussion der Rechtsfolgen: Teilen sich Mieter und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet Professor Lorenz die Entscheidung in den größeren Kontext ein und vergleicht sie mit anderen Corona-Fällen. Zum Abschluss gibt Professor Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im Examen umgeht.  Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Dort findet ihr auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom 02.03.2022 (hier) sowie viele Lerneinheiten zu § 313 BGB (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expe...
Russlands Überfall auf die Ukraine - mit Prof. Helmut Aust | Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg - welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?

04.03.2022 42 min

Heute gibt es keine Rechtsprechungs-Folge. Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine überfallen. Es handelt sich um einen unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen ein freies und souveränes Land, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Invasion mit ihren massiven Gewalthandlungen markiert eine Zeitenwende und bringt fürchterliches Leid über das ukrainische Volk. Die rechtliche Einordnung dieses Falles ist vergleichsweise einfach - und deprimierend. Und doch wollen wir schon jetzt der Frage nachspüren: Welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen? Dazu sprechen wir mit Professor Helmut Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin und Associate Fellow der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Helmut Aust zeigt auf, warum der russische Überfall eine offensichtliche Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots darstellt und warum die russischen Rechtsbehauptungen zur Rechtfertigung nicht im Entferntesten taugen. Er ordnet die Invasion ein in den historischen Kontext und legt dar, warum die zurückhaltenden Reaktionen der Staatengemeinschaft auf die russische Annexion der Krim und die russische Förderung des Kriegs im Donbass sowie Völkerrechtsverletzungen westlicher Staaten zu einer Erosion des Gewaltverbots beigetragen haben. Und er diskutiert, welche Bedeutung jetzt Verfahren vor internationalen Gerichten zukommt und welche Möglichkeiten der Staatengemeinschaft noch verbleiben, um diesen Konflikt zu befrieden. Die ...
KLASSIKER: „Luftsicherheitsgesetz“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Darf der Staat im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen, um dessen Einsatz als Waffe zu unterbinden? | BVerfG, Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

18.02.2022 40 min

Bei Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir Leitentscheidungen aus über 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten. In der zweiten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz. In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 hatte der Bundestag mit dem damaligen § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz eine Regelung geschaffen, die es der Bundeswehr erlaubte, als ultima ratio ein von Terroristen als fliegende Waffe gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen. In dieser Entscheidung kommt es zum Schwur: Darf der Staat unschuldige Menschen töten, um andere unschuldige Menschen vor einem Angriff zu schützen? Es ist die Leitentscheidung zum verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05). Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School, erläutert diese grundlegende Entscheidung: Vor welchem historischen Kontext spielt sich diese Leitentscheidung ab?Welche Bedeutung beansprucht die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und wie wird sie in der gerichtlichen Praxis angewandt? Was unterscheidet den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs verfassungsrechtlich von der gezielten Tötung eines Geiselnehmers?In welchen anderen Konstellationen wird die Menschenwürde durch staatliche Maßnahmen betroffen? Warum stellt die Menschenwürdegarantie die ...
Völkerrechtsverbrechen vor deutschen Gerichten - mit Prof. Stefanie Bock | Warum werden Verbrechen, die Anhänger:innen des Assad-Regimes und des IS in Syrien begangen haben, vor deutschen Gerichten aufgearbeitet? | OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - u.a.

05.02.2022 44 min

In aufsehenerregenden aktuellen Verfahren haben deutsche Strafgerichte vier Personen wegen Völkerrechtsverbrechen verurteilt, die diese in Syrien verübt haben. Das OLG Koblenz verurteilte zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen fürchterlicher Gräueltaten in einem Gefängnis des Assad-Regimes in Damaskus (OLG Koblenz, Urt. v. 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - sowie OLG Koblenz, Urt. v. 24.02.2021 - 1 StE 3/21). Das OLG München und das OLG Frankfurt a.M. verurteilten eine deutsche Frau und ihren Ehemann wegen Verbrechen, die diese als Angehörige der Terrormiliz Islamischer Staat an einer Jesidin und ihrem Kind in Syrien verübt haben. Es handelt sich um die weltweit ersten Strafprozesse wegen Verbrechen im Kontext des syrischen Bürgerkriegs. Professorin Stefanie Bock, Inhaberin der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg und Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC), erläutert diese Verfahren und ordnet sie in ihren historischen und juristischen Kontext ein. Sie erklärt, wie die Straftäter:innen vor deutsche Gerichte gekommen sind und welche Völkerrechtsverbrechen im Raum stehen. Sie führt ein in das Völkerstrafrecht und macht deutlich, wie das Völkerstrafrecht im deutschen Recht wirkt und warum hier deutsche Strafgerichte überhaupt zuständig sind (Weltrechtsprinzip). Professorin Bock legt auch dar, wie in diesen Verfahren Beweise erhoben wurden und welche Rolle die Opfer der Verbrechen dabei spielten. Und sie ordnet ein,...
Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2

21.01.2022 32 min

Anfang September 2021 streikte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Massive Einschränkungen im deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht aber entschied, dass der Streik der GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21). Professorin Lena Rudkowski, Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, nimmt den Fall zum Anlass, um die Grundlagen und Funktionen des Streikrechts zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf. Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie legt auch dar, warum selbst in Betrieben der Daseinsvorsorge gestreikt werden darf, obwohl die Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch in den internationalen Kontext ein. Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ...
Urheberrecht als Waffe - mit Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig | Können Staat und Bürger sich mit Mitteln des Urheberrechts unliebsamer Presseberichterstattungen erwehren? | BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15 („Afghanistan Papiere II“)

07.01.2022 38 min

Das Urheberrecht schützt u.a. die Verwertungsrechte der Urheber:innen in Bezug auf ihre Werke. Doch das Urheberrecht wird auch eingesetzt, um unliebsame Presseberichterstattung zu unterbinden - und zwar sowohl durch Privatpersonen als auch durch die öffentliche Hand. Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch (§ 97 UrhG), mit dem Urheber:innen gegen die Verwertung ihrer Werke durch Dritte vorgehen können, nur sehr eng begrenzte Ausnahmen vorsieht. Das Problem tritt deutlich hervor in einem Fall, der vor zehn Jahren begann: 2012 veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) auf ihrer Onlineplattform die sogenannten Afghanistan-Papiere. Dabei handelt es sich vertraulich eingestufte Lageberichte des Bundesverteidigungsministeriums zur Unterrichtung des Parlaments über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die an die WAZ geleakt worden waren. Die Bundesregierung griff auf das Urheberrecht zurück, um die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere durch die WAZ rückgängig zu machen. Der Bundesgerichtshof entschied diesen kontroversen Fall im Jahr 2020 (Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15). Urheberrechtspezialistin Viktoria Kraetzig, ehemalige Justiziarin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Rechtsanwältin in der Kanzlei Nordemann und Habilitandin an der Goethe-Universität Frankfurt, erläutert diesen Fall und die dahinter liegenden Rechtsprobleme. Viktoria Kraetzig erklärt Grundlinien und Anwendungsbereich des Urheberrechts. Sie bestimmt die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs und seine Schranke...
Religionsfreiheit von Amtsträger:innen - mit Prof. Ute Sacksofsky | Dürfen Staatsbedienstete religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen? | BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17 („Kopftuchverbot III“) u.a.

25.12.2021 45 min

Unsere Weihnachtsfolge dreht sich um die Religionsfreiheit in einer sehr aktuellen Konstellation: Dürfen Amtsträger:innen und Bedienstete staatlicher Einrichtungen religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen? Diese Frage beschäftigt die Gesellschaft und die juristische Fachwelt seit Jahren, vor allem im Zusammenhang sogenannter „Kopftuchverbote“. Diese waren Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts. Das BVerfG befasste sich damit zuletzt in seinem Beschluss vom 14.02.2020 (2 BvR 1333/17) zum Kopftuchverbot für Referendarinnen. Das Thema hat an juristischer und gesellschaftlicher Relevanz seither an nichts eingebüßt. Professorin Ute Sacksofsky, Inhaberin der Professur für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofs, geht dem Problem auf den Grund: Sie erläutert, was die Religionsfreiheit schützt, worin der besondere Konflikt liegt, wenn Amtsträger:innen bei der Ausübung ihres Amtes zugleich Zeichen ihrer religiösen Glaubensüberzeugung tragen, welche Rechtsgüter durch sogenannte Kopftuchverbote geschützt werden sollen und warum Kopftuchverbote auch mit Blick auf die Gleichberechtigung problematisch sind. Eine detaillierte Aufbereitung des Beschlusses des BVerfG vom 14.01.2020 (Kopftuchverbot III) findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere...
KLASSIKER: Die „Apotheken“-Entscheidung des BVerfG - mit Prof. Emanuel Towfigh | Was schützt die Berufsfreiheit und unter welchen Voraussetzungen kann sie eingeschränkt werden? | BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

14.12.2021 42 min

Bei Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir Leitentscheidungen aus über 70 Jahren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir zeigen auf, warum diese Entscheidungen so berühmt sind, wie sie die Rechtsprechung und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten. In der ersten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das berühmte Apotheken-Urteil vom 11. Juni 1958 (1 BvR 596/56). Es handelt sich um eine der Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nicht nur jede Studentin und jeder Student kennen sollte, sondern die auch das berufliche Leben der Menschen in Deutschland bis heute prägt. Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh legt dar: Wie lädt das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich auf? Warum entwickelt das BVerfG die berühmte „Drei-Stufen-Theorie“?Welche Auswirkungen hat das Apotheken-Urteil bis heute?Wie verhält sich der Schutz der Berufsfreiheit im immer wichtiger werdenden Grundrechtsschutz im Europarecht?Eine detaillierte Aufbereitung der Apotheken-Entscheidung findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis...
Die Causa „Hängt die Grünen“ - mit Prof. Mathias Hong | Welchen rechtlichen Grenzen unterliegen Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf? | OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021 - 6 B 360/21

26.11.2021 38 min

Kurz vor der Bundestagswahl im September 2021 erregten Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf stand in großen Lettern: "Hängt die Grünen". Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde. Professor Mathias Hong, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche...
Verfassungsstreit zwischen Polen und der EU - mit Prof. Alexander Thiele | Darf die EU Vorgaben für die Justiz eines Mitgliedstaates machen? | EuGH, Urteil vom 15.07.2021 - C‑791/19 - & Verfassungsgericht Polen, Urteil vom 07.10.2021 - K 3/21

12.11.2021 39 min

Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und  die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV. Am 07.10.2021 hat das Polnische Verfassungsgericht (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt. Professor Alexander Thiele, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäis...
Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - mit Prof. Helmut Aust | Verpflichtet das Grundgesetz zur Klimaneutralität? Schützen die Grundrechte auch für die Zukunft? | BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.

29.10.2021 41 min

Die Klimakrise ist da und die Staaten der Welt tun sich schwer damit, adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der Folge nehmen die Versuche zu, Staaten mit rechtlichen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu zwingen -auch in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht musste entscheiden, ob das deutsche Klimaschutzgesetz des Bundes und die darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Mit seiner aufsehenerregenden Klimaschutzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes des Bundes für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei u.a. festgehalten, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.). In der Folge hat der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz angepasst und die Klimaschutzmaßnahmen verschärft. Professor Helmut Aust, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin, erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den internationalen Kontext dieser wegweisenden Entscheidung. Er erklärt, welche Rolle naturwissenschaftliche Erkenntnisse bei der Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts spielen, und legt dar, warum der Grundrechtsschutz auch in die Zukunft reicht. Dabei ordnet Professor Aust die Entscheidung auch in den völkerrechtlichen Kontext des Pariser Klimaschutzabkommens ein und zeigt auf, wie Gerichte anderer Staaten mit den rechtlichen Herausforderungen des Klimawandels umgehen. D...
Prof. Christian Waldhoff zum Schutz der Kommunen vor der Zuweisung von Aufgaben durch den Bund | Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat | BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

15.10.2021 35 min

Das Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat gehört zum Kompliziertesten, was das Grundgesetz zu bieten hat. Nicht umsonst ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung und die damit verbundene Kostenlast oft Zankapfel im föderalen Gefüge. So lag es auch im Fall, der Grundlage der heutigen Folge ist: Mit dem sogenannten Kommunalen Bildungspaket hatte der Bund den kreisfreien Städten und Landkreisen als Trägern der Sozialhilfe zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese Aufgabenübertragung gegen das sogenannte Durchgriffsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12). Professor Christian Waldhoff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin, nimmt diesen etwas sperrigen Fall zum Anlass, das komplexe Geflecht von Gesetzgebung, Vollziehung und Finanzierung von Staatsaufgaben im deutschen Föderalismus verständlich und transparent zu machen. Er legt dar, welche Rolle den Kommunen im Staatsgefüge zukommt, wer die Kosten für welche Aufgaben trägt und warum ein Verständnis des vorliegenden Falles entscheidend ist für weitere Kompetenzkonflikte - etwa beim Umgang mit Herausforderungen der Corona-Pandemie. Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinne...
US-Drohnenangriffe vor deutschen Gerichten - mit Prof. Mehrdad Payandeh & Prof. Heiko Sauer | Ist die Bundesregierung verpflichtet, US-Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein zu verhindern? | BVerwG, Urteil vom 25.11.2020 - 6 C 7.19

01.10.2021 32 min

Die USA setzen im weltweiten Kampf gegen Terroristen und bewaffnete Gruppierungen auf den Einsatz von unbemannten Kampfdrohnen. Im Jemen sind bei US-Drohnenangriffen in der Vergangenheit immer wieder auch unbeteiligte Zivilisten zu Tode gekommen. Um ihre unbemannten Kampfdrohnen im Jemen mittels Funksignalen steuern zu können, verwenden die USA eine Satellitenrelaisstation, die auf der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein steht. Jemenitische Staatsangehörige - teilweise Angehörige von Menschen, die durch US-Drohnenangriffe ums Leben gekommen sein sollen, - haben Deutschland deshalb verklagt: Deutschland soll sicherstellen, dass die Relaisstation auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein nicht für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe genutzt wird. Am 25.11.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen jedoch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte noch zugunsten der Kläger entschieden. Professor Mehrdad Payandeh, Inhaber des Lehrstuhls Öffentliches Recht II - Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht an der Bucerius Law School, und Professor Heiko Sauer, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn erläutern die äußerst komplexe und umstrittene Rechtslage im Spannungsfeld von Völker- und Verfassungsrecht. Dabei bekräftigen Payandeh und Sauer ihre Kritik an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die sie bereits in einem gemeinsamen Aufsatz vorgebracht haben (Payandeh/Sauer, Staatliche Gewährleistungsverantwortung für den Schutz der Grundrechte und des Völ...
Grundrechtsschutz in Europa - mit Prof. Emanuel Towfigh | Wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn ein EU-Mitgliedstaat das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere verbietet? | EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C‑336/19

10.09.2021 34 min

Der Schutz der Grundrechte gehört zum Kernbestand unserer Verfassungsordnung. Das gilt auch für die Europäische Union. Dort wird der Grundrechtsschutz in der Europäischen Grundrechte-Charta kodifiziert. Die Grundrechte-Charta bindet die EU und in bestimmten Fällen auch ihre Mitgliedstaaten. Daneben steht noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ganz schön kompliziert. Doch wie verhalten sich die europäische und die nationale Ebene eigentlich zueinander?  Diese Frage stellte sich in einem Fall, den die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 17.12.2020 entschieden hat (Rs. C‑336/19). Gegenstand war eine belgische Regelung, die das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere (das sogenannte Schächten) ausnahmslos verbietet. Nach Ansicht des EuGH ist diese Regelung mit der Religionsfreiheit nach Artikel 10 der EU-Grundrechte-Charta vereinbar. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht demgegenüber im Jahr 2002 befunden, dass ein Verbot des Schächtens aus Glaubensüberzeugung gegen das Grundgesetz verstößt. Wie passt das zusammen? Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden, erläutert das komplexe Geflecht des Grundrechtsschutzes im europäischen „Mehrebenensystem“. Er zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede des europäischen und des deutschen Grundrechtsschutzes auf, schildert die Rolle der Gerichte und erklärt, wie mit möglichen Kollisionen der verschiedenen Ebenen umzugehen ist. Eine detaillierte Aufbereitung der EuGH-Entscheidung ...
Ri'inBVerfG a.D. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt zur paritätischen Besetzung von Wahllisten | Thür. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.07.2020 - VerfGH 2/20 - & Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 23.10.2020 - VfGBbg 9/19

17.05.2021 20 min

Frauen sind im Bundestag und den Länderparlamenten unterrepräsentiert. Eine paritätische Besetzung der Wahllisten politischer Parteien abwechselnd mit Männern und Frauen könnte dies ändern. Doch entsprechende Gesetze in Thüringen und Brandenburg wurden von den Verfassungsgerichten der beiden Länder für verfassungswidrig befunden und gekippt (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.07.2020 - VerfGH 2/20; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 23.10.2020 - VfGBbg 9/19).  Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt erörtert in der Pilotfolge unseres Jurafuchs Podcast den gegenwärtigen Stand der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland und legt dar, warum in ihren Augen die paritätische Besetzung von Wahllisten entgegen der beiden Gerichtsentscheidungen keineswegs gegen die Verfassung verstoße.   Eine detaillierte Aufbereitung der Gerichtsentscheidungen findet ihr in der Jurafuchs App (Thüringer Verfassungsgerichtshof hier, Verfassungsgericht Brandenburg hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neu...