Spruchreif | Der Jurafuchs Podcast

Dr. Carl-Wendelin Neubert

US-Drohnenangriffe vor deutschen Gerichten - mit Prof. Mehrdad Payandeh & Prof. Heiko Sauer | Ist die Bundesregierung verpflichtet, US-Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein zu verhindern? | BVerwG, Urteil vom 25.11.2020 - 6 C 7.19

01.10.2021 32 min

Zusammenfassung & Show Notes

Die USA setzen im weltweiten Kampf gegen Terroristen und bewaffnete Gruppierungen auf den Einsatz von unbemannten Kampfdrohnen. Im Jemen sind bei US-Drohnenangriffen in der Vergangenheit immer wieder auch unbeteiligte Zivilisten zu Tode gekommen. Um ihre unbemannten Kampfdrohnen im Jemen mittels Funksignalen steuern zu können, verwenden die USA eine Satellitenrelaisstation, die auf der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein steht.

Jemenitische Staatsangehörige - teilweise Angehörige von Menschen, die durch US-Drohnenangriffe ums Leben gekommen sein sollen, - haben Deutschland deshalb verklagt: Deutschland soll sicherstellen, dass die Relaisstation auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein nicht für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe genutzt wird. Am 25.11.2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klagen jedoch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte noch zugunsten der Kläger entschieden.

Professor Mehrdad Payandeh, Inhaber des Lehrstuhls Öffentliches Recht II - Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht an der Bucerius Law School, und Professor Heiko Sauer, Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn erläutern die äußerst komplexe und umstrittene Rechtslage im Spannungsfeld von Völker- und Verfassungsrecht. Dabei bekräftigen Payandeh und Sauer ihre Kritik an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die sie bereits in einem gemeinsamen Aufsatz vorgebracht haben (Payandeh/Sauer, Staatliche Gewährleistungsverantwortung für den Schutz der Grundrechte und des Völkerrechts, NJW 2021, 1570-1574).

Zum Urteil des BVerwG geht es hier, zum Urteil des OVG Münster geht es hier.

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