KLASSIKER: „Soldaten sind Mörder“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Schützt die Meinungsfreiheit auch kontroverse mehrdeutige Meinungsäußerungen? | BVerfG, Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.
16.04.2022 42 min
Zusammenfassung & Show Notes
2021 feierte das Bundesverfassungsgericht 70. Geburtstag. Aus diesem Anlass haben wir unseren Podcast ab Ende 2021 um ein neues Segment ergänzt: Spruchreif KLASSIKER. Wir diskutieren Leitentscheidungen aus 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.
In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung „Soldaten sind Mörder“. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.).
Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung „Soldaten sind Mörder“. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.).
Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils „Soldaten sind Mörder“ findet ihr in der Jurafuchs App (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
Im Smartbook Grundrechte von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Meinungsfreiheit und zu „Soldaten sind Mörder“.
Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „SPRUCHREIF” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.
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