Grundrechtsschutz in Europa - mit Prof. Emanuel Towfigh | Wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn ein EU-Mitgliedstaat das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere verbietet? | EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C‑336/19
10.09.2021 34 min
Zusammenfassung & Show Notes
Der Schutz der Grundrechte gehört zum Kernbestand unserer Verfassungsordnung. Das gilt auch für die Europäische Union. Dort wird der Grundrechtsschutz in der Europäischen Grundrechte-Charta kodifiziert. Die Grundrechte-Charta bindet die EU und in bestimmten Fällen auch ihre Mitgliedstaaten. Daneben steht noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ganz schön kompliziert. Doch wie verhalten sich die europäische und die nationale Ebene eigentlich zueinander?
Diese Frage stellte sich in einem Fall, den die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am 17.12.2020 entschieden hat (Rs. C‑336/19). Gegenstand war eine belgische Regelung, die das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere (das sogenannte Schächten) ausnahmslos verbietet. Nach Ansicht des EuGH ist diese Regelung mit der Religionsfreiheit nach Artikel 10 der EU-Grundrechte-Charta vereinbar. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht demgegenüber im Jahr 2002 befunden, dass ein Verbot des Schächtens aus Glaubensüberzeugung gegen das Grundgesetz verstößt. Wie passt das zusammen?
Professor Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden, erläutert das komplexe Geflecht des Grundrechtsschutzes im europäischen „Mehrebenensystem“. Er zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede des europäischen und des deutschen Grundrechtsschutzes auf, schildert die Rolle der Gerichte und erklärt, wie mit möglichen Kollisionen der verschiedenen Ebenen umzugehen ist.
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