Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz vor dem BVerfG - mit Prof. Markus Ogorek | Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste? | BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17
11.08.2023 47 min
Zusammenfassung & Show Notes
Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert.
Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren:
Professor Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren:
- Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?
- Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?
- Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?
- Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?
- Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?
- Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?
- Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?
- Welche weiteren Justierungen im „Verfassungsschutzverfassungsrecht“ sind in Zukunft zu erwarten?
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