Die Causa „Hängt die Grünen“ - mit Prof. Mathias Hong | Welchen rechtlichen Grenzen unterliegen Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf? | OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021 - 6 B 360/21
26.11.2021 38 min
Zusammenfassung & Show Notes
Kurz vor der Bundestagswahl im September 2021 erregten Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf stand in großen Lettern: "Hängt die Grünen". Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt."
In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde.
Professor Mathias Hong, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen bei der Bekämpfung von Hassrede gerade auch im Internet bestehen.
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In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die Menschenwürde eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde.
Professor Mathias Hong, Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen bei der Bekämpfung von Hassrede gerade auch im Internet bestehen.
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