Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2
21.01.2022 32 min
Zusammenfassung & Show Notes
Anfang September 2021 streikte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Massive Einschränkungen im deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL gerichtlich untersagen zu lassen. Das Hessische Landesarbeitsgericht aber entschied, dass der Streik der GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21).
Professorin Lena Rudkowski, Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, nimmt den Fall zum Anlass, um die Grundlagen und Funktionen des Streikrechts zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf. Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie legt auch dar, warum selbst in Betrieben der Daseinsvorsorge gestreikt werden darf, obwohl die Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch in den internationalen Kontext ein.
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