Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19
16.02.2024 60 min
Zusammenfassung & Show Notes
Die politischen Parteien in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert.
Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.
Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:
Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.
Prof. Franz-Alois Fischer, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:
- Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?
- Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung?
- Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?
- Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?
- Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?
- Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?
- Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?
Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der Jurafuchs Lernplattform (hier). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.
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