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    <title>Spruchreif | Jurafuchs Podcast</title>
    <description>Rechtsprechung und juristische Debatten prägen unser Rechtssystem. Aufsehenerregende Gerichtsverfahren machen Schlagzeilen und haben weitreichende Auswirkungen auf die Rechtswirklichkeit. Doch Rechtsprechung und juristische Kontroversen bleiben oft abstrakt und schwer zugänglich. Spruchreif tritt an, dies zu ändern! Jurafuchs Mit-Gründer Dr. Wendelin Neubert spricht dazu mit führenden Persönlichkeiten des juristischen Lebens und beleuchtet Kontext und Hintergründe aktueller Gerichtsentscheidungen und juristischer Streitfragen.</description>
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      <title>Spruchreif | Jurafuchs Podcast</title>
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      <atom:name>Dr. Carl-Wendelin Neubert</atom:name>
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      <title>75 Jahre Grundgesetz: Wie entscheiden Verfassungsgerichte? – mit Ri'in BVerfG a.D. Gertude Lübbe-Wolff | Wie kommt das BVerfG zu seinen Entscheidungen? Wie unterscheidet sich die Beratungskultur am BVerfG vom US Supreme Court?</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Aus Anlass von <strong>75</strong> <strong>Jahren</strong> <strong>Grundgesetz</strong> starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.<br><br>Den Start macht die <strong>ehemalige</strong> <strong>Bundesverfassungsrichterin</strong> <strong>Professorin</strong> <strong>Gertrude</strong> <strong>Lübbe-Wolff</strong>. Sie ist emeritierte <a href="https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/luebbe-wolff/">Professorin für öffentliches Recht</a> an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie <strong>Richterin</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> und gehörte dort dem 2. Senat an.&nbsp;<br><br>Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist.&nbsp;<br><br>Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:</div><ul><li>Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?</li><li>Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?</li><li>Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?</li><li>Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?</li><li>Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?</li><li>Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 28 Jun 2024 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Aus Anlass von <strong>75</strong> <strong>Jahren</strong> <strong>Grundgesetz</strong> starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.<br><br>Den Start macht die <strong>ehemalige</strong> <strong>Bundesverfassungsrichterin</strong> <strong>Professorin</strong> <strong>Gertrude</strong> <strong>Lübbe-Wolff</strong>. Sie ist emeritierte <a href="https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/luebbe-wolff/">Professorin für öffentliches Recht</a> an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie <strong>Richterin</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> und gehörte dort dem 2. Senat an.&nbsp;<br><br>Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist.&nbsp;<br><br>Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:</div><ul><li>Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?</li><li>Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?</li><li>Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?</li><li>Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?</li><li>Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?</li><li>Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/75-jahre-grundgesetz-wie-entscheiden-verfassungsgerichte-mit-ri-in-bverfg-a-d-gertude-luebbe-wolff-wie-kommt-das-bverfg-zu-seinen-entscheidungen-wie-unterscheidet-sich-die-beratungskultur-am-bverfg-vom-us-supreme-court</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Dr. hc. Gertrude Lübbe-Wolff</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Aus Anlass von <strong>75</strong> <strong>Jahren</strong> <strong>Grundgesetz</strong> starten wir eine neue Reihe im Rahmen unseres Podcasts: Wir befassen uns mit ausgewählten Themen, die für das Verständnis unserer Verfassung und unseres Verfassungslebens eine wichtige Rolle beanspruchen.<br><br>Den Start macht die <strong>ehemalige</strong> <strong>Bundesverfassungsrichterin</strong> <strong>Professorin</strong> <strong>Gertrude</strong> <strong>Lübbe-Wolff</strong>. Sie ist emeritierte <a href="https://www.uni-bielefeld.de/fakultaeten/rechtswissenschaft/ls/luebbe-wolff/">Professorin für öffentliches Recht</a> an der Universität Bielefeld. Von 2002 bis 2014 war sie <strong>Richterin</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> und gehörte dort dem 2. Senat an.&nbsp;<br><br>Prof. Dr. Dr. h.c. Lübbe-Wolff erläutert, wie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte zustanden kommen. Sie bietet eine tiefen Einblick in die Beratungspraxis und Beratungskultur des BVerfG und vergleicht sie mit der Entscheidungsfindung des US-Supreme Court. Sie erläutert aber auch ganz grundsätzlich, was für die richterliche Rechtsfindung in grundlegenden verfassungsgerichtlichen Verfahren maßgeblich ist.&nbsp;<br><br>Im Einzelnen geht Frau Ri'in BVerfG a.D. Prof. Gertrude Lübbe-Wolff auf die folgenden Aspekte ein:</div><ul><li>Wie läuft die Beratung beim Bundesverfassungsgericht ab?</li><li>Warum unterscheidet sich die Beratung beim Bundesverfassungsgericht von der Praxis anderer Gerichte?</li><li>Wie sieht die Beratungspraxis bei anderen prominenten Verfassungsgerichten aus, insbesondere beim US Supreme Court?</li><li>Warum ist es rechtlich geboten, dass Verfassungsgerichte integrieren und nicht polarisieren?</li><li>Welche Aspekte sind für die rechtliche Qualität des Beratungsergebnisses maßgeblich?</li><li>Worin liegen mögliche Gefährdungen einer integrativen Beratungspraxis beim Bundesverfassungsgericht?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform. Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>KLASSIKER: Der Fleet-Fall – mit Prof. Stephan Lorenz | Wann stellt eine Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums eine Eigentumsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB dar? | BGH, Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Der <strong>Fleet-Fall</strong> ist einer der <strong>Klassiker</strong> der Rechtsprechung des <strong>Bundesgerichtshofs</strong> in Zivilsachen. Der Fall aus dem <strong>Deliktsrecht</strong>, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> des Eigentums an einer Sache eine deliktische <strong>Eigentumsverletzung</strong> (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? <br><br><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen <strong>Klausur</strong>-<strong>Klassiker</strong> des Zivilrechts und zeigt seine <strong>ungebrochene</strong> <strong>Relevanz</strong> auf:</div><ul><li>Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?</li><li>Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?</li><li>Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?</li><li>Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?</li><li>Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?</li><li>Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?</li><li>Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?</li><li>Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen?&nbsp;</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 10 May 2024 12:00:00 +0200</pubDate>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/klassiker-der-fleet-fall-mit-prof-stephan-lorenz-wann-stellt-eine-beeintraechtigung-der-nutzungsmoeglichkeit-des-eigentums-eine-eigentumsverletzung-i-s-v-823-abs-1-bgb-dar-bgh-urteil-vom-21-12-1970-ii-zr-133-68</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Stephan Lorenz</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Der <strong>Fleet-Fall</strong> ist einer der <strong>Klassiker</strong> der Rechtsprechung des <strong>Bundesgerichtshofs</strong> in Zivilsachen. Der Fall aus dem <strong>Deliktsrecht</strong>, den der BGH 1970 entschieden hat (Urteil vom 21.12.1970 – II ZR 133/68) und der so einfach daherkommt, führt an die Grenzen des Rechts. Im Zentrum steht die Frage: Wann stellt die Beeinträchtigung der faktischen <strong>Nutzungsmöglichkeit</strong> des Eigentums an einer Sache eine deliktische <strong>Eigentumsverletzung</strong> (§ 823 Abs. 1 BGB) dar? <br><br><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, erläutert diesen <strong>Klausur</strong>-<strong>Klassiker</strong> des Zivilrechts und zeigt seine <strong>ungebrochene</strong> <strong>Relevanz</strong> auf:</div><ul><li>Warum ist die Klausur-Relevanz des Fleet-Falles bis heute ungebrochen?</li><li>Was ist die grundlegende gesetzgeberische Wertungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB?</li><li>Warum ist das Vermögen im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB nicht als absolutes Recht geschützt?</li><li>Was sind typische Konstellationen, in denen eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anzunehmen ist?</li><li>Warum hat der BGH im Fleet-Fall ausnahmsweise eine Eigentumsverletzung wegen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Eigentums angenommen?</li><li>Wie lässt sich abgrenzen, wann eine Eigentumsverletzung vorliegt und wann „nur“ eine Dispositionsbeschränkung gegeben ist?</li><li>Wie hat sich die Rechtsprechung des BGH zur Eigentumsverletzung durch Nutzungsbeeinträchtigung fortentwickelt?</li><li>Inwiefern beansprucht der Fleet-Fall aktuell besondere Relevanz für den zivilrechtlichen Umgang mit den sog. „Klimakleber“-Fällen?&nbsp;</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Fleet-Falls findet ihr bei <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Begeht Israel im Gazastreifen einen Völkermord? – mit Prof. Helmut Aust | Rechtsfragen des Kriegs zwischen Israel und der Hamas | IGH, Südafrika v. Israel, Beschluss vom 26.01.2024</title>
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        <![CDATA[<div>Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. <br><br>Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem <strong>Internationalen</strong> <strong>Gerichtshof</strong> (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).<br><br><strong>Professor Helmut Philipp Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a>, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:</div><ul><li>Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?</li><li>Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?</li><li>Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?</li><li>Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?</li><li>Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?</li><li>In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?</li><li>Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?</li><li>Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?</li><li>Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 26 Apr 2024 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. <br><br>Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem <strong>Internationalen</strong> <strong>Gerichtshof</strong> (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).<br><br><strong>Professor Helmut Philipp Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a>, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:</div><ul><li>Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?</li><li>Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?</li><li>Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?</li><li>Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?</li><li>Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?</li><li>In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?</li><li>Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?</li><li>Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?</li><li>Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/begeht-israel-im-gazastreifen-einen-voelkermord-mit-prof-helmut-aust-rechtsfragen-des-kriegs-zwischen-israel-und-der-hamas-igh-suedafrika-v-israel-beschluss-vom-26-01-2024</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Helmut Philipp Aust</atom:name>
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      <itunes:title>Begeht Israel im Gazastreifen einen Völkermord? – mit Prof. Helmut Aust | Rechtsfragen des Kriegs zwischen Israel und der Hamas | IGH, Südafrika v. Israel, Beschluss vom 26.01.2024</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Als Reaktion auf den furchtbaren Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 bekämpft Israel die Hamas im Gazastreifen mit einem groß angelegten Militäreinsatz. In der Folge sind zehntausende Menschen in Gaza ums Leben gekommen, und die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen ist katastrophal. <br><br>Südafrika wirft Israel vor, durch seine militärischen Maßnahmen im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen. Südafrika hat deshalb Israel Ende 2023 vor dem <strong>Internationalen</strong> <strong>Gerichtshof</strong> (IGH) in Den Haag verklagt und eine Verletzung der Völkermordkonvention gerügt. Am 26. Januar 2024 hat der IGH eine Eilentscheidung getroffen. Zwar hat der IGH Israel nicht dazu verpflichtet – wie von Südafrika gefordert –, seine Kampfhandlungen einzustellen. Gleichwohl hat der IGH es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass durch das Verhalten Israels und israelischer Repräsentanten bestimmte Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention betroffen sein können (Application of the Convention on the Prävention and Punishment of the Crime of Genocide in the Gaza Strip (South Africa v. Israel)).<br><br><strong>Professor Helmut Philipp Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a>, erläutert diese außergewöhnliche Entscheidung und die damit verbundenen Rechtsfragen:</div><ul><li>Warum ist der IGH für die Rechtsfragen der Völkermordkonvention zuständig?</li><li>Was ist Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention?</li><li>Welche Anforderungen stellt die Völkermordkonvention – neben dem Verbot, einen Völkermord zu begehen – auf?</li><li>Steht Israel gegen die Hamas das Recht auf Selbstverteidigung zu?</li><li>Welche Rolle spielt in dem Konflikt das humanitäre Völkerrecht, und welche Anforderungen stellt es auf?</li><li>In welchem Verhältnis steht die Völkermordkonvention zum Selbstverteidigungsrecht und zum humanitären Völkerrecht?</li><li>Welchen Zweck erfüllt die Entscheidung des IGH im Eilverfahren?</li><li>Welche Anordnungen hat der IGH getroffen, und welche Anordnungen hat er nicht getroffen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen Äußerungen israelischer Politiker, die so verstanden werden können, dass sie zu Völkermord aufrufen oder ihn billigen?</li><li>Begeht Israel durch seine militärischen Handlungen im Gazastreifen einen Völkermord?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs-</strong>Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Ausschluss von der Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Unter welchen Voraussetzungen kann eine politische Partei nach Art. 21 Abs. 3 GG von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden? | BVerfG, Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. <br><br><strong>Prof</strong>. <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:</div><ul><li>Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?</li><li>Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung?&nbsp;</li><li>Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?</li><li>Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?</li><li>Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?</li><li>Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?</li><li>Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse ziehen für ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 23 Feb 2024 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. <br><br><strong>Prof</strong>. <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:</div><ul><li>Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?</li><li>Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung?&nbsp;</li><li>Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?</li><li>Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?</li><li>Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?</li><li>Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?</li><li>Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse ziehen für ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Franz-Alois Fischer</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat am 23.01.2024 seine erste Entscheidung zum Ausschluss einer Partei von der staatlichen (Teil-)Finanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG getroffen (Urteil vom 23.01.2024 – 2 BvB 1/19). Das Gericht hat für Recht erkannt, dass die Partei „Die Heimat“ – vormals NPD – nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger (immer noch) darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Deshalb ist die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. <br><br><strong>Prof</strong>. <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese erste Entscheidung des BVerfG zum Finanzierungsauschluss nach Art. 21 Abs. 3 GG:</div><ul><li>Warum ist der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung nach Art. 21 Abs. 3 GG seinerseits mit dem Grundgesetz vereinbar?</li><li>Welchen Voraussetzungen unterliegt der Ausschluss einer Partei von der Parteienfinanzierung?&nbsp;</li><li>Was genau versteht man unter dem Schutzgut der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 3 GG?</li><li>Wann lässt sich das Verhalten von Einzelpersonen, das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist, einer Partei zurechnen?</li><li>Mit welcher Begründung hat das BVerfG die NPD für sechs Jahre aus der Parteienfinanzierung ausgeschlossen?</li><li>Wie unterscheidet sich der Ausschluss von der Parteienfinanzierung (Art. 21 Abs. 3 GG) vom Parteienverbot (Art. 21 Abs. 2 GG)?</li><li>Lassen sich aus der Entscheidung des BVerfG gegen die NPD mögliche Rückschlüsse ziehen für ein Parteienverbotsverfahren gegen die AfD?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19</title>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>politischen</strong> <strong>Parteien</strong> in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. <br><br>Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong>: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>22.02.2023 <strong>– </strong>2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.<br><br><strong>Prof.</strong> <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:</div><ul><li>Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?</li><li>Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung?&nbsp;</li><li>Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?</li><li>Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?</li><li>Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?</li><li>Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.<br><br></div>]]>
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      <pubDate>Fri, 16 Feb 2024 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>politischen</strong> <strong>Parteien</strong> in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. <br><br>Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong>: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>22.02.2023 <strong>– </strong>2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.<br><br><strong>Prof.</strong> <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:</div><ul><li>Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?</li><li>Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung?&nbsp;</li><li>Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?</li><li>Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?</li><li>Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?</li><li>Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.<br><br></div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/parteienfinanzierung-mit-prof-franz-alois-fischer-warum-erhalten-politische-parteien-und-politische-stiftungen-eine-staatliche-teil-finanzierung-welche-rolle-spielt-die-verwurzelung-der-parteien-in-der-gesellschaft-bverfg-urteil-vom-24-01-2023-2-bvf-2-18-und-urteil-vom-22-02-2023-2-bve-3-19</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Franz-Alois-Fischer</atom:name>
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      <itunes:title>Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>politischen</strong> <strong>Parteien</strong> in Deutschland stehen aktuell im Zentrum zahlreicher öffentlicher Debatten. Dabei kommt ihnen im demokratischen Systems des Grundgesetzes eine herausgehobene Rolle zu. Um die Aufgaben wahrnehmen zu können, die die Verfassung ihnen zuweist, brauchen politische Parteien nicht nur engagierte Menschen, sondern auch Geld. Deshalb werden die politischen Parteien staatlich teilfinanziert. <br><br>Die staatlichen Zuschüsse für politische Parteien und parteinahe politische Stiftungen sind Gegenstand zweier aktueller Entscheidungen des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong>: Im Januar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18). Und im Februar 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht für Recht erkannt, dass die Nichtbeteiligung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung an der Finanzierung für politische Stiftungen die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt hat (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>22.02.2023 <strong>– </strong>2 BvE 3/19). Beide Verfahren werfen grundlegende Fragen der Parteienfinanzierung auf.<br><br><strong>Prof.</strong> <strong>Franz</strong>-<strong>Alois</strong> <strong>Fischer</strong>, Professor für öffentliches Recht an der FOM München und Lehrbeauftragter für politische Philosophie an der LMU München, erläutert diese beiden grundlegenden Entscheidungen und bettet sie ein in ihren Kontext:</div><ul><li>Welche Aufgaben weist das Grundgesetz den politischen Parteien zu?</li><li>Warum erhalten die Parteien eine staatliche (Teil-)Finanzierung?&nbsp;</li><li>Wie ist die Parteienfinanzierung ausgestaltet und welchen Grenzen unterliegt sie?</li><li>Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Anhebung der absoluten Obergrenze der Parteienfinanzierung?</li><li>Warum sind die politischen Stiftungen teilweise auch durch das Parteienprivileg geschützt?</li><li>Warum verstieß es gegen die Chancengleichheit der Parteien, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Zuweisung staatlicher Zuschüsse ausgeschlossen wurde?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zur Desiderius-Erasmus-Stiftung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/Dt6StU5AeHb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.<br><br></div>]]>
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        <title>Parteienfinanzierung – mit Prof. Franz-Alois Fischer | Warum erhalten politische Parteien und politische Stiftungen eine staatliche (Teil-)Finanzierung? Welche Rolle spielt die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft? | BVerfG, Urteil vom 24.01.2023 – 2 BvF 2/18 – und Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19</title>
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      <title>Verfassungsrechtliche Anforderungen an die parlamentarische Willensbildung – mit Prof. Florian Meinel | Wurde das Gebäudeenergiegesetz zu kurzfristig beschlossen? | BVerfG, Beschluss vom 05. Juli 2023 – 2 BvE 4/23</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das <strong>Gebäudeenergiegesetz</strong> der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. <br><br>In einer Eilentscheidung untersagte das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den <strong>Abgeordneten</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundestags</strong> habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> <strong>Abgeordneten</strong> <strong>auf</strong> <strong>gleichberechtigte</strong> <strong>Teilhabe</strong> <strong>an der</strong> <strong>parlamentarischen</strong> <strong>Willensbildung</strong> aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). <br><br>Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.<br><br><strong>Professor</strong> <strong>Florian</strong> <strong>Meinel</strong>, Inhaber des <a href="https://www.uni-goettingen.de/de/631726.html">Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht</a> an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen:</div><ul><li>Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?</li><li>&nbsp;Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt?</li><li>Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen?</li><li>Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung?</li><li>Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden?</li><li>Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments?</li><li>Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/1870gcv6yGb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 19 Jan 2024 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das <strong>Gebäudeenergiegesetz</strong> der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. <br><br>In einer Eilentscheidung untersagte das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den <strong>Abgeordneten</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundestags</strong> habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> <strong>Abgeordneten</strong> <strong>auf</strong> <strong>gleichberechtigte</strong> <strong>Teilhabe</strong> <strong>an der</strong> <strong>parlamentarischen</strong> <strong>Willensbildung</strong> aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). <br><br>Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.<br><br><strong>Professor</strong> <strong>Florian</strong> <strong>Meinel</strong>, Inhaber des <a href="https://www.uni-goettingen.de/de/631726.html">Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht</a> an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen:</div><ul><li>Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?</li><li>&nbsp;Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt?</li><li>Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen?</li><li>Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung?</li><li>Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden?</li><li>Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments?</li><li>Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/1870gcv6yGb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/verfassungsrechtliche-anforderungen-an-die-parlamentarische-willensbildung-mit-prof-florian-meinel-wurde-das-gebaeudeenergiegesetz-zu-kurzfristig-beschlossen-bverfg-beschluss-vom-05-juli-2023-2-bve-4-23</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Florian Meinel</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Im Frühsommer 2023 stritt das ganze Land über das <strong>Gebäudeenergiegesetz</strong> der Ampel-Koalition (aka Robert Habecks „Heizungsgesetz“). Nach schweren Angriffen der politischen Opposition und der Bild-Zeitung sowie nach öffentlich ausgetragenem Streit zwischen FDP und Grünen entschied sich die Ampel-Koalition, das Gesetzesvorhaben umfassend zu ändern. Da war aber der alte Gesetzesentwurf bereits in den Bundestag eingebracht worden. Kurzfristig wurde über den nunmehr umfangreich geänderten Gesetzesentwurf beraten und im federführenden Ausschuss entschieden. Aus politischen Gründen sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 beschlossen werden. Doch dazu kam es nicht. <br><br>In einer Eilentscheidung untersagte das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> es der Parlamentsmehrheit, noch vor der Sommerpause über die Änderungen am Gebäudeenergiegesetz in zweiter und dritter Lesung zu entscheiden und das Gesetz zu verabschieden. Denn den <strong>Abgeordneten</strong> <strong>des</strong> <strong>Bundestags</strong> habe zwischen dem Beschluss des Ausschusses über die umfangreichen Änderungen am Gesetzesentwurf und der vorgesehenen Beschlussfassung im Parlament nicht genug Zeit zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch das <strong>Recht</strong> <strong>der</strong> <strong>Abgeordneten</strong> <strong>auf</strong> <strong>gleichberechtigte</strong> <strong>Teilhabe</strong> <strong>an der</strong> <strong>parlamentarischen</strong> <strong>Willensbildung</strong> aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG verletzt worden ist (Beschluss vom 05.07.2023 – 2 BvE 4/23). <br><br>Die Entscheidung hat es in sich. Hinter ihr stehen grundlegende Fragen zu den rechtlichen Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren und den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess.<br><br><strong>Professor</strong> <strong>Florian</strong> <strong>Meinel</strong>, Inhaber des <a href="https://www.uni-goettingen.de/de/631726.html">Lehrstuhls für Staatstheorie, Politische Wissenschaften und Vergleichendes Staatsrecht</a> an der Georg-August-Universität Göttingen, erläutert diese politisch brisante Entscheidung, ihre Hintergründe und Folgen:</div><ul><li>Warum war das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudenergiegesetz untypisch?- Wie läuft das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren normalerweise ab?</li><li>&nbsp;Warum werden wesentliche Fragen des Gesetzgebungsverfahren – wie etwa Fristen – durch die Geschäftsordnung des Bundestages – und nicht etwa durch das Grundgesetz – geregelt?</li><li>Woher kommt die Erkenntnis des Gerichts, dem einzelnen Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG weitreichende Teilhaberechte zuzuerkennen?</li><li>Was genau umfasst das Recht der Abgeordneten auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung?</li><li>Warum hält das Bundesverfassungsgericht den Beratungszeitraum zum Gebäudeenergiegesetz nicht für ausreichend, obwohl die dafür vorgesehenen Fristen in der Geschäftsordnung des Bundestages eingehalten wurden?</li><li>Droht in Folge der Entscheidung eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit des Parlaments?</li><li>Welche Anpassungen für den parlamentarischen Alltag ergeben sich aus der Entscheidung?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung zum Gebäudeenergiegesetz findet ihr auf der <strong>Jurafuchs</strong> Lernplattform (<a href="https://applink.jurafuchs.de/1870gcv6yGb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <br><br>Jurafuchs erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts für einen Monat kostenlos. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr hier. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Die Grundrechte sind zuallererst <strong>Abwehrrechte</strong> des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>15.01.1958 – 1<strong> </strong>BvR<strong> </strong>400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine <strong>objektive</strong> <strong>Wertentscheidung</strong> verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten <strong>mittelbare</strong> <strong>Drittwirkung</strong>.<br><br>Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden <strong>Stadionverbot</strong> belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?</li><li>Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten?</li><li>Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen?</li><li>Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?</li><li>Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?</li><li>Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?</li><li>Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/lga0OEjgVFb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-44">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
      </description>
      <pubDate>Fri, 29 Dec 2023 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Die Grundrechte sind zuallererst <strong>Abwehrrechte</strong> des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>15.01.1958 – 1<strong> </strong>BvR<strong> </strong>400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine <strong>objektive</strong> <strong>Wertentscheidung</strong> verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten <strong>mittelbare</strong> <strong>Drittwirkung</strong>.<br><br>Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden <strong>Stadionverbot</strong> belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?</li><li>Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten?</li><li>Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen?</li><li>Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?</li><li>Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?</li><li>Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?</li><li>Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/lga0OEjgVFb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-44">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/klassiker-stadionverbote-mit-prof-emanuel-towfigh-in-welchem-umfang-sind-private-an-die-grundrechte-des-grundgesetzes-gebunden-bverfg-beschluss-vom-11-04-2018-1-bvr-3080-09</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh</atom:name>
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      <itunes:title>KLASSIKER: Stadionverbote – mit Prof. Emanuel Towfigh | In welchem Umfang sind Private an die Grundrechte des Grundgesetzes gebunden? | BVerfG, Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Die Grundrechte sind zuallererst <strong>Abwehrrechte</strong> des Bürgers gegen den Staat. Seit der „Lüth“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil<strong> </strong>vom<strong> </strong>15.01.1958 – 1<strong> </strong>BvR<strong> </strong>400/51) ist jedoch anerkannt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes auch eine <strong>objektive</strong> <strong>Wertentscheidung</strong> verkörpern, die für alle Bereiche des Rechts gilt. Für Private folgt daraus, dass die Grundrechte auch in das Rechtsverhältnis zu anderen Privaten ausstrahlen. Sie entfalten <strong>mittelbare</strong> <strong>Drittwirkung</strong>.<br><br>Doch in welchen Konstellationen entfalten die Grundrechte mittelbare Drittwirkung – und in welchem Umfang? Diese Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Fußballfan wegen vermeintlicher Beteiligung an Ausschreitungen von einem Fußballverein mit einem umfassenden <strong>Stadionverbot</strong> belegt wurde – und dagegen klagte. In seiner Entscheidung konkretisiert das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen und Folgen der mittelbaren Bindung Privater an die Grundrechte (Beschluss vom 11.04.2018 – 1 BvR 3080/09). Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für die Grundrechtsdogmatik ist die Stadionverbote-Entscheidung schon heute ein „Klassiker“ der Rechtsprechung des BVerfG. <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Was verstehen wir unter dem Prinzip der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte?</li><li>Was bewegt das Bundesverfassungsgericht in seiner „Stadionverbote“-Entscheidung dazu, die Dogmatik der mitttelbaren Drittwirkung auszuweiten?</li><li>Nach welchen Kriterien bestimmt das Bundesverfassungsgericht, ob und in welchem Umfang Private der mittelbaren Drittwirkung unterliegen?</li><li>Dürfen Private – anders als der Staat – grundsätzlich andere Teilnehmer des Rechtsverkehrs diskriminieren?</li><li>Wie verhält sich die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte in ihrem Umfang zu einer unmittelbaren Grundrechtsbindung?</li><li>Welche Folgewirkungen hat die „Stadionverbote“-Entscheidung?</li><li>Wirkt sich die „Stadionverbote“-Entscheidung auch aus auf die mittelbare Grundrechtsbindung von Social-Media-Plattformen?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Stadionverbote-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/lga0OEjgVFb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-44">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zum Stadionverbots-Entscheidung. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Push-Backs von Geflüchteten an EU-Außengrenzen - mit Dr. Dana Schmalz | Welche Anforderungen gelten für den Umgang mit und Zurückweisungen von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen? | EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 &amp; 8697/15, N.D. &amp; N.T. v. Spanien</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das Thema <strong>Migration</strong> ist ein Dauerbrenner in den öffentlichen Debatten in Deutschland und Europa. Täglich kommen hunderte Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung oder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen an die Außengrenzen der Europäischen Union. Oft steht ihnen dort kein Zugang zu einem Asylverfahren zur Verfügung. Nicht selten werden sie bei Grenzübertritt in das Land zurückverbracht, aus dem sie die EU betreten haben. <br><br>Diese sog. „<strong>Push</strong>-<strong>Backs</strong>“ erfolgen oft gewalttätig und verstoßen nicht selten gegen das zentrale <strong>Rechtsprinzip</strong> <strong>des</strong> „<strong>non</strong>-<strong>refoulement</strong>“. Hinsichtlich des zusätzlichen Verbots von sog. <strong>Kollektivausweisungen</strong> hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zuletzt eine deutlich restriktivere Rechtsprechung entwickelt (EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 &amp; 8697/15, N.D. &amp; N.T. v. Spanien). <br><br><strong>Dr</strong>. <strong>Dana</strong> <strong>Schmalz</strong>, LL.M., Expertin für Migrations- und Geflüchtetenrecht und Referentin am <a href="https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/dschmalz.cfm">Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht</a> in Heidelberg, führt ein in die Grundlagen des internationalen Rechtsregimes zum Schutz von Geflüchteten und erläutert die jüngsten völkerrechtlichen Entwicklungslinien:&nbsp;</div><ul><li>Was passiert eigentlich mit den Menschen, wenn sie an die EU-Außengrenzen gelangen?</li><li>Wie sieht der Rechtsrahmen für den Umgang mit Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aus?</li><li>Warum dürfen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen grundsätzlich nicht einfach pauschal abgewiesen oder zurückgeschoben werden?</li><li>Was sind Kollektivausweisungen und warum unterliegen sie einem eigenen Rechtsregime?</li><li>Warum hat der EGMR zuletzt seine Rechtsprechung zu Kollektivausweisungen deutlich verschärft?</li><li>Wie können Betroffene überhaupt Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen erlangen?</li><li>Welche Reformbedarfe bestehen im internationalen Schutzregime für Geflüchtete?</li></ul><div>Wir haben die Folge im Herbst 2022 aufgenommen. <br><br>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 15 Dec 2023 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das Thema <strong>Migration</strong> ist ein Dauerbrenner in den öffentlichen Debatten in Deutschland und Europa. Täglich kommen hunderte Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung oder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen an die Außengrenzen der Europäischen Union. Oft steht ihnen dort kein Zugang zu einem Asylverfahren zur Verfügung. Nicht selten werden sie bei Grenzübertritt in das Land zurückverbracht, aus dem sie die EU betreten haben. <br><br>Diese sog. „<strong>Push</strong>-<strong>Backs</strong>“ erfolgen oft gewalttätig und verstoßen nicht selten gegen das zentrale <strong>Rechtsprinzip</strong> <strong>des</strong> „<strong>non</strong>-<strong>refoulement</strong>“. Hinsichtlich des zusätzlichen Verbots von sog. <strong>Kollektivausweisungen</strong> hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zuletzt eine deutlich restriktivere Rechtsprechung entwickelt (EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 &amp; 8697/15, N.D. &amp; N.T. v. Spanien). <br><br><strong>Dr</strong>. <strong>Dana</strong> <strong>Schmalz</strong>, LL.M., Expertin für Migrations- und Geflüchtetenrecht und Referentin am <a href="https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/dschmalz.cfm">Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht</a> in Heidelberg, führt ein in die Grundlagen des internationalen Rechtsregimes zum Schutz von Geflüchteten und erläutert die jüngsten völkerrechtlichen Entwicklungslinien:&nbsp;</div><ul><li>Was passiert eigentlich mit den Menschen, wenn sie an die EU-Außengrenzen gelangen?</li><li>Wie sieht der Rechtsrahmen für den Umgang mit Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aus?</li><li>Warum dürfen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen grundsätzlich nicht einfach pauschal abgewiesen oder zurückgeschoben werden?</li><li>Was sind Kollektivausweisungen und warum unterliegen sie einem eigenen Rechtsregime?</li><li>Warum hat der EGMR zuletzt seine Rechtsprechung zu Kollektivausweisungen deutlich verschärft?</li><li>Wie können Betroffene überhaupt Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen erlangen?</li><li>Welche Reformbedarfe bestehen im internationalen Schutzregime für Geflüchtete?</li></ul><div>Wir haben die Folge im Herbst 2022 aufgenommen. <br><br>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <![CDATA[<div>Das Thema <strong>Migration</strong> ist ein Dauerbrenner in den öffentlichen Debatten in Deutschland und Europa. Täglich kommen hunderte Menschen auf der Flucht vor Gewalt und Vertreibung oder auf der Suche nach besseren Lebensbedingungen an die Außengrenzen der Europäischen Union. Oft steht ihnen dort kein Zugang zu einem Asylverfahren zur Verfügung. Nicht selten werden sie bei Grenzübertritt in das Land zurückverbracht, aus dem sie die EU betreten haben. <br><br>Diese sog. „<strong>Push</strong>-<strong>Backs</strong>“ erfolgen oft gewalttätig und verstoßen nicht selten gegen das zentrale <strong>Rechtsprinzip</strong> <strong>des</strong> „<strong>non</strong>-<strong>refoulement</strong>“. Hinsichtlich des zusätzlichen Verbots von sog. <strong>Kollektivausweisungen</strong> hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber zuletzt eine deutlich restriktivere Rechtsprechung entwickelt (EGMR (GK), Urt. v. 13.02.2020 – Rs. 8675/15 &amp; 8697/15, N.D. &amp; N.T. v. Spanien). <br><br><strong>Dr</strong>. <strong>Dana</strong> <strong>Schmalz</strong>, LL.M., Expertin für Migrations- und Geflüchtetenrecht und Referentin am <a href="https://www.mpil.de/de/pub/institut/personen/wissenschaftlicher-bereich/dschmalz.cfm">Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht</a> in Heidelberg, führt ein in die Grundlagen des internationalen Rechtsregimes zum Schutz von Geflüchteten und erläutert die jüngsten völkerrechtlichen Entwicklungslinien:&nbsp;</div><ul><li>Was passiert eigentlich mit den Menschen, wenn sie an die EU-Außengrenzen gelangen?</li><li>Wie sieht der Rechtsrahmen für den Umgang mit Geflüchteten an den EU-Außengrenzen aus?</li><li>Warum dürfen Geflüchtete an den EU-Außengrenzen grundsätzlich nicht einfach pauschal abgewiesen oder zurückgeschoben werden?</li><li>Was sind Kollektivausweisungen und warum unterliegen sie einem eigenen Rechtsregime?</li><li>Warum hat der EGMR zuletzt seine Rechtsprechung zu Kollektivausweisungen deutlich verschärft?</li><li>Wie können Betroffene überhaupt Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen erlangen?</li><li>Welche Reformbedarfe bestehen im internationalen Schutzregime für Geflüchtete?</li></ul><div>Wir haben die Folge im Herbst 2022 aufgenommen. <br><br>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Wiedereinführung der Vermögenssteuer? - mit Prof. Alexander Thiele | Ist eine Vermögenssteuer verfassungsrechtlich zulässig? Welche Anforderungen gelten dafür? Und was spricht verfassungsrechtlich dafür?</title>
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        <![CDATA[<div>Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sehen sich angesichts zahlreicher elementarer Krisen –&nbsp;Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise – mit <strong>schweren</strong> <strong>finanziellen</strong> <strong>Herausforderungen</strong> konfrontiert. Dies gilt nicht erst seit dem <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> <strong>BVerfG</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schuldenbremse</strong> vom 15.11.2023, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde (2 BvF 1/22).<br><br><strong>Schon</strong> <strong>länger</strong> <strong>wird</strong> <strong>daher</strong> <strong>der</strong> <strong>Ruf</strong> <strong>laut nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Wiedereinführung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Vermögenssteuer</strong>, um einen Teil der hohen Ausgaben der öffentlichen Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren und soziale Ungleichheiten abzufedern. <br><br><strong>Prof. Alexander Thiele</strong>, Inhaber der <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Professur für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a>, an der BSP Business &amp; Law School in Berlin, erläutert die grundlegenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer:&nbsp;</div><ul><li>Warum gibt es einen Ruf nach der Wiedereinführung der Vermögenssteuer?</li><li>Bis wann gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer und warum wurde sie erhoben?</li><li>Warum wurde die Ausgestaltung der Vermögenssteuer 1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?</li><li>Ist die Vermögenssteuer gleichwohl weiterhin verfassungsrechtlich zulässig?</li><li>Wie ließe sich eine Vermögenssteuer verfassungskonform ausgestalten?</li><li>Warum sprechen darüber hinaus grundlegende verfassungsrechtliche Erwägungen für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer?&nbsp;</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 01 Dec 2023 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sehen sich angesichts zahlreicher elementarer Krisen –&nbsp;Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise – mit <strong>schweren</strong> <strong>finanziellen</strong> <strong>Herausforderungen</strong> konfrontiert. Dies gilt nicht erst seit dem <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> <strong>BVerfG</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schuldenbremse</strong> vom 15.11.2023, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde (2 BvF 1/22).<br><br><strong>Schon</strong> <strong>länger</strong> <strong>wird</strong> <strong>daher</strong> <strong>der</strong> <strong>Ruf</strong> <strong>laut nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Wiedereinführung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Vermögenssteuer</strong>, um einen Teil der hohen Ausgaben der öffentlichen Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren und soziale Ungleichheiten abzufedern. <br><br><strong>Prof. Alexander Thiele</strong>, Inhaber der <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Professur für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a>, an der BSP Business &amp; Law School in Berlin, erläutert die grundlegenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer:&nbsp;</div><ul><li>Warum gibt es einen Ruf nach der Wiedereinführung der Vermögenssteuer?</li><li>Bis wann gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer und warum wurde sie erhoben?</li><li>Warum wurde die Ausgestaltung der Vermögenssteuer 1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?</li><li>Ist die Vermögenssteuer gleichwohl weiterhin verfassungsrechtlich zulässig?</li><li>Wie ließe sich eine Vermögenssteuer verfassungskonform ausgestalten?</li><li>Warum sprechen darüber hinaus grundlegende verfassungsrechtliche Erwägungen für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer?&nbsp;</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/wiedereinfuehrung-der-vermoegenssteuer-mit-prof-alexander-thiele-ist-eine-vermoegenssteuer-verfassungsrechtlich-zulaessig-welche-anforderungen-gelten-dafuer-und-was-spricht-verfassungsrechtlich-dafuer</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Alexander Thiele</atom:name>
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      <itunes:title>Wiedereinführung der Vermögenssteuer? - mit Prof. Alexander Thiele | Ist eine Vermögenssteuer verfassungsrechtlich zulässig? Welche Anforderungen gelten dafür? Und was spricht verfassungsrechtlich dafür?</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen sehen sich angesichts zahlreicher elementarer Krisen –&nbsp;Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Klimakrise – mit <strong>schweren</strong> <strong>finanziellen</strong> <strong>Herausforderungen</strong> konfrontiert. Dies gilt nicht erst seit dem <strong>Urteil</strong> <strong>des</strong> <strong>BVerfG</strong> <strong>zur</strong> <strong>Schuldenbremse</strong> vom 15.11.2023, mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für verfassungswidrig erklärt wurde (2 BvF 1/22).<br><br><strong>Schon</strong> <strong>länger</strong> <strong>wird</strong> <strong>daher</strong> <strong>der</strong> <strong>Ruf</strong> <strong>laut nach</strong> <strong>der</strong> <strong>Wiedereinführung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Vermögenssteuer</strong>, um einen Teil der hohen Ausgaben der öffentlichen Haushalte ohne neue Schulden zu finanzieren und soziale Ungleichheiten abzufedern. <br><br><strong>Prof. Alexander Thiele</strong>, Inhaber der <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Professur für Staatstheorie und Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a>, an der BSP Business &amp; Law School in Berlin, erläutert die grundlegenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereinführung einer Vermögenssteuer:&nbsp;</div><ul><li>Warum gibt es einen Ruf nach der Wiedereinführung der Vermögenssteuer?</li><li>Bis wann gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer und warum wurde sie erhoben?</li><li>Warum wurde die Ausgestaltung der Vermögenssteuer 1995 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt?</li><li>Ist die Vermögenssteuer gleichwohl weiterhin verfassungsrechtlich zulässig?</li><li>Wie ließe sich eine Vermögenssteuer verfassungskonform ausgestalten?</li><li>Warum sprechen darüber hinaus grundlegende verfassungsrechtliche Erwägungen für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer?&nbsp;</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Das Bayerische Verfassungsschutzgesetz vor dem BVerfG - mit Prof. Markus Ogorek | Welche Vorgaben macht das Grundgesetz für Eingriffsbefugnisse der Nachrichtendienste? | BVerfG, Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das <strong>Bayerische Verfassungsschutzgesetz</strong> erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert.<br><br><strong>Professor Markus Ogorek,</strong> <a href="https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/verzeichnis/markus-ogorek">Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre</a> an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren:&nbsp;</div><ul><li>Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?</li><li>Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?</li><li>Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?</li><li>Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?</li><li>Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?</li><li>Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?</li><li>Welche weiteren Justierungen im „Verfassungsschutzverfassungsrecht“ sind in Zukunft zu erwarten?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 11 Aug 2023 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Bayerische Verfassungsschutzgesetz</strong> erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert.<br><br><strong>Professor Markus Ogorek,</strong> <a href="https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/verzeichnis/markus-ogorek">Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre</a> an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren:&nbsp;</div><ul><li>Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?</li><li>Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?</li><li>Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?</li><li>Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?</li><li>Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?</li><li>Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?</li><li>Welche weiteren Justierungen im „Verfassungsschutzverfassungsrecht“ sind in Zukunft zu erwarten?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/das-bayerische-verfassungsschutzgesetz-vor-dem-bverfg-mit-prof-markus-ogorek-welche-vorgaben-macht-das-grundgesetz-fuer-eingriffsbefugnisse-der-nachrichtendienste-bverfg-urteil-vom-26-04-2022-1-bvr-1619-17</link>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Bayerische Verfassungsschutzgesetz</strong> erhielt 2016 neugefasste und neu strukturierte Eingriffsbefugnisse für das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, den bayerischen Inlandsnachrichtendienst. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> hat mehrere dieser Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 26.04.2022 – 1 BvR 1619/17) und die Anforderungen an nachrichtendienstliche Befugnisse präzisiert.<br><br><strong>Professor Markus Ogorek,</strong> <a href="https://verwaltungslehre.uni-koeln.de/verzeichnis/markus-ogorek">Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre</a> an der Universität zu Köln, nimmt die Entscheidung zum Anlass, grundlegend über die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse für Nachrichtendienste nachzudenken und die Ansätze eines „Verfassungsschutzverfassungsrechts“ zu skizzieren:&nbsp;</div><ul><li>Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz im deutschen Rechtsstaat wahr, gerade auch in Abgrenzung zur Gefahrenabwehr der Polizei?</li><li>Warum schaffen Bund und Länder weitergehende Eingriffsbefugnisse für die Nachrichtendienste?</li><li>Wie haben sich das Verfassungsschutzrecht und die damit verbundenen Anforderungen an Eingriffsbefugnisse in der Rechtsprechung des BVerfG entwickelt?</li><li>Inwiefern lässt sich eine Konvergenz des Polizeirechts und des Rechts der Nachrichtendienste erkennen?</li><li>Was ist eine „mindestens konkretisierte Gefahr“, die das BVerfG für bestimmte nachrichtendienstliche Maßnahmen fordert?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BVerfG an die Übermittlung von Daten des Verfassungsschutzes an andere Behörden, etwa die Polizei?</li><li>Warum bedarf es bei eingriffsinvasiven Maßnahmen einer unabhängigen Vorabkontrolle?</li><li>Welche weiteren Justierungen im „Verfassungsschutzverfassungsrecht“ sind in Zukunft zu erwarten?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>KLASSIKER: Mauerschützenfall - mit Prof. Emanuel Towfigh | Sind Verantwortliche des DDR-Grenzregimes wegen Todesschüssen an der Mauer strafbar? Greift hier das Rückwirkungsverbot? | BVerfG, Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Bei ihrem Versuch, die innerdeutsche Grenze zu überwinden, wurden zwischen 1961 und 1989 über 100 unbewaffnete Menschen von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. <br><br>Nach dem Fall der Mauer wurden sowohl ehemalige „Mauerschützen“ als auch für den „Schießbefehl“ politisch und militärisch Verantwortliche des SED-Regimes von deutschen Strafgerichten verurteilt. <br><br>In seiner vielbeachteten <strong>„Mauerschützen-Entscheidung“ </strong>bestätigte das Bundesverfassungsgericht mehrere strafgerichtliche Urteile (Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.). Das BVerfG erkannte für Recht, dass der Schusswaffengebrauch auch nach DDR-Recht strafbar war und sah in der Verurteilung <strong>keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot</strong> (Art. 103 Abs. 2 GG).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese grundlegende Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Wie sah die Praxis des DDR-Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze aus?</li><li>Was waren die rechtlichen Grundlagen für den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze nach DDR-Recht?</li><li>Wieso wurden die Mauerschützen und die Hintermänner nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bestraft?</li><li>Was besagt das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG)?</li><li>Warum liegt im vorliegenden Fall eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vor?</li><li>Wie kommt hier die Radbruch'sche Formel ins Spiel?</li><li>Wie ist die Entscheidung einzuordnen?</li></ul><div>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-408">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr systematische Ausführungen zum Rückwirkungsverbot, zum Mauerschützen-Fall und zu den übrigen Justizgrundrechten.&nbsp;<br><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Mauerschützen-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 28 Jul 2023 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Bei ihrem Versuch, die innerdeutsche Grenze zu überwinden, wurden zwischen 1961 und 1989 über 100 unbewaffnete Menschen von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. <br><br>Nach dem Fall der Mauer wurden sowohl ehemalige „Mauerschützen“ als auch für den „Schießbefehl“ politisch und militärisch Verantwortliche des SED-Regimes von deutschen Strafgerichten verurteilt. <br><br>In seiner vielbeachteten <strong>„Mauerschützen-Entscheidung“ </strong>bestätigte das Bundesverfassungsgericht mehrere strafgerichtliche Urteile (Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.). Das BVerfG erkannte für Recht, dass der Schusswaffengebrauch auch nach DDR-Recht strafbar war und sah in der Verurteilung <strong>keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot</strong> (Art. 103 Abs. 2 GG).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese grundlegende Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Wie sah die Praxis des DDR-Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze aus?</li><li>Was waren die rechtlichen Grundlagen für den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze nach DDR-Recht?</li><li>Wieso wurden die Mauerschützen und die Hintermänner nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bestraft?</li><li>Was besagt das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG)?</li><li>Warum liegt im vorliegenden Fall eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vor?</li><li>Wie kommt hier die Radbruch'sche Formel ins Spiel?</li><li>Wie ist die Entscheidung einzuordnen?</li></ul><div>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-408">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr systematische Ausführungen zum Rückwirkungsverbot, zum Mauerschützen-Fall und zu den übrigen Justizgrundrechten.&nbsp;<br><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Mauerschützen-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <![CDATA[<div>Bei ihrem Versuch, die innerdeutsche Grenze zu überwinden, wurden zwischen 1961 und 1989 über 100 unbewaffnete Menschen von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben. <br><br>Nach dem Fall der Mauer wurden sowohl ehemalige „Mauerschützen“ als auch für den „Schießbefehl“ politisch und militärisch Verantwortliche des SED-Regimes von deutschen Strafgerichten verurteilt. <br><br>In seiner vielbeachteten <strong>„Mauerschützen-Entscheidung“ </strong>bestätigte das Bundesverfassungsgericht mehrere strafgerichtliche Urteile (Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.). Das BVerfG erkannte für Recht, dass der Schusswaffengebrauch auch nach DDR-Recht strafbar war und sah in der Verurteilung <strong>keinen Verstoß gegen das Rückwirkungsgebot</strong> (Art. 103 Abs. 2 GG).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese grundlegende Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein:</div><ul><li>Wie sah die Praxis des DDR-Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze aus?</li><li>Was waren die rechtlichen Grundlagen für den Schusswaffengebrauch an der innerdeutschen Grenze nach DDR-Recht?</li><li>Wieso wurden die Mauerschützen und die Hintermänner nach dem Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland bestraft?</li><li>Was besagt das Rückwirkungsverbot (Art. 103 Abs. 2 GG)?</li><li>Warum liegt im vorliegenden Fall eine Ausnahme vom Rückwirkungsverbot vor?</li><li>Wie kommt hier die Radbruch'sche Formel ins Spiel?</li><li>Wie ist die Entscheidung einzuordnen?</li></ul><div>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-408">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr systematische Ausführungen zum Rückwirkungsverbot, zum Mauerschützen-Fall und zu den übrigen Justizgrundrechten.&nbsp;<br><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Mauerschützen-Entscheidung findet ihr auf der <strong>Jurafuchs Lernplattform</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>KLASSIKER: Mauerschützenfall - mit Prof. Emanuel Towfigh | Sind Verantwortliche des DDR-Grenzregimes wegen Todesschüssen an der Mauer strafbar? Greift hier das Rückwirkungsverbot? | BVerfG, Beschluss vom 24.10.1996 – 2 BvR 1851/94 u.a.</title>
        <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/klassiker-mauerschuetzenfall-mit-prof-emanuel-towfigh-sind-verantwortliche-des-ddr-grenzregimes-wegen-todesschuessen-an-der-mauer-strafbar-greift-hier-das-rueckwirkungsverbot-bverfg-beschluss-vom-24-10-1996-2-bvr-1851-94-u-a</link>
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      <title>Internationale Klimarechtsprechung - mit Prof. Birgit Peters | Welche Chancen haben Klagen vor internationalen und nationalen Gerichten auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise?</title>
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        <![CDATA[<div>Um die <strong>Klimakrise</strong> zu bekämpfen und Staaten wie Unternehmen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, werden seit Jahren und zuletzt immer häufiger sogenannte „<strong>Klimaklagen</strong>“ angestrengt. Das Ziel: <strong>Auf dem Rechtsweg</strong> Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erzwingen, die Staaten und Unternehmen trotz einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – gleich aus welcher Rechtsnorm – bislang nicht oder zu langsam umsetzen. Die <strong>Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 24.03.2021 (in unserem Podcast besprochen in <a href="https://www.jurafuchs.de/helmut-austklimaschutzentscheidung-des-bundesverfassungsgerichts/">Folge #5</a>) ist ein erfolgreiches Beispiel. Doch welche Chancen haben internationale Klagen auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise, und vor welchen Herausforderungen stehen sie?<br><br><strong>Professorin Birgit Peters</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/prof-dr-birgit-peters/inhaberin-der-professur">Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht</a>, an der Universität Trier und Expertin für Klimaschutzrecht, erläutert im Gespräch die zentralen Fragen rund um Klimaklagen und internationale Klimarechtsprechung:&nbsp;</div><ul><li>Was versteht man unter einer Klimaklage?</li><li>Welche rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen, um Klimaschutzmaßnahmen auf dem Rechtsweg durchzusetzen?</li><li>Welche Entscheidungen der Klimarechtsprechung von ausländischen und internationalen Gerichten sind wegweisend, und was zeichnet sie aus?</li><li>Welche rechtliche Rolle spielen die Verpflichtungen von Staaten nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen?</li><li>Was sind die größten Herausforderungen für den Erfolg von Klimaklagen?</li><li>Welche Jurisdiktionen und welche Kläger eignen sich besonders, um Klimaklagen mit Aussicht auf Erfolg zu führen?</li><li>Wie werden sich Klimaklagen in den kommenden Jahren entwickeln?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 14 Jul 2023 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Um die <strong>Klimakrise</strong> zu bekämpfen und Staaten wie Unternehmen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, werden seit Jahren und zuletzt immer häufiger sogenannte „<strong>Klimaklagen</strong>“ angestrengt. Das Ziel: <strong>Auf dem Rechtsweg</strong> Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erzwingen, die Staaten und Unternehmen trotz einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – gleich aus welcher Rechtsnorm – bislang nicht oder zu langsam umsetzen. Die <strong>Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 24.03.2021 (in unserem Podcast besprochen in <a href="https://www.jurafuchs.de/helmut-austklimaschutzentscheidung-des-bundesverfassungsgerichts/">Folge #5</a>) ist ein erfolgreiches Beispiel. Doch welche Chancen haben internationale Klagen auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise, und vor welchen Herausforderungen stehen sie?<br><br><strong>Professorin Birgit Peters</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/prof-dr-birgit-peters/inhaberin-der-professur">Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht</a>, an der Universität Trier und Expertin für Klimaschutzrecht, erläutert im Gespräch die zentralen Fragen rund um Klimaklagen und internationale Klimarechtsprechung:&nbsp;</div><ul><li>Was versteht man unter einer Klimaklage?</li><li>Welche rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen, um Klimaschutzmaßnahmen auf dem Rechtsweg durchzusetzen?</li><li>Welche Entscheidungen der Klimarechtsprechung von ausländischen und internationalen Gerichten sind wegweisend, und was zeichnet sie aus?</li><li>Welche rechtliche Rolle spielen die Verpflichtungen von Staaten nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen?</li><li>Was sind die größten Herausforderungen für den Erfolg von Klimaklagen?</li><li>Welche Jurisdiktionen und welche Kläger eignen sich besonders, um Klimaklagen mit Aussicht auf Erfolg zu führen?</li><li>Wie werden sich Klimaklagen in den kommenden Jahren entwickeln?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/internationale-klimarechtsprechung-mit-prof-birgit-peters-welche-chancen-haben-klagen-vor-internationalen-und-nationalen-gerichten-auf-durchsetzung-von-massnahmen-zur-abwendung-der-klimakrise</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Birgit Peters</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Um die <strong>Klimakrise</strong> zu bekämpfen und Staaten wie Unternehmen zu stärkeren Klimaschutzmaßnahmen zu bewegen, werden seit Jahren und zuletzt immer häufiger sogenannte „<strong>Klimaklagen</strong>“ angestrengt. Das Ziel: <strong>Auf dem Rechtsweg</strong> Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen zu erzwingen, die Staaten und Unternehmen trotz einer bestehenden rechtlichen Verpflichtung – gleich aus welcher Rechtsnorm – bislang nicht oder zu langsam umsetzen. Die <strong>Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 24.03.2021 (in unserem Podcast besprochen in <a href="https://www.jurafuchs.de/helmut-austklimaschutzentscheidung-des-bundesverfassungsgerichts/">Folge #5</a>) ist ein erfolgreiches Beispiel. Doch welche Chancen haben internationale Klagen auf Durchsetzung von Maßnahmen zur Abwendung der Klimakrise, und vor welchen Herausforderungen stehen sie?<br><br><strong>Professorin Birgit Peters</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/prof-dr-birgit-peters/inhaberin-der-professur">Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht</a>, an der Universität Trier und Expertin für Klimaschutzrecht, erläutert im Gespräch die zentralen Fragen rund um Klimaklagen und internationale Klimarechtsprechung:&nbsp;</div><ul><li>Was versteht man unter einer Klimaklage?</li><li>Welche rechtlichen Anknüpfungspunkte bestehen, um Klimaschutzmaßnahmen auf dem Rechtsweg durchzusetzen?</li><li>Welche Entscheidungen der Klimarechtsprechung von ausländischen und internationalen Gerichten sind wegweisend, und was zeichnet sie aus?</li><li>Welche rechtliche Rolle spielen die Verpflichtungen von Staaten nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen?</li><li>Was sind die größten Herausforderungen für den Erfolg von Klimaklagen?</li><li>Welche Jurisdiktionen und welche Kläger eignen sich besonders, um Klimaklagen mit Aussicht auf Erfolg zu führen?</li><li>Wie werden sich Klimaklagen in den kommenden Jahren entwickeln?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr auf <strong>Jurafuchs</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <itunes:keywords>Recht, Jura, Examen, Verfassung, international, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Europäische Union, Klimakrise, Klimawandel, Klimaschutz, Europäischer Gerichtshof, Menschenrechte</itunes:keywords>
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      <title>KLASSIKER: Der Jungbullen-Fall – mit Prof. Stephan Lorenz | Bereicherungsrechtliche Mehrpersonenverhältnisse | Wie funktioniert der Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)? | BGH, Urteil vom 11.01.1971 – VIII ZR 261/69</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Der <strong>Jungbullen-Fall</strong> wird von Jurastudent:innen seit Jahrzehnten gefürchtet. Es handelt sich um einen absoluten Klassiker des Zivilrechts, der vom <strong>Bundesgerichtshof</strong> 1971 entschieden wurde (Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 = BGHZ 55, 176). Der Fall dreht sich um den <strong>Vorrang der Leistungsbeziehungen</strong> (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) in den ungeliebten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse. Zugleich schlägt er den Bogen ins Sachenrecht, in den Allgemeinen Teil des BGB und ins Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.<br><br><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, entheddert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts:</div><ul><li>Wie gehe ich in der Klausur an den Jungbullen-Fall und vergleichbare Konstellationen heran?</li><li>Warum kommt es zum Eigentumsverlust beim Bauern durch Verarbeitung der Bullen zu Dosenfleisch?</li><li>Was ist die Rechtsfolge des Eigentumsverlusts durch Verarbeitung?</li><li>Wie bekomme ich bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse in den Griff?</li><li>Was versteht man unter dem Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?</li><li>Warum kommt der Vorrang der Leistungsbeziehungen im Jungbullen-Fall an seine Grenzen?</li><li>Welchen Zweck hat § 951 Abs. 1 BGB und warum ist dieses Verständnis für den Fall entscheidend?</li><li>Welche weiteren klausurrelevanten Konstellationen sind im Kontext des Jungbullen-Falls zu berücksichtigen?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Jungbullen-Falls findet ihr in der <strong>Jurafuchs App </strong>(<a href="https://applink.jurafuchs.de/kJeb0p4f4Bb">hier</a>). Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 22 Jan 2023 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Der <strong>Jungbullen-Fall</strong> wird von Jurastudent:innen seit Jahrzehnten gefürchtet. Es handelt sich um einen absoluten Klassiker des Zivilrechts, der vom <strong>Bundesgerichtshof</strong> 1971 entschieden wurde (Urteil vom 11.01.1971 - VIII ZR 261/69 = BGHZ 55, 176). Der Fall dreht sich um den <strong>Vorrang der Leistungsbeziehungen</strong> (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB) in den ungeliebten bereicherungsrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse. Zugleich schlägt er den Bogen ins Sachenrecht, in den Allgemeinen Teil des BGB und ins Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag.<br><br><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, entheddert diesen Klausur-Klassiker des Zivilrechts:</div><ul><li>Wie gehe ich in der Klausur an den Jungbullen-Fall und vergleichbare Konstellationen heran?</li><li>Warum kommt es zum Eigentumsverlust beim Bauern durch Verarbeitung der Bullen zu Dosenfleisch?</li><li>Was ist die Rechtsfolge des Eigentumsverlusts durch Verarbeitung?</li><li>Wie bekomme ich bereicherungsrechtliche Dreipersonenverhältnisse in den Griff?</li><li>Was versteht man unter dem Vorrang der Leistungsbeziehung (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB)?</li><li>Warum kommt der Vorrang der Leistungsbeziehungen im Jungbullen-Fall an seine Grenzen?</li><li>Welchen Zweck hat § 951 Abs. 1 BGB und warum ist dieses Verständnis für den Fall entscheidend?</li><li>Welche weiteren klausurrelevanten Konstellationen sind im Kontext des Jungbullen-Falls zu berücksichtigen?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Jungbullen-Falls findet ihr in der <strong>Jurafuchs App </strong>(<a href="https://applink.jurafuchs.de/kJeb0p4f4Bb">hier</a>). Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs herunter und gebt bei der Registrierung den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Stephan Lorenz</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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      <title>70 Jahre Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl - mit Prof. Frank Schorkopf | Wie kam es zur Gründung der ersten Europäischen Gemeinschaft? Welche Lehren hält die EGKS für die heutige europäische Integration bereit?</title>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)</strong> ist die erste Europäische Gemeinschaft und der Grundstock der institutionalisierten europäischen Einigung. Sie wurde <strong>vor 70 Jahren </strong>- am 23. Juli 1952 - <strong>gegründet: </strong>ein guter Anlass, auf die Anfänge der europäischen Idee und die Zeit der Gründung der EGKS zurückzuschauen und zu fragen, was die EGKS uns heute noch zu sagen hat. <br><br><strong>Professor Frank Schorkopf</strong>, Inhaber des <a href="https://www.uni-goettingen.de/de/113548.html">Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht</a> an der Georg-August-Universität Göttingen und Gastgeber des <a href="https://www.uni-goettingen.de/de/%23podcast+europas+weg/626597.html">Podcasts „Europas Weg“</a>, nimmt uns mit zu den Anfängen der europäischen Einigung:</div><ul><li>Wo liegen die ideellen Ausgangspunkte der europäischen Einigung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs?</li><li>Warum scheiterte zunächst der „Plan A“ einer weitreichenden europäischen Institutionenordnung?</li><li>Wie kam es dann zur Gründung einer Organisation für den gemeinsamen Zugang zu Kohle und Stahl?</li><li>Warum wurde die EGKS ausgestattet als supranationale Organisation?</li><li>Warum erfüllten sich die Erwartungen an die EGKS letztlich nicht?</li><li>Wie kam es dazu, dass schon wenige Jahre nach Gründung der EGKS die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet wurden?</li><li>Welche Bedeutung hatte die EGKS nach der Gründung von EWG und Euratom?</li><li>Welche rechtlichen Folgewirkungen hat die EGKS für die EU und die Europäische Einigung bis heute?</li></ul><div>Mehr zu Rechtsfragen der Europäischen Union findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> - insbesondere in unserem Kurs „Europarecht“. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 06 Jan 2023 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <atom:name>Prof. Dr. Frank Schorkopf</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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      <title>Öffentliche Warnung vor „Kaspersky“ - mit Prof. Dennis-Kenji Kipker | Durfte das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzprogrammen es Unternehmens „Kaspersky“ warnen? | OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Im März 2022 <strong>warnt</strong> das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (<strong>BSI</strong>) vor Virenschutzprogrammen des weltbekannten Software-Unternehmens <strong>Kaspersky</strong>. Der Grund: Kaspersky ist ein russisches Unternehmen mit Sitz in Moskau, und angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kaspersky nicht hinreichend unabhängig und seine Virenschutzsoftware für Cyberangriffe von Seiten Russlands genutzt werde. Kaspersky suchte gegen die Warnung des BSI <strong>vorläufigen Rechtsschutz</strong> - und unterlag (OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22). <strong>Doch war die Warnung des BSI vor Virenschutzprogrammen von Kaspersky rechtmäßig?</strong><br><br><strong>Professor Dennis-Kenji Kipker </strong>ist <a href="https://www.hs-bremen.de/person/dekipker/">Professor für IT-Sicherheitsrecht</a> an der Hochschule Bremen, <a href="https://www.uni-bremen.de/igmr">Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht</a> an der Universität Bremen und <a href="https://www.eaid-berlin.de/verein/">Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin</a>. Er erläutert den Fall und die dahinterstehenden Rechtsfragen:&nbsp;</div><ul><li>Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?</li><li>Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen stützen?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?</li><li>Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?</li><li>Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen?</li><li>Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch das BSI rechtfertigen?</li><li>Welche Folgen stehen im Raum, wenn die Warnung des BSI vor Kaspersky rechtswidrig gewesen sein sollte?</li><li>Ist die öffentliche Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland - mit dem BSI an der Spitze - gut aufgestellt?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OVG NRW findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 18 Dec 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Im März 2022 <strong>warnt</strong> das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (<strong>BSI</strong>) vor Virenschutzprogrammen des weltbekannten Software-Unternehmens <strong>Kaspersky</strong>. Der Grund: Kaspersky ist ein russisches Unternehmen mit Sitz in Moskau, und angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine könne nicht ausgeschlossen werden, dass Kaspersky nicht hinreichend unabhängig und seine Virenschutzsoftware für Cyberangriffe von Seiten Russlands genutzt werde. Kaspersky suchte gegen die Warnung des BSI <strong>vorläufigen Rechtsschutz</strong> - und unterlag (OVG NRW, Beschluss vom 22.04.2022 - 4 B 473/22). <strong>Doch war die Warnung des BSI vor Virenschutzprogrammen von Kaspersky rechtmäßig?</strong><br><br><strong>Professor Dennis-Kenji Kipker </strong>ist <a href="https://www.hs-bremen.de/person/dekipker/">Professor für IT-Sicherheitsrecht</a> an der Hochschule Bremen, <a href="https://www.uni-bremen.de/igmr">Wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht</a> an der Universität Bremen und <a href="https://www.eaid-berlin.de/verein/">Mitglied im Vorstand der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz in Berlin</a>. Er erläutert den Fall und die dahinterstehenden Rechtsfragen:&nbsp;</div><ul><li>Was ist das BSI und welche Aufgaben hat das BSI zu erfüllen?</li><li>Auf welche Rechtsgrundlage kann das BSI seine Warnungen stützen?</li><li>Welche Anforderungen stellt das BSI-Gesetz an gezielte Warnungen vor den Produkten bestimmter Unternehmen?</li><li>Worauf genau stützt das BSI seine Warnung gegen Kaspersky?</li><li>Lagen hinreichende technische Anhaltspunkte dafür vor, dass von Kaspersky-Virenschutzprogrammen Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik ausgehen?</li><li>Können sicherheitspolitische Erwägungen eine Warnung durch das BSI rechtfertigen?</li><li>Welche Folgen stehen im Raum, wenn die Warnung des BSI vor Kaspersky rechtswidrig gewesen sein sollte?</li><li>Ist die öffentliche Cybersicherheitsarchitektur in Deutschland - mit dem BSI an der Spitze - gut aufgestellt?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OVG NRW findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker</atom:name>
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      <title>Wie reguliert man künstliche Intelligenz? - mit Prof. Florian Möslein | Welche rechtlichen Probleme entstehen beim Einsatz künstlicher Intelligenz? Welche Vorschläge zur Regulierung von KI macht die EU? Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, KI einzusetzen?</title>
      <description>
        <![CDATA[<div><strong>Künstliche Intelligenz</strong> (kurz: KI) ist in aller Munde. Ende September hat die <strong>Europäische Kommission</strong> ihren Vorschlag für eine <strong>KI-Haftungs-Richtlinie</strong> vorgestellt. Er knüpft an den Kommissionsentwurf zu einer <strong>KI-Verordnung </strong>von 2021 an. Grund genug, um über die rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Entwicklung künstlicher Intelligenz zu sprechen.&nbsp;</div><div><br></div><div><strong>Professor Florian Möslein</strong>, Inhaber der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-florian-moeslein">Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht</a> an der Philipps-Universität Marburg und Direktor am dortigen <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/forschung/institute/recht-der-digitalisierung-irdi#">Institut für das Recht der Digitalisierung</a>, erläutert die drängendsten Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz:</div><ul><li>Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?</li><li>Welche spezifischen Rechtsprobleme wirft der Einsatz von künstlicher Intelligenz auf?</li><li>Welche Ansätze bestehen, um die von KI ausgehenden Risiken zu regulieren?</li><li>Welche Neuerungen enthält der Entwurf der KI-Haftungs-Richtlinie der EU?</li><li>Welche Rolle spielt der Entwurf der KI-Verordnung?</li><li>Welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf unternehmensinterne Prozesse und die Entscheidungen von Geschäftsführung und Management?</li><li>Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, künstliche Intelligenz einzusetzen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen interdisziplinäre Ansätze für den Umgang mit und die Regulierung von künstlicher Intelligenz?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Tue, 29 Nov 2022 15:30:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div><strong>Künstliche Intelligenz</strong> (kurz: KI) ist in aller Munde. Ende September hat die <strong>Europäische Kommission</strong> ihren Vorschlag für eine <strong>KI-Haftungs-Richtlinie</strong> vorgestellt. Er knüpft an den Kommissionsentwurf zu einer <strong>KI-Verordnung </strong>von 2021 an. Grund genug, um über die rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Entwicklung künstlicher Intelligenz zu sprechen.&nbsp;</div><div><br></div><div><strong>Professor Florian Möslein</strong>, Inhaber der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-florian-moeslein">Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht</a> an der Philipps-Universität Marburg und Direktor am dortigen <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/forschung/institute/recht-der-digitalisierung-irdi#">Institut für das Recht der Digitalisierung</a>, erläutert die drängendsten Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz:</div><ul><li>Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?</li><li>Welche spezifischen Rechtsprobleme wirft der Einsatz von künstlicher Intelligenz auf?</li><li>Welche Ansätze bestehen, um die von KI ausgehenden Risiken zu regulieren?</li><li>Welche Neuerungen enthält der Entwurf der KI-Haftungs-Richtlinie der EU?</li><li>Welche Rolle spielt der Entwurf der KI-Verordnung?</li><li>Welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf unternehmensinterne Prozesse und die Entscheidungen von Geschäftsführung und Management?</li><li>Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, künstliche Intelligenz einzusetzen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen interdisziplinäre Ansätze für den Umgang mit und die Regulierung von künstlicher Intelligenz?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/wie-reguliert-man-kuenstliche-intelligenz-mit-prof-florian-moeslein-welche-rechtlichen-probleme-entstehen-beim-einsatz-kuenstlicher-intelligenz-welche-vorschlaege-zur-regulierung-von-ki-macht-die-eu-koennen-unternehmen-rechtlich-gehalten-sein-ki-einzusetzen</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Florian Möslein</atom:name>
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      <itunes:title>Wie reguliert man künstliche Intelligenz? - mit Prof. Florian Möslein | Welche rechtlichen Probleme entstehen beim Einsatz künstlicher Intelligenz? Welche Vorschläge zur Regulierung von KI macht die EU? Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, KI einzusetzen?</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div><strong>Künstliche Intelligenz</strong> (kurz: KI) ist in aller Munde. Ende September hat die <strong>Europäische Kommission</strong> ihren Vorschlag für eine <strong>KI-Haftungs-Richtlinie</strong> vorgestellt. Er knüpft an den Kommissionsentwurf zu einer <strong>KI-Verordnung </strong>von 2021 an. Grund genug, um über die rechtlichen Herausforderungen und Rahmenbedingungen des Einsatzes und der Entwicklung künstlicher Intelligenz zu sprechen.&nbsp;</div><div><br></div><div><strong>Professor Florian Möslein</strong>, Inhaber der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/zivilrecht/prof-dr-florian-moeslein">Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht</a> an der Philipps-Universität Marburg und Direktor am dortigen <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/forschung/institute/recht-der-digitalisierung-irdi#">Institut für das Recht der Digitalisierung</a>, erläutert die drängendsten Rechtsfragen der künstlichen Intelligenz:</div><ul><li>Was versteht man unter künstlicher Intelligenz?</li><li>Welche spezifischen Rechtsprobleme wirft der Einsatz von künstlicher Intelligenz auf?</li><li>Welche Ansätze bestehen, um die von KI ausgehenden Risiken zu regulieren?</li><li>Welche Neuerungen enthält der Entwurf der KI-Haftungs-Richtlinie der EU?</li><li>Welche Rolle spielt der Entwurf der KI-Verordnung?</li><li>Welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf unternehmensinterne Prozesse und die Entscheidungen von Geschäftsführung und Management?</li><li>Können Unternehmen rechtlich gehalten sein, künstliche Intelligenz einzusetzen?&nbsp;</li><li>Welche Rolle spielen interdisziplinäre Ansätze für den Umgang mit und die Regulierung von künstlicher Intelligenz?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken - mit Prof. Lea Katharina Kumkar | Dürfen Social-Media-Plattformen ihre Nutzer:innen dazu verpflichten, sich mit ihrem Klarnamen zu registrieren? | BGH, Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das soziale Netzwerk <strong>Facebook</strong> hatte seine Nutzer:innen in den Nutzungsbedingungen dazu verpflichtet, dort nur mit dem Namen aufzutreten, den sie im gewöhnlichen Leben führen (sog. „<strong>Klarnamenpflicht</strong>“). Nutzer:innen, die Facebook unter <strong>Pseudonym</strong> nutzen wollten, klagten dagegen - nun hat der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschieden (Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21). <br><br><strong>Professorin Lea Katharina Kumkar</strong>, <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/kumkar/jprof-dr-lea-katharina-kumkar">Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung</a> an der Universität Trier und Mitglied des <a href="https://irdt.uni-trier.de/institut/direktoren/">Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT)</a>, erläutert das <strong>Klarnamenurteil</strong> des BGH en Detail:</div><ul><li>Welcher Rechtsrahmen gilt für die Nutzung von sozialen Netzwerken in Europa?</li><li>Warum beginnt der Fall mit einer klassischen AGB-Kontrolle?</li><li>Warum sind für die Abwägung der gegenüberstehenden Interessen von Facebook und Facebook-Nutzer:innen die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta maßgeblich?</li><li>Welche rechtlichen Interessen streiten für Facebook - also für eine Klarnamenpflicht - und welche für die Nutzer:innen - also gegen eine Klarnamenpflicht?</li><li>Warum überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Nutzer:innen, Facebook auch unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen zu dürfen?</li><li>Darf Facebook wenigstens im Innenverhältnis von seinen Nutzer:innen verlangen, ihre Identität offenzulegen?</li><li>Würde der BGH seine Entscheidung so auch nach Maßgabe der - auf diesen Fall noch nicht anwendbaren - Datenschutzgrundverordnung treffen?</li></ul><div>Eine <strong>detaillierte Aufbereitung</strong> des Klarnamen-Urteils des BGH findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 13 Nov 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das soziale Netzwerk <strong>Facebook</strong> hatte seine Nutzer:innen in den Nutzungsbedingungen dazu verpflichtet, dort nur mit dem Namen aufzutreten, den sie im gewöhnlichen Leben führen (sog. „<strong>Klarnamenpflicht</strong>“). Nutzer:innen, die Facebook unter <strong>Pseudonym</strong> nutzen wollten, klagten dagegen - nun hat der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschieden (Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21). <br><br><strong>Professorin Lea Katharina Kumkar</strong>, <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/kumkar/jprof-dr-lea-katharina-kumkar">Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung</a> an der Universität Trier und Mitglied des <a href="https://irdt.uni-trier.de/institut/direktoren/">Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT)</a>, erläutert das <strong>Klarnamenurteil</strong> des BGH en Detail:</div><ul><li>Welcher Rechtsrahmen gilt für die Nutzung von sozialen Netzwerken in Europa?</li><li>Warum beginnt der Fall mit einer klassischen AGB-Kontrolle?</li><li>Warum sind für die Abwägung der gegenüberstehenden Interessen von Facebook und Facebook-Nutzer:innen die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta maßgeblich?</li><li>Welche rechtlichen Interessen streiten für Facebook - also für eine Klarnamenpflicht - und welche für die Nutzer:innen - also gegen eine Klarnamenpflicht?</li><li>Warum überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Nutzer:innen, Facebook auch unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen zu dürfen?</li><li>Darf Facebook wenigstens im Innenverhältnis von seinen Nutzer:innen verlangen, ihre Identität offenzulegen?</li><li>Würde der BGH seine Entscheidung so auch nach Maßgabe der - auf diesen Fall noch nicht anwendbaren - Datenschutzgrundverordnung treffen?</li></ul><div>Eine <strong>detaillierte Aufbereitung</strong> des Klarnamen-Urteils des BGH findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Das soziale Netzwerk <strong>Facebook</strong> hatte seine Nutzer:innen in den Nutzungsbedingungen dazu verpflichtet, dort nur mit dem Namen aufzutreten, den sie im gewöhnlichen Leben führen (sog. „<strong>Klarnamenpflicht</strong>“). Nutzer:innen, die Facebook unter <strong>Pseudonym</strong> nutzen wollten, klagten dagegen - nun hat der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschieden (Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21). <br><br><strong>Professorin Lea Katharina Kumkar</strong>, <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/kumkar/jprof-dr-lea-katharina-kumkar">Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsfragen der Digitalisierung</a> an der Universität Trier und Mitglied des <a href="https://irdt.uni-trier.de/institut/direktoren/">Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT)</a>, erläutert das <strong>Klarnamenurteil</strong> des BGH en Detail:</div><ul><li>Welcher Rechtsrahmen gilt für die Nutzung von sozialen Netzwerken in Europa?</li><li>Warum beginnt der Fall mit einer klassischen AGB-Kontrolle?</li><li>Warum sind für die Abwägung der gegenüberstehenden Interessen von Facebook und Facebook-Nutzer:innen die Grundrechte der EU-Grundrechte-Charta maßgeblich?</li><li>Welche rechtlichen Interessen streiten für Facebook - also für eine Klarnamenpflicht - und welche für die Nutzer:innen - also gegen eine Klarnamenpflicht?</li><li>Warum überwiegen nach Ansicht des BGH die Interessen der Nutzer:innen, Facebook auch unter Verwendung eines Pseudonyms nutzen zu dürfen?</li><li>Darf Facebook wenigstens im Innenverhältnis von seinen Nutzer:innen verlangen, ihre Identität offenzulegen?</li><li>Würde der BGH seine Entscheidung so auch nach Maßgabe der - auf diesen Fall noch nicht anwendbaren - Datenschutzgrundverordnung treffen?</li></ul><div>Eine <strong>detaillierte Aufbereitung</strong> des Klarnamen-Urteils des BGH findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Reform der Geldwäschebekämpfung - mit Prof. Mohamad El-Ghazi &amp; Prof. Till Zimmermann | Warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies? Wie sehen die rechtlichen Regelungen der Geldwäschebekämpfung aus? Und wie lässt sich die Geldwäschebekämpfung reformieren?</title>
      <description>
        <![CDATA[<div><strong>Deutschland ist ein Geldwäscheparadies.</strong> Aber warum eigentlich? Und was kann man dagegen tun?<br><br>Dies erklären die Experten für Geldwäschebekämpfung <strong>Prof. Mohamad El-Ghazi</strong> und <strong>Prof. Till Zimmermann</strong>. <strong>Prof. El-Ghazi</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/el-ghazi/prof-dr-mohamad-el-ghazi">Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht</a> an der Universität Trier. <strong>Prof. Zimmermann</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/zimmermann/professur-strafrecht">Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge</a>, ebenfalls an der Uni Trier. Beide leiten zusammen das Trier Institut für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht. Und beide sind Gastgeber des Strafrechts-<strong>Podcast </strong><a href="https://das-letzte-wort.buzzsprout.com"><strong>„Das Letzte Wort“</strong></a>.<br><br><strong>Prof. El-Ghazi und Prof. Zimmermann erläutern in der aktuellen Folge:</strong></div><ul><li>Was ist eigentlich Geldwäsche und wie funktioniert sie?</li><li>Wie groß ist das Problem der Geldwäsche und warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies?</li><li>Wie sieht der aktuelle rechtliche Rahmen der Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus?</li><li>Wo stößt das geltende Rechtsregime zur Geldwäschebekämpfung an Grenzen?&nbsp;</li><li>Welche alternativen Ansätze der Geldwäschebekämpfung gibt es?</li><li>Wie sind die jüngsten Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner zu bewerten?</li><li>Welche weitergehenden Reformen sollten angegangen werden?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 30 Oct 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div><strong>Deutschland ist ein Geldwäscheparadies.</strong> Aber warum eigentlich? Und was kann man dagegen tun?<br><br>Dies erklären die Experten für Geldwäschebekämpfung <strong>Prof. Mohamad El-Ghazi</strong> und <strong>Prof. Till Zimmermann</strong>. <strong>Prof. El-Ghazi</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/el-ghazi/prof-dr-mohamad-el-ghazi">Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht</a> an der Universität Trier. <strong>Prof. Zimmermann</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/zimmermann/professur-strafrecht">Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge</a>, ebenfalls an der Uni Trier. Beide leiten zusammen das Trier Institut für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht. Und beide sind Gastgeber des Strafrechts-<strong>Podcast </strong><a href="https://das-letzte-wort.buzzsprout.com"><strong>„Das Letzte Wort“</strong></a>.<br><br><strong>Prof. El-Ghazi und Prof. Zimmermann erläutern in der aktuellen Folge:</strong></div><ul><li>Was ist eigentlich Geldwäsche und wie funktioniert sie?</li><li>Wie groß ist das Problem der Geldwäsche und warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies?</li><li>Wie sieht der aktuelle rechtliche Rahmen der Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus?</li><li>Wo stößt das geltende Rechtsregime zur Geldwäschebekämpfung an Grenzen?&nbsp;</li><li>Welche alternativen Ansätze der Geldwäschebekämpfung gibt es?</li><li>Wie sind die jüngsten Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner zu bewerten?</li><li>Welche weitergehenden Reformen sollten angegangen werden?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <![CDATA[<div><strong>Deutschland ist ein Geldwäscheparadies.</strong> Aber warum eigentlich? Und was kann man dagegen tun?<br><br>Dies erklären die Experten für Geldwäschebekämpfung <strong>Prof. Mohamad El-Ghazi</strong> und <strong>Prof. Till Zimmermann</strong>. <strong>Prof. El-Ghazi</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/el-ghazi/prof-dr-mohamad-el-ghazi">Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht</a> an der Universität Trier. <strong>Prof. Zimmermann</strong> ist Inhaber der <a href="https://www.uni-trier.de/universitaet/fachbereiche-faecher/fachbereich-v/personen/professuren/zimmermann/professur-strafrecht">Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht einschl. europäischer und internationaler Bezüge</a>, ebenfalls an der Uni Trier. Beide leiten zusammen das Trier Institut für Geldwäsche und Korruptions-Strafrecht. Und beide sind Gastgeber des Strafrechts-<strong>Podcast </strong><a href="https://das-letzte-wort.buzzsprout.com"><strong>„Das Letzte Wort“</strong></a>.<br><br><strong>Prof. El-Ghazi und Prof. Zimmermann erläutern in der aktuellen Folge:</strong></div><ul><li>Was ist eigentlich Geldwäsche und wie funktioniert sie?</li><li>Wie groß ist das Problem der Geldwäsche und warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies?</li><li>Wie sieht der aktuelle rechtliche Rahmen der Geldwäschebekämpfung in Deutschland aus?</li><li>Wo stößt das geltende Rechtsregime zur Geldwäschebekämpfung an Grenzen?&nbsp;</li><li>Welche alternativen Ansätze der Geldwäschebekämpfung gibt es?</li><li>Wie sind die jüngsten Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Christian Lindner zu bewerten?</li><li>Welche weitergehenden Reformen sollten angegangen werden?</li></ul><div>Mehr zu aktuellen Rechtsfragen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong>. Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>Reform der Geldwäschebekämpfung - mit Prof. Mohamad El-Ghazi &amp; Prof. Till Zimmermann | Warum ist Deutschland ein Geldwäscheparadies? Wie sehen die rechtlichen Regelungen der Geldwäschebekämpfung aus? Und wie lässt sich die Geldwäschebekämpfung reformieren?</title>
        <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/reform-der-geldwaeschebekaempfung-mit-prof-mohamad-el-ghazi-prof-till-zimmermann-warum-ist-deutschland-ein-geldwaescheparadies-wie-sehen-die-rechtlichen-regelungen-der-geldwaeschebekaempfung-aus-und-wie-laesst-sich-die-geldwaeschebekaempfung-reformieren</link>
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      <title>Aktuelle Rechtsfragen der Corona-Pandemie - mit Prof. Andrea Kießling | Was bringt die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)? Wie hat sich das IfSG seit Beginn der COVID-Pandemie entwickelt? Welche Anforderungen muss das Recht in Zeiten von Unsicherheit erfüllen?</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> enthält die Rechtsgrundlagen für <strong>Corona-Schutzmaßnahmen</strong> des Staates. Zum 1. Oktober 2022 wurden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - einmal wieder - neu gefasst. Doch was bedeuten diese Änderungen eigentlich? Dafür werfen wir einen grundlegenden Blick auf die Regelungen und <strong>verfassungsrechtlichen Grundlagen </strong>des Infektionsschutzrechts. <br><br>Professorin <strong>Andrea Kießling</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.jura.uni-frankfurt.de/118662384/Professur_für_Öffentliches_Recht__Sozial__und_Gesundheitsrecht_und_Migrationsrecht">Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht</a> an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Herausgeberin des Standardkommentars zum Infektionsschutzgesetz, erläutert die zentralen <strong>Rechtsfragen der Corona-Pandemie</strong> im Herbst 2022:</div><ul><li>Wie sah das Infektionsschutzgesetz zu Beginn der Pandemie aus und wie hat es sich seither verändert?</li><li>Welche verfassungsrechtlichen Überlegungen stehen hinter den Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Ausgestaltung von Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Wie geht der Staat damit um, dass ihm in der Pandemie nur unvollständige Informationen zur Verfügung stehen?</li><li>Welche Spielräume hat der Staat bei der Schaffung und Auswahl von Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Warum ist es problematisch, dass die Rechtsgrundlagen für die Corona-Bekämpfung seit November 2021 befristet sind?</li><li>Warum sind die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wenig ausgewogen?&nbsp;</li><li>Wie sähe ein nachhaltiges Pandemie-Recht aus?</li></ul><div>Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie haben wir für euch detailliert aufbereitet in der <strong>Jurafuchs App</strong> - darunter die im Podcast angesprochenen BVerfG-Entscheidungen „Bundesnotbremse I“ (hier) und „Bundesnotbremse II“ (hier). Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sun, 09 Oct 2022 14:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> enthält die Rechtsgrundlagen für <strong>Corona-Schutzmaßnahmen</strong> des Staates. Zum 1. Oktober 2022 wurden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - einmal wieder - neu gefasst. Doch was bedeuten diese Änderungen eigentlich? Dafür werfen wir einen grundlegenden Blick auf die Regelungen und <strong>verfassungsrechtlichen Grundlagen </strong>des Infektionsschutzrechts. <br><br>Professorin <strong>Andrea Kießling</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.jura.uni-frankfurt.de/118662384/Professur_für_Öffentliches_Recht__Sozial__und_Gesundheitsrecht_und_Migrationsrecht">Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht</a> an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Herausgeberin des Standardkommentars zum Infektionsschutzgesetz, erläutert die zentralen <strong>Rechtsfragen der Corona-Pandemie</strong> im Herbst 2022:</div><ul><li>Wie sah das Infektionsschutzgesetz zu Beginn der Pandemie aus und wie hat es sich seither verändert?</li><li>Welche verfassungsrechtlichen Überlegungen stehen hinter den Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Ausgestaltung von Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Wie geht der Staat damit um, dass ihm in der Pandemie nur unvollständige Informationen zur Verfügung stehen?</li><li>Welche Spielräume hat der Staat bei der Schaffung und Auswahl von Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Warum ist es problematisch, dass die Rechtsgrundlagen für die Corona-Bekämpfung seit November 2021 befristet sind?</li><li>Warum sind die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wenig ausgewogen?&nbsp;</li><li>Wie sähe ein nachhaltiges Pandemie-Recht aus?</li></ul><div>Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie haben wir für euch detailliert aufbereitet in der <strong>Jurafuchs App</strong> - darunter die im Podcast angesprochenen BVerfG-Entscheidungen „Bundesnotbremse I“ (hier) und „Bundesnotbremse II“ (hier). Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/aktuelle-rechtsfragen-der-corona-pandemie-mit-prof-andrea-kiessling-was-bringt-die-neufassung-des-infektionsschutzgesetzes-ifsg-wie-hat-sich-das-ifsg-seit-beginn-der-covid-pandemie-entwickelt-welche-anforderungen-muss-das-recht-in-zeiten-von-unsicherheit-erfuellen</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Andrea Kießling</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Infektionsschutzgesetz</strong> enthält die Rechtsgrundlagen für <strong>Corona-Schutzmaßnahmen</strong> des Staates. Zum 1. Oktober 2022 wurden die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes - einmal wieder - neu gefasst. Doch was bedeuten diese Änderungen eigentlich? Dafür werfen wir einen grundlegenden Blick auf die Regelungen und <strong>verfassungsrechtlichen Grundlagen </strong>des Infektionsschutzrechts. <br><br>Professorin <strong>Andrea Kießling</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.jura.uni-frankfurt.de/118662384/Professur_für_Öffentliches_Recht__Sozial__und_Gesundheitsrecht_und_Migrationsrecht">Professur für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht</a> an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und Herausgeberin des Standardkommentars zum Infektionsschutzgesetz, erläutert die zentralen <strong>Rechtsfragen der Corona-Pandemie</strong> im Herbst 2022:</div><ul><li>Wie sah das Infektionsschutzgesetz zu Beginn der Pandemie aus und wie hat es sich seither verändert?</li><li>Welche verfassungsrechtlichen Überlegungen stehen hinter den Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die Ausgestaltung von Rechtsgrundlagen für Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Wie geht der Staat damit um, dass ihm in der Pandemie nur unvollständige Informationen zur Verfügung stehen?</li><li>Welche Spielräume hat der Staat bei der Schaffung und Auswahl von Corona-Schutzmaßnahmen?</li><li>Warum ist es problematisch, dass die Rechtsgrundlagen für die Corona-Bekämpfung seit November 2021 befristet sind?</li><li>Warum sind die aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wenig ausgewogen?&nbsp;</li><li>Wie sähe ein nachhaltiges Pandemie-Recht aus?</li></ul><div>Wichtige Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie haben wir für euch detailliert aufbereitet in der <strong>Jurafuchs App</strong> - darunter die im Podcast angesprochenen BVerfG-Entscheidungen „Bundesnotbremse I“ (hier) und „Bundesnotbremse II“ (hier). Jurafuchs ist die <strong>digitale Lernplattform</strong> für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Unabhängigkeit von Behörden als Demokratieproblem? - mit Prof. Ann-Katrin Kaufhold | In welchem Umfang müssen und dürfen Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten unabhängig sein? | EuGH, Urteil vom 02.09.2021 - C-718/18 („Bundesnetzagentur“)</title>
      <description>
        <![CDATA[<div><strong>Behördenorganisation </strong>klingt nur auf den ersten Blick langweilig. Denn dahinter verbergen sich grundlegende Fragen unseres<strong> demokratischen Gemeinwesens</strong>. Diese Fragen sind neu zu Tage getreten in einem Fall, in dem es um die <strong>Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten</strong> geht. 2021 hat der <strong>EuGH</strong> entschieden, dass die deutsche <strong>Bundesnetzagentur</strong> bei der Erfüllung energieregulierungsrechtlicher Aufgaben nicht über die europarechtlich notwendige <strong>Unabhängigkeit</strong> verfügt (Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18). <br><br>Warum diese technisch anmutende Entscheidung zu einem grundlegenden Problem für die deutsche Verfassungsordnung führt, erklärt <strong>Professorin Ann-Katrin Kaufhold</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/k/kaufhold_ann_katrin/index.html">Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a>:&nbsp;</div><ul><li>Welche Anforderungen stellt das anwendbare Unionsrecht an die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden?&nbsp;</li><li>Warum entspricht die Aufgabenerfüllung der BNetzA diesen Anforderungen nicht?&nbsp;</li><li>Warum steht die Unabhängigkeit von Behörden im Konflikt mit Anforderungen an ihre demokratische Legitimation?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die demokratische Legitimation von Behörden?&nbsp;</li><li>Sind unabhängige Behörden nach deutschem Verfassungsrecht überhaupt denkbar?</li><li>Stehen Unionsrecht und Verfassungsrecht in der Frage der Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden in einem unauflösbaren Konflikt?&nbsp;</li><li>Welche grundlegende Bedeutung beansprucht die Frage nach der Unabhängigkeit von Behörden über diesen Fall hinaus?</li></ul><div>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 01 Jul 2022 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div><strong>Behördenorganisation </strong>klingt nur auf den ersten Blick langweilig. Denn dahinter verbergen sich grundlegende Fragen unseres<strong> demokratischen Gemeinwesens</strong>. Diese Fragen sind neu zu Tage getreten in einem Fall, in dem es um die <strong>Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten</strong> geht. 2021 hat der <strong>EuGH</strong> entschieden, dass die deutsche <strong>Bundesnetzagentur</strong> bei der Erfüllung energieregulierungsrechtlicher Aufgaben nicht über die europarechtlich notwendige <strong>Unabhängigkeit</strong> verfügt (Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18). <br><br>Warum diese technisch anmutende Entscheidung zu einem grundlegenden Problem für die deutsche Verfassungsordnung führt, erklärt <strong>Professorin Ann-Katrin Kaufhold</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/k/kaufhold_ann_katrin/index.html">Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a>:&nbsp;</div><ul><li>Welche Anforderungen stellt das anwendbare Unionsrecht an die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden?&nbsp;</li><li>Warum entspricht die Aufgabenerfüllung der BNetzA diesen Anforderungen nicht?&nbsp;</li><li>Warum steht die Unabhängigkeit von Behörden im Konflikt mit Anforderungen an ihre demokratische Legitimation?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die demokratische Legitimation von Behörden?&nbsp;</li><li>Sind unabhängige Behörden nach deutschem Verfassungsrecht überhaupt denkbar?</li><li>Stehen Unionsrecht und Verfassungsrecht in der Frage der Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden in einem unauflösbaren Konflikt?&nbsp;</li><li>Welche grundlegende Bedeutung beansprucht die Frage nach der Unabhängigkeit von Behörden über diesen Fall hinaus?</li></ul><div>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <![CDATA[<div><strong>Behördenorganisation </strong>klingt nur auf den ersten Blick langweilig. Denn dahinter verbergen sich grundlegende Fragen unseres<strong> demokratischen Gemeinwesens</strong>. Diese Fragen sind neu zu Tage getreten in einem Fall, in dem es um die <strong>Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten</strong> geht. 2021 hat der <strong>EuGH</strong> entschieden, dass die deutsche <strong>Bundesnetzagentur</strong> bei der Erfüllung energieregulierungsrechtlicher Aufgaben nicht über die europarechtlich notwendige <strong>Unabhängigkeit</strong> verfügt (Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18). <br><br>Warum diese technisch anmutende Entscheidung zu einem grundlegenden Problem für die deutsche Verfassungsordnung führt, erklärt <strong>Professorin Ann-Katrin Kaufhold</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/k/kaufhold_ann_katrin/index.html">Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a>:&nbsp;</div><ul><li>Welche Anforderungen stellt das anwendbare Unionsrecht an die Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden?&nbsp;</li><li>Warum entspricht die Aufgabenerfüllung der BNetzA diesen Anforderungen nicht?&nbsp;</li><li>Warum steht die Unabhängigkeit von Behörden im Konflikt mit Anforderungen an ihre demokratische Legitimation?</li><li>Welche Anforderungen stellt das Grundgesetz an die demokratische Legitimation von Behörden?&nbsp;</li><li>Sind unabhängige Behörden nach deutschem Verfassungsrecht überhaupt denkbar?</li><li>Stehen Unionsrecht und Verfassungsrecht in der Frage der Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden in einem unauflösbaren Konflikt?&nbsp;</li><li>Welche grundlegende Bedeutung beansprucht die Frage nach der Unabhängigkeit von Behörden über diesen Fall hinaus?</li></ul><div>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Der Ukraine-Krieg vor dem Internationalen Gerichtshof - mit Prof. Paulina Starski &amp; Friedrich Arndt | Kann die Ukraine sich gegen den russischen Angriff unter Berufung auf die Völkermordkonvention wenden? | IGH, Beschluss über vorläufige Maßnahmen vom 16.03.2022</title>
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        <![CDATA[<div>Der <strong>Internationale Gerichtshof</strong> (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat <strong>Russland</strong> verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der <strong>Ukraine</strong> unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die <strong>Völkermordkonvention</strong> angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich.&nbsp;</div><div><br><strong>Professorin Paulina Starski</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/prof-dr-paulina-starski">Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg</a> und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie <strong>Friedrich Arndt</strong>, <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/Team/friedrich-arndt">Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl</a>, erläutern diese Entscheidung:</div><ul><li>Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?</li><li>Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall?&nbsp;</li><li>Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?</li><li>Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?</li><li>Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden?&nbsp;</li><li>Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen?&nbsp;</li><li>Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen und wie wird der IGH in der Hauptsache voraussichtlich entscheiden?</li></ul><div>Die Entscheidung des IGH vom 16.03.2022 im Original findet ihr <a href="https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/182/182-20220316-ORD-01-00-EN.pdf">hier</a>.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 06 May 2022 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Der <strong>Internationale Gerichtshof</strong> (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat <strong>Russland</strong> verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der <strong>Ukraine</strong> unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die <strong>Völkermordkonvention</strong> angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich.&nbsp;</div><div><br><strong>Professorin Paulina Starski</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/prof-dr-paulina-starski">Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg</a> und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie <strong>Friedrich Arndt</strong>, <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/Team/friedrich-arndt">Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl</a>, erläutern diese Entscheidung:</div><ul><li>Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?</li><li>Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall?&nbsp;</li><li>Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?</li><li>Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?</li><li>Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden?&nbsp;</li><li>Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen?&nbsp;</li><li>Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen und wie wird der IGH in der Hauptsache voraussichtlich entscheiden?</li></ul><div>Die Entscheidung des IGH vom 16.03.2022 im Original findet ihr <a href="https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/182/182-20220316-ORD-01-00-EN.pdf">hier</a>.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Friedrich Arndt</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Der <strong>Internationale Gerichtshof</strong> (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat <strong>Russland</strong> verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der <strong>Ukraine</strong> unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die <strong>Völkermordkonvention</strong> angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich.&nbsp;</div><div><br><strong>Professorin Paulina Starski</strong>, Inhaberin des <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/prof-dr-paulina-starski">Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg</a> und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie <strong>Friedrich Arndt</strong>, <a href="https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/ioeffr1/Team/friedrich-arndt">Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl</a>, erläutern diese Entscheidung:</div><ul><li>Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?</li><li>Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall?&nbsp;</li><li>Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?</li><li>Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?</li><li>Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden?&nbsp;</li><li>Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen?&nbsp;</li><li>Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen und wie wird der IGH in der Hauptsache voraussichtlich entscheiden?</li></ul><div>Die Entscheidung des IGH vom 16.03.2022 im Original findet ihr <a href="https://www.icj-cij.org/public/files/case-related/182/182-20220316-ORD-01-00-EN.pdf">hier</a>.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <itunes:keywords>Recht, Jura, Examen, Grundgesetz, Völkerrecht, international, Zuständigkeit, IGH, Selbstverteidigung, Russland, Ukraine, Angriffskrieg, Gewaltverbot, Völkermord, Konvention, Völkermordkonvention, Genozid</itunes:keywords>
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      <title>KLASSIKER: „Soldaten sind Mörder“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Schützt die Meinungsfreiheit auch kontroverse mehrdeutige Meinungsäußerungen? | BVerfG, Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.</title>
      <description>
        <![CDATA[<div><strong>2021 feierte das Bundesverfassungsgericht 70. Geburtstag</strong>. Aus diesem Anlass haben wir unseren Podcast ab Ende 2021 um ein neues Segment ergänzt: <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong>. Wir diskutieren <strong>Leitentscheidungen</strong> aus 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung<strong> „Soldaten sind Mörder“</strong>. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. &nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils „Soldaten sind Mörder“ findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-171">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Meinungsfreiheit und zu „Soldaten sind Mörder“. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sat, 16 Apr 2022 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div><strong>2021 feierte das Bundesverfassungsgericht 70. Geburtstag</strong>. Aus diesem Anlass haben wir unseren Podcast ab Ende 2021 um ein neues Segment ergänzt: <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong>. Wir diskutieren <strong>Leitentscheidungen</strong> aus 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung<strong> „Soldaten sind Mörder“</strong>. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. &nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils „Soldaten sind Mörder“ findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-171">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Meinungsfreiheit und zu „Soldaten sind Mörder“. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh</atom:name>
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        <![CDATA[<div><strong>2021 feierte das Bundesverfassungsgericht 70. Geburtstag</strong>. Aus diesem Anlass haben wir unseren Podcast ab Ende 2021 um ein neues Segment ergänzt: <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong>. Wir diskutieren <strong>Leitentscheidungen</strong> aus 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der dritten Folge von Spruchreif KLASSIKER diskutieren wir die berühmte Entscheidung<strong> „Soldaten sind Mörder“</strong>. In dieser Entscheidung macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, wie die <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG) anzuwenden ist in einem Fall, in dem eine kontroverse Meinungsäußerung unterschiedliche Deutungen zulässt (Urteil vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a.).<br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh erläutert die Bedeutung der Meinungsfreiheit für die Verfassungsordnung des Grundgesetzes und erklärt, was von der Meinungsfreiheit geschützt wird. Er zeigt auf, wie mit Meinungsäußerungen umzugehen ist, die verschiedene Deutungen zulassen, und erklärt, wie die Fachgerichte mehrdeutige Meinungsäußerungen rechtlich würdigen müssen. Ausgehend hiervon legt er dar, warum die Aussage „Soldaten sind Mörder“ als kontextabhängige, mehrdeutige Meinungsäußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. &nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils „Soldaten sind Mörder“ findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/yu31wfBYAmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-171">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Meinungsfreiheit und zu „Soldaten sind Mörder“. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>In der aktuellen Folge sprechen wir über <strong>Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung</strong>. Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> hat sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21) damit auseinandergesetzt.<br><br></div><div><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob eine <strong>Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) </strong>vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die Diskussion der <strong>Rechtsfolgen</strong>: Teilen sich Mieter und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet Professor Lorenz die Entscheidung in den <strong>größeren Kontext</strong> ein und vergleicht sie mit anderen <strong>Corona-Fällen</strong>. Zum Abschluss gibt Professor Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im <strong>Examen</strong> umgeht.&nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/mGXcBteQuob">hier</a>). Dort findet ihr auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom 02.03.2022 (<a href="https://applink.jurafuchs.de/GgxbLRXlwpb">hier</a>) sowie viele <strong>Lerneinheiten zu § 313</strong> BGB (<a href="https://applink.jurafuchs.de/l6iTTQvJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 18 Mar 2022 13:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>In der aktuellen Folge sprechen wir über <strong>Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung</strong>. Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> hat sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21) damit auseinandergesetzt.<br><br></div><div><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob eine <strong>Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) </strong>vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die Diskussion der <strong>Rechtsfolgen</strong>: Teilen sich Mieter und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet Professor Lorenz die Entscheidung in den <strong>größeren Kontext</strong> ein und vergleicht sie mit anderen <strong>Corona-Fällen</strong>. Zum Abschluss gibt Professor Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im <strong>Examen</strong> umgeht.&nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/mGXcBteQuob">hier</a>). Dort findet ihr auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom 02.03.2022 (<a href="https://applink.jurafuchs.de/GgxbLRXlwpb">hier</a>) sowie viele <strong>Lerneinheiten zu § 313</strong> BGB (<a href="https://applink.jurafuchs.de/l6iTTQvJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Stephan Lorenz</atom:name>
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      <itunes:title>Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>In der aktuellen Folge sprechen wir über <strong>Mietzahlungspflicht bei Corona-bedingter Betriebsschließung</strong>. Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> hat sich in seinem viel beachteten Urteil vom 12.01.2022 (XII ZR 8/21) damit auseinandergesetzt.<br><br></div><div><strong>Professor Stephan Lorenz</strong>, <a href="https://www.jura.uni-muenchen.de/personen/l/lorenz_stephan/index.html">Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München</a> und Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, ordnet diese aktuelle Entscheidung ein: Er erklärt, warum in diesem Fall kein Mietmangel vorliegt und warum sich hier die Frage stellt, ob eine <strong>Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) </strong>vorliegt. Er erläutert die Voraussetzungen von § 313 BGB und diskutiert, ob dem Mieter das Festhalten an den ursprünglichen Vertragsbedingungen hier unzumutbar ist. Im Zentrum steht die Diskussion der <strong>Rechtsfolgen</strong>: Teilen sich Mieter und Vermieter einfach die Kosten halbe halbe? Schließlich ordnet Professor Lorenz die Entscheidung in den <strong>größeren Kontext</strong> ein und vergleicht sie mit anderen <strong>Corona-Fällen</strong>. Zum Abschluss gibt Professor Lorenz einen Tipp, wie man mit § 313 BGB im <strong>Examen</strong> umgeht.&nbsp;</div><div><br></div><div>Eine detaillierte Aufbereitung des Urteils 12.01.2022 findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/mGXcBteQuob">hier</a>). Dort findet ihr auch die ebenfalls im Podcast angesprochene Entscheidung vom 02.03.2022 (<a href="https://applink.jurafuchs.de/GgxbLRXlwpb">hier</a>) sowie viele <strong>Lerneinheiten zu § 313</strong> BGB (<a href="https://applink.jurafuchs.de/l6iTTQvJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>Prof. Stephan Lorenz zur Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung | Muss ein Mieter Gewerbemiete entrichten, wenn er das Gewerbe wegen einer Corona-Verordnung nicht öffnen darf? | BGH, Urteil vom 12.01.2022 – XII ZR 8/21</title>
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      <itunes:keywords>Recht, Jura, Examen, BGB, Zivilrecht, Miete, Vertragsrecht, Mietrecht, Bundesgerichtshof, BGH, Corona, COVID-19, Geschäftsgrundlage </itunes:keywords>
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      <title>Russlands Überfall auf die Ukraine - mit Prof. Helmut Aust | Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg - welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?</title>
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        <![CDATA[<div>Heute gibt es keine Rechtsprechungs-Folge. <strong>Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine überfallen.</strong> Es handelt sich um einen unprovozierten völkerrechtswidrigen <strong>Angriffskrieg</strong> gegen ein freies und souveränes Land, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Invasion mit ihren massiven Gewalthandlungen markiert eine Zeitenwende und bringt fürchterliches Leid über das ukrainische Volk. Die rechtliche Einordnung dieses Falles ist vergleichsweise einfach - und deprimierend. Und doch wollen wir schon jetzt der Frage nachspüren: <strong>Welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?</strong> <br><br>Dazu sprechen wir mit <strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a> und Associate Fellow der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Helmut Aust zeigt auf, warum der russische Überfall eine offensichtliche <strong>Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots</strong> darstellt und warum die russischen Rechtsbehauptungen zur Rechtfertigung nicht im Entferntesten taugen. Er ordnet die Invasion ein in den historischen Kontext und legt dar, warum die zurückhaltenden Reaktionen der Staatengemeinschaft auf die <strong>russische Annexion der Krim</strong> und die russische Förderung des Kriegs im Donbass sowie Völkerrechtsverletzungen westlicher Staaten zu einer Erosion des Gewaltverbots beigetragen haben. Und er diskutiert, welche Bedeutung jetzt Verfahren vor internationalen Gerichten zukommt und welche Möglichkeiten der Staatengemeinschaft noch verbleiben, um diesen Konflikt zu befrieden. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die <strong>Jurafuchs</strong>-Redaktion. <a href="https://www.jurafuchs.de">Jurafuchs</a> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 04 Mar 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Heute gibt es keine Rechtsprechungs-Folge. <strong>Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine überfallen.</strong> Es handelt sich um einen unprovozierten völkerrechtswidrigen <strong>Angriffskrieg</strong> gegen ein freies und souveränes Land, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Invasion mit ihren massiven Gewalthandlungen markiert eine Zeitenwende und bringt fürchterliches Leid über das ukrainische Volk. Die rechtliche Einordnung dieses Falles ist vergleichsweise einfach - und deprimierend. Und doch wollen wir schon jetzt der Frage nachspüren: <strong>Welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?</strong> <br><br>Dazu sprechen wir mit <strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a> und Associate Fellow der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Helmut Aust zeigt auf, warum der russische Überfall eine offensichtliche <strong>Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots</strong> darstellt und warum die russischen Rechtsbehauptungen zur Rechtfertigung nicht im Entferntesten taugen. Er ordnet die Invasion ein in den historischen Kontext und legt dar, warum die zurückhaltenden Reaktionen der Staatengemeinschaft auf die <strong>russische Annexion der Krim</strong> und die russische Förderung des Kriegs im Donbass sowie Völkerrechtsverletzungen westlicher Staaten zu einer Erosion des Gewaltverbots beigetragen haben. Und er diskutiert, welche Bedeutung jetzt Verfahren vor internationalen Gerichten zukommt und welche Möglichkeiten der Staatengemeinschaft noch verbleiben, um diesen Konflikt zu befrieden. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die <strong>Jurafuchs</strong>-Redaktion. <a href="https://www.jurafuchs.de">Jurafuchs</a> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/russlands-ueberfall-auf-die-ukraine-mit-prof-helmut-aust-russland-fuehrt-einen-voelkerrechtswidrigen-angriffskrieg-welche-rolle-kann-das-recht-in-anbetracht-dieses-epochalen-rechtsbruchs-noch-spielen</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Helmut Philipp Aust</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Heute gibt es keine Rechtsprechungs-Folge. <strong>Am 24. Februar 2022 hat Russland die Ukraine überfallen.</strong> Es handelt sich um einen unprovozierten völkerrechtswidrigen <strong>Angriffskrieg</strong> gegen ein freies und souveränes Land, der durch nichts zu rechtfertigen ist. Die Invasion mit ihren massiven Gewalthandlungen markiert eine Zeitenwende und bringt fürchterliches Leid über das ukrainische Volk. Die rechtliche Einordnung dieses Falles ist vergleichsweise einfach - und deprimierend. Und doch wollen wir schon jetzt der Frage nachspüren: <strong>Welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?</strong> <br><br>Dazu sprechen wir mit <strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung an der Freien Universität Berlin</a> und Associate Fellow der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Helmut Aust zeigt auf, warum der russische Überfall eine offensichtliche <strong>Verletzung des völkerrechtlichen Gewaltverbots</strong> darstellt und warum die russischen Rechtsbehauptungen zur Rechtfertigung nicht im Entferntesten taugen. Er ordnet die Invasion ein in den historischen Kontext und legt dar, warum die zurückhaltenden Reaktionen der Staatengemeinschaft auf die <strong>russische Annexion der Krim</strong> und die russische Förderung des Kriegs im Donbass sowie Völkerrechtsverletzungen westlicher Staaten zu einer Erosion des Gewaltverbots beigetragen haben. Und er diskutiert, welche Bedeutung jetzt Verfahren vor internationalen Gerichten zukommt und welche Möglichkeiten der Staatengemeinschaft noch verbleiben, um diesen Konflikt zu befrieden. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die <strong>Jurafuchs</strong>-Redaktion. <a href="https://www.jurafuchs.de">Jurafuchs</a> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für Studium, Referendariat und die beiden Staatsexamina wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht. <strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>Russlands Überfall auf die Ukraine - mit Prof. Helmut Aust | Russland führt einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg - welche Rolle kann das Recht in Anbetracht dieses epochalen Rechtsbruchs noch spielen?</title>
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      <itunes:keywords>Recht, Völkerrecht, Gewaltverbot, Angriffskrieg, Ukraine, Russland, NATO, EU, Selbstverteidigung, IGH, international, Strafjustiz</itunes:keywords>
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      <title>KLASSIKER: „Luftsicherheitsgesetz“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Darf der Staat im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen, um dessen Einsatz als Waffe zu unterbinden? | BVerfG, Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05</title>
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        <![CDATA[<div>Bei <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong> diskutieren wir <strong>Leitentscheidungen</strong> aus über 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der zweiten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum <strong>Luftsicherheitsgesetz</strong>. In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 hatte der Bundestag mit dem damaligen § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz eine Regelung geschaffen, die es der Bundeswehr erlaubte, als ultima ratio ein von Terroristen als fliegende Waffe gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen. In dieser Entscheidung kommt es zum Schwur: Darf der Staat unschuldige Menschen töten, um andere unschuldige Menschen vor einem Angriff zu schützen? Es ist <strong>die </strong>Leitentscheidung zum verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05). <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School, erläutert diese grundlegende Entscheidung:&nbsp;</div><ul><li>Vor welchem historischen Kontext spielt sich diese Leitentscheidung ab?</li><li>Welche Bedeutung beansprucht die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und wie wird sie in der gerichtlichen Praxis angewandt?&nbsp;</li><li>Was unterscheidet den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs verfassungsrechtlich von der gezielten Tötung eines Geiselnehmers?</li><li>In welchen anderen Konstellationen wird die Menschenwürde durch staatliche Maßnahmen betroffen?&nbsp;</li><li>Warum stellt die Menschenwürdegarantie die Rechtsordnung des Grundgesetzes vor Dilemmata?&nbsp;</li><li>Warum ist es so elementar wichtig, auch in Extremsituationen am absoluten Schutz der Menschenwürde festzuhalten?&nbsp;</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der BVerfG-Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/w994leMJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-92">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Menschenwürde und zur Entscheidung zum „Luftsicherheitsgesetz“.<strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 18 Feb 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Bei <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong> diskutieren wir <strong>Leitentscheidungen</strong> aus über 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der zweiten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum <strong>Luftsicherheitsgesetz</strong>. In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 hatte der Bundestag mit dem damaligen § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz eine Regelung geschaffen, die es der Bundeswehr erlaubte, als ultima ratio ein von Terroristen als fliegende Waffe gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen. In dieser Entscheidung kommt es zum Schwur: Darf der Staat unschuldige Menschen töten, um andere unschuldige Menschen vor einem Angriff zu schützen? Es ist <strong>die </strong>Leitentscheidung zum verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05). <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School, erläutert diese grundlegende Entscheidung:&nbsp;</div><ul><li>Vor welchem historischen Kontext spielt sich diese Leitentscheidung ab?</li><li>Welche Bedeutung beansprucht die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und wie wird sie in der gerichtlichen Praxis angewandt?&nbsp;</li><li>Was unterscheidet den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs verfassungsrechtlich von der gezielten Tötung eines Geiselnehmers?</li><li>In welchen anderen Konstellationen wird die Menschenwürde durch staatliche Maßnahmen betroffen?&nbsp;</li><li>Warum stellt die Menschenwürdegarantie die Rechtsordnung des Grundgesetzes vor Dilemmata?&nbsp;</li><li>Warum ist es so elementar wichtig, auch in Extremsituationen am absoluten Schutz der Menschenwürde festzuhalten?&nbsp;</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der BVerfG-Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/w994leMJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-92">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Menschenwürde und zur Entscheidung zum „Luftsicherheitsgesetz“.<strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/klassiker-luftsicherheitsgesetz-mit-prof-emanuel-towfigh-darf-der-staat-im-notfall-ein-von-terroristen-gekapertes-passagierflugzeug-abschiessen-um-dessen-einsatz-als-waffe-zu-unterbinden-bverfg-urteil-vom-15-02-2006-1-bvr-357-05</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh</atom:name>
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      <itunes:title>KLASSIKER: „Luftsicherheitsgesetz“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Darf der Staat im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen, um dessen Einsatz als Waffe zu unterbinden? | BVerfG, Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Bei <strong>Spruchreif KLASSIKER</strong> diskutieren wir <strong>Leitentscheidungen</strong> aus über 70 Jahren Bundesverfassungsgericht und zeigen auf, wie sie das Recht und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der zweiten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum <strong>Luftsicherheitsgesetz</strong>. In der Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 hatte der Bundestag mit dem damaligen § 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz eine Regelung geschaffen, die es der Bundeswehr erlaubte, als ultima ratio ein von Terroristen als fliegende Waffe gekapertes Passagierflugzeug abzuschießen. In dieser Entscheidung kommt es zum Schwur: Darf der Staat unschuldige Menschen töten, um andere unschuldige Menschen vor einem Angriff zu schützen? Es ist <strong>die </strong>Leitentscheidung zum verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) (Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05). <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School, erläutert diese grundlegende Entscheidung:&nbsp;</div><ul><li>Vor welchem historischen Kontext spielt sich diese Leitentscheidung ab?</li><li>Welche Bedeutung beansprucht die Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG und wie wird sie in der gerichtlichen Praxis angewandt?&nbsp;</li><li>Was unterscheidet den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs verfassungsrechtlich von der gezielten Tötung eines Geiselnehmers?</li><li>In welchen anderen Konstellationen wird die Menschenwürde durch staatliche Maßnahmen betroffen?&nbsp;</li><li>Warum stellt die Menschenwürdegarantie die Rechtsordnung des Grundgesetzes vor Dilemmata?&nbsp;</li><li>Warum ist es so elementar wichtig, auch in Extremsituationen am absoluten Schutz der Menschenwürde festzuhalten?&nbsp;</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der BVerfG-Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/w994leMJ0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-92">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Menschenwürde und zur Entscheidung zum „Luftsicherheitsgesetz“.<strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>KLASSIKER: „Luftsicherheitsgesetz“ - mit Prof. Emanuel Towfigh | Darf der Staat im Notfall ein von Terroristen gekapertes Passagierflugzeug abschießen, um dessen Einsatz als Waffe zu unterbinden? | BVerfG, Urteil vom 15.02.2006 - 1 BvR 357/05</title>
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      <itunes:keywords>Recht, Jura, Grundgesetz, Examen, Verfassung, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsrecht, Menschenwürde, Luftsicherheitsgesetz, Abwägung, Daschner</itunes:keywords>
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      <title>Völkerrechtsverbrechen vor deutschen Gerichten - mit Prof. Stefanie Bock | Warum werden Verbrechen, die Anhänger:innen des Assad-Regimes und des IS in Syrien begangen haben, vor deutschen Gerichten aufgearbeitet? | OLG Koblenz, Urteil vom 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - u.a.</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>In aufsehenerregenden aktuellen Verfahren haben <strong>deutsche Strafgerichte</strong> vier Personen wegen <strong>Völkerrechtsverbrechen </strong>verurteilt, die diese in <strong>Syrien</strong> verübt haben. Das OLG Koblenz verurteilte zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen fürchterlicher Gräueltaten in einem Gefängnis des <strong>Assad-Regimes</strong> in Damaskus (OLG Koblenz, Urt. v. 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - sowie OLG Koblenz, Urt. v. 24.02.2021 - 1 StE 3/21). Das OLG München und das OLG Frankfurt a.M. verurteilten eine deutsche Frau und ihren Ehemann wegen Verbrechen, die diese als Angehörige der Terrormiliz <strong>Islamischer Staat </strong>an einer Jesidin und ihrem Kind in Syrien verübt haben. Es handelt sich um die <strong>weltweit ersten Strafprozesse wegen Verbrechen im Kontext des syrischen Bürgerkriegs</strong>.<br><br><strong>Professorin Stefanie Bock</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/strafrecht/prof-dr-stefanie-bock">Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg</a> und Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC), erläutert diese Verfahren und ordnet sie in ihren historischen und juristischen Kontext ein. Sie erklärt, wie die Straftäter:innen vor deutsche Gerichte gekommen sind und welche Völkerrechtsverbrechen im Raum stehen. Sie führt ein in das <strong>Völkerstrafrecht</strong> und macht deutlich, wie das Völkerstrafrecht im deutschen Recht wirkt und warum hier deutsche Strafgerichte überhaupt zuständig sind (<strong>Weltrechtsprinzip</strong>). Professorin Bock legt auch dar, wie in diesen Verfahren <strong>Beweise</strong> erhoben wurden und welche Rolle die <strong>Opfer</strong> der Verbrechen dabei spielten. Und sie ordnet ein, welche immense Bedeutung diese Entscheidungen deutscher Strafgerichte für die <strong>internationale Strafgerichtsbarkeit</strong> und den weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechern haben. <br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OLG Koblenz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/qY9LCJ3J0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sat, 05 Feb 2022 13:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>In aufsehenerregenden aktuellen Verfahren haben <strong>deutsche Strafgerichte</strong> vier Personen wegen <strong>Völkerrechtsverbrechen </strong>verurteilt, die diese in <strong>Syrien</strong> verübt haben. Das OLG Koblenz verurteilte zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen fürchterlicher Gräueltaten in einem Gefängnis des <strong>Assad-Regimes</strong> in Damaskus (OLG Koblenz, Urt. v. 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - sowie OLG Koblenz, Urt. v. 24.02.2021 - 1 StE 3/21). Das OLG München und das OLG Frankfurt a.M. verurteilten eine deutsche Frau und ihren Ehemann wegen Verbrechen, die diese als Angehörige der Terrormiliz <strong>Islamischer Staat </strong>an einer Jesidin und ihrem Kind in Syrien verübt haben. Es handelt sich um die <strong>weltweit ersten Strafprozesse wegen Verbrechen im Kontext des syrischen Bürgerkriegs</strong>.<br><br><strong>Professorin Stefanie Bock</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/strafrecht/prof-dr-stefanie-bock">Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg</a> und Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC), erläutert diese Verfahren und ordnet sie in ihren historischen und juristischen Kontext ein. Sie erklärt, wie die Straftäter:innen vor deutsche Gerichte gekommen sind und welche Völkerrechtsverbrechen im Raum stehen. Sie führt ein in das <strong>Völkerstrafrecht</strong> und macht deutlich, wie das Völkerstrafrecht im deutschen Recht wirkt und warum hier deutsche Strafgerichte überhaupt zuständig sind (<strong>Weltrechtsprinzip</strong>). Professorin Bock legt auch dar, wie in diesen Verfahren <strong>Beweise</strong> erhoben wurden und welche Rolle die <strong>Opfer</strong> der Verbrechen dabei spielten. Und sie ordnet ein, welche immense Bedeutung diese Entscheidungen deutscher Strafgerichte für die <strong>internationale Strafgerichtsbarkeit</strong> und den weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechern haben. <br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OLG Koblenz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/qY9LCJ3J0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/voelkerrechtsverbrechen-vor-deutschen-gerichten-mit-prof-stefanie-bock-warum-werden-verbrechen-die-anhaenger-innen-des-assad-regimes-und-des-is-in-syrien-begangen-haben-vor-deutschen-gerichten-aufgearbeitet-olg-koblenz-urteil-vom-13-01-2022-1-ste-9-19-u-a</link>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>In aufsehenerregenden aktuellen Verfahren haben <strong>deutsche Strafgerichte</strong> vier Personen wegen <strong>Völkerrechtsverbrechen </strong>verurteilt, die diese in <strong>Syrien</strong> verübt haben. Das OLG Koblenz verurteilte zwei Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen fürchterlicher Gräueltaten in einem Gefängnis des <strong>Assad-Regimes</strong> in Damaskus (OLG Koblenz, Urt. v. 13.01.2022 - 1 StE 9/19 - sowie OLG Koblenz, Urt. v. 24.02.2021 - 1 StE 3/21). Das OLG München und das OLG Frankfurt a.M. verurteilten eine deutsche Frau und ihren Ehemann wegen Verbrechen, die diese als Angehörige der Terrormiliz <strong>Islamischer Staat </strong>an einer Jesidin und ihrem Kind in Syrien verübt haben. Es handelt sich um die <strong>weltweit ersten Strafprozesse wegen Verbrechen im Kontext des syrischen Bürgerkriegs</strong>.<br><br><strong>Professorin Stefanie Bock</strong>, Inhaberin der <a href="https://www.uni-marburg.de/de/fb01/professuren/strafrecht/prof-dr-stefanie-bock">Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Philipps-Universität Marburg</a> und Direktorin des Internationalen Forschungs- und Dokumentationszentrums Kriegsverbrecherprozesse (ICWC), erläutert diese Verfahren und ordnet sie in ihren historischen und juristischen Kontext ein. Sie erklärt, wie die Straftäter:innen vor deutsche Gerichte gekommen sind und welche Völkerrechtsverbrechen im Raum stehen. Sie führt ein in das <strong>Völkerstrafrecht</strong> und macht deutlich, wie das Völkerstrafrecht im deutschen Recht wirkt und warum hier deutsche Strafgerichte überhaupt zuständig sind (<strong>Weltrechtsprinzip</strong>). Professorin Bock legt auch dar, wie in diesen Verfahren <strong>Beweise</strong> erhoben wurden und welche Rolle die <strong>Opfer</strong> der Verbrechen dabei spielten. Und sie ordnet ein, welche immense Bedeutung diese Entscheidungen deutscher Strafgerichte für die <strong>internationale Strafgerichtsbarkeit</strong> und den weltweiten Kampf gegen Straflosigkeit von Völkerrechtsverbrechern haben. <br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des OLG Koblenz findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/qY9LCJ3J0tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Anfang September 2021 streikte die <strong>Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)</strong>. Massive Einschränkungen im deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL gerichtlich untersagen zu lassen. Das <strong>Hessische Landesarbeitsgericht </strong>aber entschied, dass der Streik der GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21).<br><br><strong>Professorin Lena Rudkowski</strong>, <a href="https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/rudkowski/mitarbeiter/prof_leitung/index_html">Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen</a>, nimmt den Fall zum Anlass, um die <strong>Grundlagen und Funktionen des Streikrechts</strong> zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf. Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie legt auch dar, warum selbst in <strong>Betrieben der Daseinsvorsorge</strong> gestreikt werden darf, obwohl die Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch in den internationalen Kontext ein.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 21 Jan 2022 13:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Anfang September 2021 streikte die <strong>Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)</strong>. Massive Einschränkungen im deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL gerichtlich untersagen zu lassen. Das <strong>Hessische Landesarbeitsgericht </strong>aber entschied, dass der Streik der GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21).<br><br><strong>Professorin Lena Rudkowski</strong>, <a href="https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/rudkowski/mitarbeiter/prof_leitung/index_html">Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen</a>, nimmt den Fall zum Anlass, um die <strong>Grundlagen und Funktionen des Streikrechts</strong> zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf. Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie legt auch dar, warum selbst in <strong>Betrieben der Daseinsvorsorge</strong> gestreikt werden darf, obwohl die Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch in den internationalen Kontext ein.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Lena Rudkowski</atom:name>
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      <itunes:title>Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Anfang September 2021 streikte die <strong>Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)</strong>. Massive Einschränkungen im deutschlandweiten Bahnverkehr waren die Folge. Die betroffenen Unternehmen des Bahnkonzerns versuchten, den Streik der GDL gerichtlich untersagen zu lassen. Das <strong>Hessische Landesarbeitsgericht </strong>aber entschied, dass der Streik der GDL rechtmäßig war und durchgeführt werden durfte (Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/21).<br><br><strong>Professorin Lena Rudkowski</strong>, <a href="https://www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren-forschung/professuren/rudkowski/mitarbeiter/prof_leitung/index_html">Inhaberin der Professur für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen</a>, nimmt den Fall zum Anlass, um die <strong>Grundlagen und Funktionen des Streikrechts</strong> zu erläutern. Sie macht greifbar, wie eine Gewerkschaft sich dazu entschließt, in den Streik zu gehen, und welche Ziele eine Gewerkschaft mit einem Streik zulässigerweise verfolgen darf. Dabei erklärt Frau Professorin Rudkowski, warum die GDL streiken durfte, obwohl sie im Bahnkonzern neben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) die kleinere Gewerkschaft ist. Sie legt auch dar, warum selbst in <strong>Betrieben der Daseinsvorsorge</strong> gestreikt werden darf, obwohl die Auswirkungen des Streiks erheblich sein können. Abschließend ordnet Frau Professorin Rudkowski das deutsche Streikrecht auch in den internationalen Kontext ein.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>“ ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <title>Streikrecht in der Daseinsvorsorge („GDL-Lokführerstreik“) - mit Prof. Lena Rudkowski | Unter welchen Voraussetzungen darf eine Gewerkschaft in einem Unternehmen der Daseinsvorsorge streiken? | LAG Hessen, Urteil vom 03.09.2021 - 16 SaGa 1046/2</title>
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      <title>Urheberrecht als Waffe - mit Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig | Können Staat und Bürger sich mit Mitteln des Urheberrechts unliebsamer Presseberichterstattungen erwehren? | BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15 („Afghanistan Papiere II“)</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das <strong>Urheberrecht</strong> schützt u.a. die Verwertungsrechte der Urheber:innen in Bezug auf ihre Werke. Doch das <strong>Urheberrecht wird auch eingesetzt, um unliebsame Presseberichterstattung zu unterbinden</strong> - und zwar sowohl durch Privatpersonen als auch durch die öffentliche Hand. Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch (§ 97 UrhG), mit dem Urheber:innen gegen die Verwertung ihrer Werke durch Dritte vorgehen können, nur sehr eng begrenzte Ausnahmen vorsieht. <br> <br>Das Problem tritt deutlich hervor in einem Fall, der vor zehn Jahren begann: 2012 veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) auf ihrer Onlineplattform die sogenannten <strong>Afghanistan-Papiere</strong>. Dabei handelt es sich vertraulich eingestufte Lageberichte des Bundesverteidigungsministeriums zur Unterrichtung des Parlaments über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die an die WAZ <strong>geleakt</strong> worden waren. Die Bundesregierung griff auf das Urheberrecht zurück, um die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere durch die WAZ rückgängig zu machen. Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschied diesen kontroversen Fall im Jahr 2020 (Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15).<br><br> Urheberrechtspezialistin <strong>Viktoria Kraetzig</strong>, ehemalige Justiziarin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, <a href="https://nordemann.de/team/viktoria-kraetzig/">Rechtsanwältin in der Kanzlei Nordemann</a> und Habilitandin an der Goethe-Universität Frankfurt, erläutert diesen Fall und die dahinter liegenden Rechtsprobleme. Viktoria Kraetzig erklärt Grundlinien und Anwendungsbereich des Urheberrechts. Sie bestimmt die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs und seine Schranken und legt dar, warum der BGH sich in diesem Fall mit Auslegungsfragen an den <strong>EuGH </strong>gewandt hat. In ihrer <strong>kritischen Würdigung</strong> der BGH-Entscheidung erläutert Viktoria Kraetzig, warum in der <strong>Praxis</strong> weiterhin mit dem Einsatz des „Urheberrechts als Waffe“ zu rechnen ist.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 07 Jan 2022 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Urheberrecht</strong> schützt u.a. die Verwertungsrechte der Urheber:innen in Bezug auf ihre Werke. Doch das <strong>Urheberrecht wird auch eingesetzt, um unliebsame Presseberichterstattung zu unterbinden</strong> - und zwar sowohl durch Privatpersonen als auch durch die öffentliche Hand. Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch (§ 97 UrhG), mit dem Urheber:innen gegen die Verwertung ihrer Werke durch Dritte vorgehen können, nur sehr eng begrenzte Ausnahmen vorsieht. <br> <br>Das Problem tritt deutlich hervor in einem Fall, der vor zehn Jahren begann: 2012 veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) auf ihrer Onlineplattform die sogenannten <strong>Afghanistan-Papiere</strong>. Dabei handelt es sich vertraulich eingestufte Lageberichte des Bundesverteidigungsministeriums zur Unterrichtung des Parlaments über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die an die WAZ <strong>geleakt</strong> worden waren. Die Bundesregierung griff auf das Urheberrecht zurück, um die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere durch die WAZ rückgängig zu machen. Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschied diesen kontroversen Fall im Jahr 2020 (Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15).<br><br> Urheberrechtspezialistin <strong>Viktoria Kraetzig</strong>, ehemalige Justiziarin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, <a href="https://nordemann.de/team/viktoria-kraetzig/">Rechtsanwältin in der Kanzlei Nordemann</a> und Habilitandin an der Goethe-Universität Frankfurt, erläutert diesen Fall und die dahinter liegenden Rechtsprobleme. Viktoria Kraetzig erklärt Grundlinien und Anwendungsbereich des Urheberrechts. Sie bestimmt die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs und seine Schranken und legt dar, warum der BGH sich in diesem Fall mit Auslegungsfragen an den <strong>EuGH </strong>gewandt hat. In ihrer <strong>kritischen Würdigung</strong> der BGH-Entscheidung erläutert Viktoria Kraetzig, warum in der <strong>Praxis</strong> weiterhin mit dem Einsatz des „Urheberrechts als Waffe“ zu rechnen ist.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/urheberrecht-als-waffe-mit-rechtsanwaeltin-viktoria-kraetzig-koennen-staat-und-buerger-sich-mit-mitteln-des-urheberrechts-unliebsamer-presseberichterstattungen-erwehren-bgh-urteil-vom-30-04-2020-i-zr-139-15-afghanistan-papiere-ii</link>
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      <itunes:title>Urheberrecht als Waffe - mit Rechtsanwältin Viktoria Kraetzig | Können Staat und Bürger sich mit Mitteln des Urheberrechts unliebsamer Presseberichterstattungen erwehren? | BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15 („Afghanistan Papiere II“)</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Urheberrecht</strong> schützt u.a. die Verwertungsrechte der Urheber:innen in Bezug auf ihre Werke. Doch das <strong>Urheberrecht wird auch eingesetzt, um unliebsame Presseberichterstattung zu unterbinden</strong> - und zwar sowohl durch Privatpersonen als auch durch die öffentliche Hand. Rechtlich wird dies dadurch möglich, dass der urheberrechtliche Unterlassungsanspruch (§ 97 UrhG), mit dem Urheber:innen gegen die Verwertung ihrer Werke durch Dritte vorgehen können, nur sehr eng begrenzte Ausnahmen vorsieht. <br> <br>Das Problem tritt deutlich hervor in einem Fall, der vor zehn Jahren begann: 2012 veröffentlichte die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) auf ihrer Onlineplattform die sogenannten <strong>Afghanistan-Papiere</strong>. Dabei handelt es sich vertraulich eingestufte Lageberichte des Bundesverteidigungsministeriums zur Unterrichtung des Parlaments über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan, die an die WAZ <strong>geleakt</strong> worden waren. Die Bundesregierung griff auf das Urheberrecht zurück, um die Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere durch die WAZ rückgängig zu machen. Der <strong>Bundesgerichtshof</strong> entschied diesen kontroversen Fall im Jahr 2020 (Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 139/15).<br><br> Urheberrechtspezialistin <strong>Viktoria Kraetzig</strong>, ehemalige Justiziarin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, <a href="https://nordemann.de/team/viktoria-kraetzig/">Rechtsanwältin in der Kanzlei Nordemann</a> und Habilitandin an der Goethe-Universität Frankfurt, erläutert diesen Fall und die dahinter liegenden Rechtsprobleme. Viktoria Kraetzig erklärt Grundlinien und Anwendungsbereich des Urheberrechts. Sie bestimmt die Voraussetzungen des urheberrechtlichen Unterlassungsanspruchs und seine Schranken und legt dar, warum der BGH sich in diesem Fall mit Auslegungsfragen an den <strong>EuGH </strong>gewandt hat. In ihrer <strong>kritischen Würdigung</strong> der BGH-Entscheidung erläutert Viktoria Kraetzig, warum in der <strong>Praxis</strong> weiterhin mit dem Einsatz des „Urheberrechts als Waffe“ zu rechnen ist.<br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <title>Religionsfreiheit von Amtsträger:innen - mit Prof. Ute Sacksofsky | Dürfen Staatsbedienstete religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen? | BVerfG, Beschluss vom 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17 („Kopftuchverbot III“) u.a.</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Unsere <strong>Weihnachtsfolge</strong> dreht sich um die Religionsfreiheit in einer sehr aktuellen Konstellation: <strong>Dürfen Amtsträger:innen und Bedienstete staatlicher Einrichtungen religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen?</strong> Diese Frage beschäftigt die Gesellschaft und die juristische Fachwelt seit Jahren, vor allem im Zusammenhang sogenannter „<strong>Kopftuchverbote</strong>“. Diese waren Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts. Das<strong> BVerfG</strong> befasste sich damit zuletzt in seinem Beschluss vom 14.02.2020 (2 BvR 1333/17) zum Kopftuchverbot für Referendarinnen. Das Thema hat an juristischer und gesellschaftlicher Relevanz seither an nichts eingebüßt. <br><br><strong>Professorin Ute Sacksofsky</strong>, <a href="https://www.jura.uni-frankfurt.de/42774577/Zur_Person">Inhaberin der Professur für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main</a> und Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofs, geht dem Problem auf den Grund: Sie erläutert, was die Religionsfreiheit schützt, worin der besondere Konflikt liegt, wenn Amtsträger:innen bei der Ausübung ihres Amtes zugleich Zeichen ihrer religiösen Glaubensüberzeugung tragen, welche Rechtsgüter durch sogenannte Kopftuchverbote geschützt werden sollen und warum Kopftuchverbote auch mit Blick auf die Gleichberechtigung problematisch sind.<br><br>Eine detaillierte Aufbereitung des Beschlusses des BVerfG vom 14.01.2020 (Kopftuchverbot III) findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/w4CX1tolhmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Sat, 25 Dec 2021 16:40:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Unsere <strong>Weihnachtsfolge</strong> dreht sich um die Religionsfreiheit in einer sehr aktuellen Konstellation: <strong>Dürfen Amtsträger:innen und Bedienstete staatlicher Einrichtungen religiöse Symbole bei Verrichtung ihres Amtes tragen?</strong> Diese Frage beschäftigt die Gesellschaft und die juristische Fachwelt seit Jahren, vor allem im Zusammenhang sogenannter „<strong>Kopftuchverbote</strong>“. Diese waren Gegenstand mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesverfassungsgerichts. Das<strong> BVerfG</strong> befasste sich damit zuletzt in seinem Beschluss vom 14.02.2020 (2 BvR 1333/17) zum Kopftuchverbot für Referendarinnen. Das Thema hat an juristischer und gesellschaftlicher Relevanz seither an nichts eingebüßt. <br><br><strong>Professorin Ute Sacksofsky</strong>, <a href="https://www.jura.uni-frankfurt.de/42774577/Zur_Person">Inhaberin der Professur für öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main</a> und Vizepräsidentin des Hessischen Staatsgerichtshofs, geht dem Problem auf den Grund: Sie erläutert, was die Religionsfreiheit schützt, worin der besondere Konflikt liegt, wenn Amtsträger:innen bei der Ausübung ihres Amtes zugleich Zeichen ihrer religiösen Glaubensüberzeugung tragen, welche Rechtsgüter durch sogenannte Kopftuchverbote geschützt werden sollen und warum Kopftuchverbote auch mit Blick auf die Gleichberechtigung problematisch sind.<br><br>Eine detaillierte Aufbereitung des Beschlusses des BVerfG vom 14.01.2020 (Kopftuchverbot III) findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/w4CX1tolhmb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard)</atom:name>
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      <title>KLASSIKER: Die „Apotheken“-Entscheidung des BVerfG - mit Prof. Emanuel Towfigh | Was schützt die Berufsfreiheit und unter welchen Voraussetzungen kann sie eingeschränkt werden? | BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Bei&nbsp;<strong>Spruchreif KLASSIKER</strong>&nbsp;diskutieren wir&nbsp;<strong>Leitentscheidungen</strong> aus über 70 Jahren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir zeigen auf, warum diese Entscheidungen so berühmt sind, wie sie die Rechtsprechung und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der ersten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das berühmte <strong>Apotheken-Urteil</strong> vom 11. Juni 1958 (1 BvR 596/56). Es handelt sich um eine <strong>der</strong> Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nicht nur jede Studentin und jeder Student kennen sollte, sondern die auch das berufliche Leben der Menschen in Deutschland bis heute prägt. <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School in Wiesbaden, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh legt dar:&nbsp;</div><ul><li>Wie lädt das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich auf?&nbsp;</li><li>Warum entwickelt das BVerfG die berühmte „Drei-Stufen-Theorie“?</li><li>Welche Auswirkungen hat das Apotheken-Urteil bis heute?</li><li>Wie verhält sich der Schutz der Berufsfreiheit im immer wichtiger werdenden Grundrechtsschutz im Europarecht?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Apotheken-Entscheidung findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/uV0v9QA90tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-219">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Berufsfreiheit und zum Apotheken-Urteil. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Tue, 14 Dec 2021 12:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Bei&nbsp;<strong>Spruchreif KLASSIKER</strong>&nbsp;diskutieren wir&nbsp;<strong>Leitentscheidungen</strong> aus über 70 Jahren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir zeigen auf, warum diese Entscheidungen so berühmt sind, wie sie die Rechtsprechung und das Leben in Deutschland geprägt haben und warum sie heute noch Relevanz entfalten.<br><br>In der ersten Folge von Spruchreif Klassiker diskutieren wir das berühmte <strong>Apotheken-Urteil</strong> vom 11. Juni 1958 (1 BvR 596/56). Es handelt sich um eine <strong>der</strong> Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die nicht nur jede Studentin und jeder Student kennen sollte, sondern die auch das berufliche Leben der Menschen in Deutschland bis heute prägt. <br><br><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School in Wiesbaden, ruft diese Leitentscheidung in Erinnerung und bettet sie in ihren Kontext ein. Professor Towfigh legt dar:&nbsp;</div><ul><li>Wie lädt das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich auf?&nbsp;</li><li>Warum entwickelt das BVerfG die berühmte „Drei-Stufen-Theorie“?</li><li>Welche Auswirkungen hat das Apotheken-Urteil bis heute?</li><li>Wie verhält sich der Schutz der Berufsfreiheit im immer wichtiger werdenden Grundrechtsschutz im Europarecht?</li></ul><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Apotheken-Entscheidung findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://applink.jurafuchs.de/uV0v9QA90tb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Im<strong> Smartbook Grundrechte </strong>von Professor Towfigh und Alexander Gleixner (<a href="https://doi.org/10.5771/9783748911197-219">Open Access bei unserem Kooperationspartner Nomos</a>) findet ihr zudem systematische Ausführungen zur Berufsfreiheit und zum Apotheken-Urteil. <strong><br><br>Jurafuchs </strong>erhaltet ihr als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts <strong>für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu Jurafuchs herunter und gebt in der App den Code „<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Emanuel V. Towfigh</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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      <title>Die Causa „Hängt die Grünen“ - mit Prof. Mathias Hong | Welchen rechtlichen Grenzen unterliegen Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf? | OVG Bautzen, Beschluss vom 21.09.2021 - 6 B 360/21</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Kurz vor der <strong>Bundestagswahl</strong> im September 2021 erregten <strong>Wahlplakate</strong> der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf stand in großen Lettern: <strong>"Hängt die Grünen"</strong>. Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." <br><br>In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem <strong>Verwaltungsgericht Chemnitz</strong>. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das <strong>Sächsische Oberverwaltungsgericht </strong>in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die <strong>Menschenwürde</strong> eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde.<br><br><strong>Professor Mathias Hong</strong>, <a href="https://www.hs-kehl.de/studium-lehre/lehre/fakultaeten-i-und-ii/alle-lehrenden/prof-dr-mathias-hong/">Professor für öffentliches Recht</a> an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen bei der Bekämpfung von <strong>Hassrede</strong> gerade auch im <strong>Internet</strong> bestehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 26 Nov 2021 13:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Kurz vor der <strong>Bundestagswahl</strong> im September 2021 erregten <strong>Wahlplakate</strong> der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf stand in großen Lettern: <strong>"Hängt die Grünen"</strong>. Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." <br><br>In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem <strong>Verwaltungsgericht Chemnitz</strong>. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das <strong>Sächsische Oberverwaltungsgericht </strong>in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die <strong>Menschenwürde</strong> eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde.<br><br><strong>Professor Mathias Hong</strong>, <a href="https://www.hs-kehl.de/studium-lehre/lehre/fakultaeten-i-und-ii/alle-lehrenden/prof-dr-mathias-hong/">Professor für öffentliches Recht</a> an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen bei der Bekämpfung von <strong>Hassrede</strong> gerade auch im <strong>Internet</strong> bestehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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        <atom:name>Prof. Mathias Hong</atom:name>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Kurz vor der <strong>Bundestagswahl</strong> im September 2021 erregten <strong>Wahlplakate</strong> der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Darauf stand in großen Lettern: <strong>"Hängt die Grünen"</strong>. Darunter fand sich in viel kleinerer Schrift der Satz: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." <br><br>In Bayern wurden die Plakate von der Polizei überwiegend abgehängt. In Sachsen forderte die Stadt Zwickau die Partei "Der III. Weg" auf, die Plakate ebenfalls abzuhängen. Die Partei ging dagegen vor - und gewann vor dem <strong>Verwaltungsgericht Chemnitz</strong>. Das Gericht meinte: Die im Wahlplakat enthaltene Aussage sei mehrdeutig und deshalb von der <strong>Meinungsfreiheit</strong> (Art. 5 Abs. 1 GG) geschützt. Man könne sie auch als Aufforderung verstehen, die Wahlplakate der Partei "Der III. Weg", deren Parteifarbe grün ist, aufzuhängen. Das <strong>Sächsische Oberverwaltungsgericht </strong>in Bautzen hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufgehoben: Die Kernaussage des Wahlplakats "Hängt die Grünen" sei für unvoreingenommene und verständige Betrachter:innen zu verstehen als Aufforderung, Mitglieder oder Anhänger:innen der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" aufzuhängen. In jedem Fall sei darin ein Angriff auf die <strong>Menschenwürde</strong> eines Teils der Bevölkerung zu sehen, dem das Lebensrecht durch die Aussage abgesprochen werde.<br><br><strong>Professor Mathias Hong</strong>, <a href="https://www.hs-kehl.de/studium-lehre/lehre/fakultaeten-i-und-ii/alle-lehrenden/prof-dr-mathias-hong/">Professor für öffentliches Recht</a> an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, erläutert das komplexe Geflecht von Meinungsfreiheit, Parteienprivileg, Wahlkampf und Strafrecht. Er erklärt, welche Rolle die Meinungsfreiheit für die offene Gesellschaft beansprucht, warum Meinungsäußerungen politischer Parteien im Wahlkampf besonders geschützt sind und unter welchen Voraussetzungen Meinungsäußerungen unzulässig sind. Professor Hong diskutiert dabei auch, ob das Rechtssystem hinreichend effektiven Schutz gegen extremistische und verfassungsfeindliche Bestrebungen bereithält, und zeigt auf, welche Herausforderungen bei der Bekämpfung von <strong>Hassrede</strong> gerade auch im <strong>Internet</strong> bestehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <title>Verfassungsstreit zwischen Polen und der EU - mit Prof. Alexander Thiele | Darf die EU Vorgaben für die Justiz eines Mitgliedstaates machen? | EuGH, Urteil vom 15.07.2021 - C‑791/19 - &amp; Verfassungsgericht Polen, Urteil vom 07.10.2021 - K 3/21</title>
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        <![CDATA[<div><strong>Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz</strong>. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und&nbsp; die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt. <br><br>Der <strong>Europäische Gerichtshof</strong> hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV.<br><br>Am 07.10.2021 hat das <strong>Polnische Verfassungsgericht</strong> (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt. <br><br><strong>Professor Alexander Thiele</strong>, <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a> an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäischen Union <strong>Anwendungsvorrang</strong> vor dem Recht der Mitgliedstaaten genießt. Dabei legt er auch offen, in welchem Verhältnis das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum <strong>PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 05.05.2020 steht, und skizziert, welche Wege aus Verfassungskrise zwischen Polen und der EU denkbar sind. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 12 Nov 2021 13:00:00 +0100</pubDate>
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        <![CDATA[<div><strong>Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz</strong>. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und&nbsp; die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt. <br><br>Der <strong>Europäische Gerichtshof</strong> hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV.<br><br>Am 07.10.2021 hat das <strong>Polnische Verfassungsgericht</strong> (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt. <br><br><strong>Professor Alexander Thiele</strong>, <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a> an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäischen Union <strong>Anwendungsvorrang</strong> vor dem Recht der Mitgliedstaaten genießt. Dabei legt er auch offen, in welchem Verhältnis das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum <strong>PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 05.05.2020 steht, und skizziert, welche Wege aus Verfassungskrise zwischen Polen und der EU denkbar sind. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/verfassungsstreit-zwischen-polen-und-der-eu-mit-prof-alexander-thiele-darf-die-eu-vorgaben-fuer-die-justiz-eines-mitgliedstaates-machen-eugh-urteil-vom-15-07-2021-c-791-19-verfassungsgericht-polen-urteil-vom-07-10-2021-k-3-21</link>
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        <atom:name>Prof. Dr. Alexander Thiele</atom:name>
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      <itunes:title>Verfassungsstreit zwischen Polen und der EU - mit Prof. Alexander Thiele | Darf die EU Vorgaben für die Justiz eines Mitgliedstaates machen? | EuGH, Urteil vom 15.07.2021 - C‑791/19 - &amp; Verfassungsgericht Polen, Urteil vom 07.10.2021 - K 3/21</itunes:title>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div><strong>Polen und die Europäische Union streiten seit mehreren Jahren über die Rechtsstaatlichkeit der polnischen Justiz</strong>. Kern der Auseinandersetzung ist eine Disziplinarkammer, die indirekt durch die polnische Regierung kontrolliert wird und&nbsp; die Disziplinierung unliebsamer Richter:innen ermöglicht. Die Europäische Kommission sieht deshalb die Unabhängigkeit der Gerichte in Polen in Gefahr und hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen angestrengt. <br><br>Der <strong>Europäische Gerichtshof</strong> hat mit Urteil vom 15.07.2021 (Rs. C‑791/19) für Recht erkannt, dass die Zusammensetzung, die Zuständigkeit und das Verfahren der Disziplinarkammer eine hinreichend unabhängige Justiz in Polen nicht gewährleisten. Es bestehe die Gefahr, dass polnische Richter:innen an einer unabhängigen Anwendung des Unionsrechts in Polen gehindert werden. Dadurch verletze die Republik Polen ihre Verpflichtungen aus Artikel 19 Absatz 1 Unterabsatz 2 EUV und Artikel 267 Absatz 2 und 3 AEUV.<br><br>Am 07.10.2021 hat das <strong>Polnische Verfassungsgericht</strong> (Trybunał Konstytucyjny) in einer beispiellosen Entscheidung ausdrücklich den Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen polnischen Verfassungsrecht in Abrede gestellt. <br><br><strong>Professor Alexander Thiele</strong>, <a href="https://www.businessschool-berlin.de/about-us/team-bsp/team-fakultaet-rechtswissenschaften/alexander-thiele/">Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Staats- und Europarecht</a> an der BSP Business und Law School in Berlin, erläutert die Hintergründe, Streitpunkte und Folgen dieser Entscheidungen. Professor Thiele erklärt dabei, auf welcher Grundlage die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten Vorgaben in Bezug auf die nationale Justiz machen darf und warum das Recht der Europäischen Union <strong>Anwendungsvorrang</strong> vor dem Recht der Mitgliedstaaten genießt. Dabei legt er auch offen, in welchem Verhältnis das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts zum <strong>PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts</strong> vom 05.05.2020 steht, und skizziert, welche Wege aus Verfassungskrise zwischen Polen und der EU denkbar sind. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <itunes:keywords>Recht, Examen, Grundgesetz, Jura, Verfassung, Europa, Jurafuchs, Mitgliedstaaten, EU, Europäische Union, EuGH, Polen, Kompetenz, Europäischer Gerichtshof, Justiz, Unabhängige Gerichte, Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit</itunes:keywords>
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      <title>Die Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts - mit Prof. Helmut Aust | Verpflichtet das Grundgesetz zur Klimaneutralität? Schützen die Grundrechte auch für die Zukunft? | BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Die <strong>Klimakrise</strong> ist da und die Staaten der Welt tun sich schwer damit, adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der Folge nehmen die Versuche zu, Staaten mit rechtlichen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu zwingen -auch in Deutschland. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> musste entscheiden, ob das deutsche <strong>Klimaschutzgesetz</strong> des Bundes und die darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. <br><br>Mit seiner aufsehenerregenden <strong>Klimaschutzentscheidung</strong> hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes des Bundes für <strong>verfassungswidrig</strong> erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei u.a. festgehalten, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.). In der Folge hat der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz angepasst und die Klimaschutzmaßnahmen verschärft.<br><br><strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung</a> an der Freien Universität Berlin, erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den internationalen Kontext dieser wegweisenden Entscheidung. Er erklärt, welche Rolle naturwissenschaftliche Erkenntnisse bei der Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts spielen, und legt dar, warum der Grundrechtsschutz auch in die Zukunft reicht. Dabei ordnet Professor Aust die Entscheidung auch in den völkerrechtlichen Kontext des <strong>Pariser Klimaschutzabkommens</strong> ein und zeigt auf, wie Gerichte anderer Staaten mit den rechtlichen Herausforderungen des Klimawandels umgehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 29 Oct 2021 13:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>Klimakrise</strong> ist da und die Staaten der Welt tun sich schwer damit, adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der Folge nehmen die Versuche zu, Staaten mit rechtlichen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu zwingen -auch in Deutschland. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> musste entscheiden, ob das deutsche <strong>Klimaschutzgesetz</strong> des Bundes und die darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. <br><br>Mit seiner aufsehenerregenden <strong>Klimaschutzentscheidung</strong> hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes des Bundes für <strong>verfassungswidrig</strong> erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei u.a. festgehalten, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.). In der Folge hat der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz angepasst und die Klimaschutzmaßnahmen verschärft.<br><br><strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung</a> an der Freien Universität Berlin, erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den internationalen Kontext dieser wegweisenden Entscheidung. Er erklärt, welche Rolle naturwissenschaftliche Erkenntnisse bei der Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts spielen, und legt dar, warum der Grundrechtsschutz auch in die Zukunft reicht. Dabei ordnet Professor Aust die Entscheidung auch in den völkerrechtlichen Kontext des <strong>Pariser Klimaschutzabkommens</strong> ein und zeigt auf, wie Gerichte anderer Staaten mit den rechtlichen Herausforderungen des Klimawandels umgehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/die-klimaschutzentscheidung-des-bundesverfassungsgerichts-mit-prof-helmut-aust-verpflichtet-das-grundgesetz-zur-klimaneutralitaet-schuetzen-die-grundrechte-auch-fuer-die-zukunft-bverfg-beschluss-vom-24-03-2021-1-bvr-2656-18-u-a</link>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Die <strong>Klimakrise</strong> ist da und die Staaten der Welt tun sich schwer damit, adäquate Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. In der Folge nehmen die Versuche zu, Staaten mit rechtlichen Mitteln zu mehr Klimaschutz zu zwingen -auch in Deutschland. Das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> musste entscheiden, ob das deutsche <strong>Klimaschutzgesetz</strong> des Bundes und die darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. <br><br>Mit seiner aufsehenerregenden <strong>Klimaschutzentscheidung</strong> hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Klimaschutzgesetzes des Bundes für <strong>verfassungswidrig</strong> erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat dabei u.a. festgehalten, dass Artikel 20a GG den Staat zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18 u.a.). In der Folge hat der Gesetzgeber das Klimaschutzgesetz angepasst und die Klimaschutzmaßnahmen verschärft.<br><br><strong>Professor Helmut Aust</strong>, Inhaber der <a href="https://www.jura.fu-berlin.de/fachbereich/einrichtungen/oeffentliches-recht/lehrende/austh/mitarbeiter/aust_helmut/index.html">Professur für Öffentliches Recht und die Internationalisierung der Rechtsordnung</a> an der Freien Universität Berlin, erläutert die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den internationalen Kontext dieser wegweisenden Entscheidung. Er erklärt, welche Rolle naturwissenschaftliche Erkenntnisse bei der Rechtsfindung des Bundesverfassungsgerichts spielen, und legt dar, warum der Grundrechtsschutz auch in die Zukunft reicht. Dabei ordnet Professor Aust die Entscheidung auch in den völkerrechtlichen Kontext des <strong>Pariser Klimaschutzabkommens</strong> ein und zeigt auf, wie Gerichte anderer Staaten mit den rechtlichen Herausforderungen des Klimawandels umgehen. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der <strong>Praxis</strong> braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs <strong>App</strong> herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <title>Prof. Christian Waldhoff zum Schutz der Kommunen vor der Zuweisung von Aufgaben durch den Bund | Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat | BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Das <strong>Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat</strong> gehört zum Kompliziertesten, was das Grundgesetz zu bieten hat. Nicht umsonst ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung und die damit verbundene Kostenlast oft Zankapfel im föderalen Gefüge. <br><br>So lag es auch im Fall, der Grundlage der heutigen Folge ist: Mit dem sogenannten <strong>Kommunalen Bildungspaket</strong> hatte der Bund den kreisfreien Städten und Landkreisen als Trägern der Sozialhilfe zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Nach Ansicht des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> verstößt diese Aufgabenübertragung gegen das sogenannte <strong>Durchgriffsverbot </strong>(Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die <strong>kommunale Selbstverwaltungsgarantie</strong> (Art. 28 Abs. 2 GG) (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12).<br><br><strong>Professor Christian Waldhoff</strong>, Inhaber des <a href="https://waldhoff.rewi.hu-berlin.de/team/cw/">Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht</a> an der Humboldt-Universität zu Berlin, nimmt diesen etwas sperrigen Fall zum Anlass, das komplexe Geflecht von Gesetzgebung, Vollziehung und Finanzierung von Staatsaufgaben im deutschen Föderalismus verständlich und transparent zu machen. Er legt dar, welche Rolle den Kommunen im Staatsgefüge zukommt, wer die Kosten für welche Aufgaben trägt und warum ein Verständnis des vorliegenden Falles entscheidend ist für weitere Kompetenzkonflikte - etwa beim Umgang mit Herausforderungen der Corona-Pandemie.<br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://jurafuchs.app.link/OzJcH9OaQjb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 15 Oct 2021 13:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat</strong> gehört zum Kompliziertesten, was das Grundgesetz zu bieten hat. Nicht umsonst ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung und die damit verbundene Kostenlast oft Zankapfel im föderalen Gefüge. <br><br>So lag es auch im Fall, der Grundlage der heutigen Folge ist: Mit dem sogenannten <strong>Kommunalen Bildungspaket</strong> hatte der Bund den kreisfreien Städten und Landkreisen als Trägern der Sozialhilfe zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Nach Ansicht des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> verstößt diese Aufgabenübertragung gegen das sogenannte <strong>Durchgriffsverbot </strong>(Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die <strong>kommunale Selbstverwaltungsgarantie</strong> (Art. 28 Abs. 2 GG) (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12).<br><br><strong>Professor Christian Waldhoff</strong>, Inhaber des <a href="https://waldhoff.rewi.hu-berlin.de/team/cw/">Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht</a> an der Humboldt-Universität zu Berlin, nimmt diesen etwas sperrigen Fall zum Anlass, das komplexe Geflecht von Gesetzgebung, Vollziehung und Finanzierung von Staatsaufgaben im deutschen Föderalismus verständlich und transparent zu machen. Er legt dar, welche Rolle den Kommunen im Staatsgefüge zukommt, wer die Kosten für welche Aufgaben trägt und warum ein Verständnis des vorliegenden Falles entscheidend ist für weitere Kompetenzkonflikte - etwa beim Umgang mit Herausforderungen der Corona-Pandemie.<br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://jurafuchs.app.link/OzJcH9OaQjb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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        <![CDATA[<div>Das <strong>Verhältnis von Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat</strong> gehört zum Kompliziertesten, was das Grundgesetz zu bieten hat. Nicht umsonst ist die Aufgaben- und Kompetenzverteilung und die damit verbundene Kostenlast oft Zankapfel im föderalen Gefüge. <br><br>So lag es auch im Fall, der Grundlage der heutigen Folge ist: Mit dem sogenannten <strong>Kommunalen Bildungspaket</strong> hatte der Bund den kreisfreien Städten und Landkreisen als Trägern der Sozialhilfe zusätzliche Aufgaben zugewiesen. Nach Ansicht des <strong>Bundesverfassungsgerichts</strong> verstößt diese Aufgabenübertragung gegen das sogenannte <strong>Durchgriffsverbot </strong>(Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) und verletzt die <strong>kommunale Selbstverwaltungsgarantie</strong> (Art. 28 Abs. 2 GG) (BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12).<br><br><strong>Professor Christian Waldhoff</strong>, Inhaber des <a href="https://waldhoff.rewi.hu-berlin.de/team/cw/">Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht</a> an der Humboldt-Universität zu Berlin, nimmt diesen etwas sperrigen Fall zum Anlass, das komplexe Geflecht von Gesetzgebung, Vollziehung und Finanzierung von Staatsaufgaben im deutschen Föderalismus verständlich und transparent zu machen. Er legt dar, welche Rolle den Kommunen im Staatsgefüge zukommt, wer die Kosten für welche Aufgaben trägt und warum ein Verständnis des vorliegenden Falles entscheidend ist für weitere Kompetenzkonflikte - etwa beim Umgang mit Herausforderungen der Corona-Pandemie.<br><br>Eine detaillierte Aufbereitung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://jurafuchs.app.link/OzJcH9OaQjb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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        <title>Prof. Christian Waldhoff zum Schutz der Kommunen vor der Zuweisung von Aufgaben durch den Bund | Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen im föderalen Bundesstaat | BVerfG, Beschluss vom 07.07.2020 - 2 BvR 696/12</title>
        <link>https://podcast.jurafuchs.de/episode/prof-christian-waldhoff-zum-schutz-der-kommunen-vor-der-zuweisung-von-aufgaben-durch-den-bund-aufgabenverteilung-zwischen-bund-laendern-und-kommunen-im-foederalen-bundesstaat-bverfg-beschluss-vom-07-07-2020-2-bvr-696-12</link>
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      <itunes:keywords>Bundesstaat, Bund, Länder, Kommunen, Kompetenz, Zuständigkeit, Finanzierung, Finanzverfassung, Kostentragung, Sozialhilfe, Bildung, Recht, Jura, Grundgesetz, Examen, Jurafuchs, Verfassung, Bundesverfassungsgericht</itunes:keywords>
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      <title>US-Drohnenangriffe vor deutschen Gerichten - mit Prof. Mehrdad Payandeh &amp; Prof. Heiko Sauer | Ist die Bundesregierung verpflichtet, US-Drohneneinsätze im Jemen unter Nutzung der Air Base Ramstein zu verhindern? | BVerwG, Urteil vom 25.11.2020 - 6 C 7.19</title>
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        <![CDATA[<div>Die USA setzen im weltweiten Kampf gegen Terroristen und bewaffnete Gruppierungen auf den Einsatz von unbemannten <strong>Kampfdrohnen</strong>. Im Jemen sind bei US-Drohnenangriffen in der Vergangenheit immer wieder auch unbeteiligte <strong>Zivilisten</strong> zu Tode gekommen. Um ihre unbemannten Kampfdrohnen im Jemen mittels Funksignalen steuern zu können, verwenden die USA eine Satellitenrelaisstation, die auf der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen <strong>Ramstein</strong> steht. <br><br><strong>Jemenitische Staatsangehörige</strong> - teilweise Angehörige von Menschen, die durch US-Drohnenangriffe ums Leben gekommen sein sollen, - <strong>haben Deutschland deshalb verklagt</strong>: Deutschland soll sicherstellen, dass die Relaisstation auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein nicht für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe genutzt wird. Am 25.11.2020 hat das <strong>Bundesverwaltungsgericht</strong> die Klagen jedoch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte noch zugunsten der Kläger entschieden.<br><br><strong>Professor Mehrdad Payandeh</strong>, Inhaber des <a href="https://www.law-school.de/profil/mehrdad-payandeh">Lehrstuhls Öffentliches Recht II - Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht </a>an der Bucerius Law School, und <strong>Professor Heiko Sauer</strong>, Inhaber des <a href="https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-sauer/prof-dr-heiko-sauer/">Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht</a> an der Universität Bonn erläutern die äußerst komplexe und umstrittene Rechtslage im Spannungsfeld von Völker- und Verfassungsrecht. Dabei bekräftigen Payandeh und Sauer ihre <strong>Kritik</strong> an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die sie bereits in einem gemeinsamen Aufsatz vorgebracht haben (<em>Payandeh/Sauer</em>, Staatliche Gewährleistungsverantwortung für den Schutz der Grundrechte und des Völkerrechts, NJW 2021, 1570-1574).<br><br>Zum Urteil des BVerwG geht es <a href="https://www.bverwg.de/251120U6C7.19.0">hier</a>, zum Urteil des OVG Münster geht es <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_A_1361_15_Urteil_20190319.html">hier</a>. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 01 Oct 2021 13:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Die USA setzen im weltweiten Kampf gegen Terroristen und bewaffnete Gruppierungen auf den Einsatz von unbemannten <strong>Kampfdrohnen</strong>. Im Jemen sind bei US-Drohnenangriffen in der Vergangenheit immer wieder auch unbeteiligte <strong>Zivilisten</strong> zu Tode gekommen. Um ihre unbemannten Kampfdrohnen im Jemen mittels Funksignalen steuern zu können, verwenden die USA eine Satellitenrelaisstation, die auf der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen <strong>Ramstein</strong> steht. <br><br><strong>Jemenitische Staatsangehörige</strong> - teilweise Angehörige von Menschen, die durch US-Drohnenangriffe ums Leben gekommen sein sollen, - <strong>haben Deutschland deshalb verklagt</strong>: Deutschland soll sicherstellen, dass die Relaisstation auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein nicht für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe genutzt wird. Am 25.11.2020 hat das <strong>Bundesverwaltungsgericht</strong> die Klagen jedoch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte noch zugunsten der Kläger entschieden.<br><br><strong>Professor Mehrdad Payandeh</strong>, Inhaber des <a href="https://www.law-school.de/profil/mehrdad-payandeh">Lehrstuhls Öffentliches Recht II - Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht </a>an der Bucerius Law School, und <strong>Professor Heiko Sauer</strong>, Inhaber des <a href="https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-sauer/prof-dr-heiko-sauer/">Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht</a> an der Universität Bonn erläutern die äußerst komplexe und umstrittene Rechtslage im Spannungsfeld von Völker- und Verfassungsrecht. Dabei bekräftigen Payandeh und Sauer ihre <strong>Kritik</strong> an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die sie bereits in einem gemeinsamen Aufsatz vorgebracht haben (<em>Payandeh/Sauer</em>, Staatliche Gewährleistungsverantwortung für den Schutz der Grundrechte und des Völkerrechts, NJW 2021, 1570-1574).<br><br>Zum Urteil des BVerwG geht es <a href="https://www.bverwg.de/251120U6C7.19.0">hier</a>, zum Urteil des OVG Münster geht es <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_A_1361_15_Urteil_20190319.html">hier</a>. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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        <![CDATA[<div>Die USA setzen im weltweiten Kampf gegen Terroristen und bewaffnete Gruppierungen auf den Einsatz von unbemannten <strong>Kampfdrohnen</strong>. Im Jemen sind bei US-Drohnenangriffen in der Vergangenheit immer wieder auch unbeteiligte <strong>Zivilisten</strong> zu Tode gekommen. Um ihre unbemannten Kampfdrohnen im Jemen mittels Funksignalen steuern zu können, verwenden die USA eine Satellitenrelaisstation, die auf der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen <strong>Ramstein</strong> steht. <br><br><strong>Jemenitische Staatsangehörige</strong> - teilweise Angehörige von Menschen, die durch US-Drohnenangriffe ums Leben gekommen sein sollen, - <strong>haben Deutschland deshalb verklagt</strong>: Deutschland soll sicherstellen, dass die Relaisstation auf der US-Luftwaffenbasis Ramstein nicht für völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe genutzt wird. Am 25.11.2020 hat das <strong>Bundesverwaltungsgericht</strong> die Klagen jedoch abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte noch zugunsten der Kläger entschieden.<br><br><strong>Professor Mehrdad Payandeh</strong>, Inhaber des <a href="https://www.law-school.de/profil/mehrdad-payandeh">Lehrstuhls Öffentliches Recht II - Internationales Recht, Europarecht und öffentliches Recht </a>an der Bucerius Law School, und <strong>Professor Heiko Sauer</strong>, Inhaber des <a href="https://www.jura.uni-bonn.de/lehrstuhl-prof-dr-sauer/prof-dr-heiko-sauer/">Lehrstuhls für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht</a> an der Universität Bonn erläutern die äußerst komplexe und umstrittene Rechtslage im Spannungsfeld von Völker- und Verfassungsrecht. Dabei bekräftigen Payandeh und Sauer ihre <strong>Kritik</strong> an dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die sie bereits in einem gemeinsamen Aufsatz vorgebracht haben (<em>Payandeh/Sauer</em>, Staatliche Gewährleistungsverantwortung für den Schutz der Grundrechte und des Völkerrechts, NJW 2021, 1570-1574).<br><br>Zum Urteil des BVerwG geht es <a href="https://www.bverwg.de/251120U6C7.19.0">hier</a>, zum Urteil des OVG Münster geht es <a href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2019/4_A_1361_15_Urteil_20190319.html">hier</a>. <br><br>Die treibende Kraft hinter unserem Podcast ist die Jurafuchs-Redaktion. <strong>Jurafuchs</strong> ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <itunes:keywords>Völkerrecht, Verfassungsrecht, Jurafuchs, Drohnen, Kampfdrohnen, Grundrechte, Schutzpflicht, Recht, NATO, Auslandseinsatz, USA, Jura, Grundgesetz</itunes:keywords>
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      <title>Grundrechtsschutz in Europa - mit Prof. Emanuel Towfigh | Wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn ein EU-Mitgliedstaat das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere verbietet? | EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C‑336/19</title>
      <description>
        <![CDATA[<div>Der <strong>Schutz der Grundrechte</strong> gehört zum Kernbestand unserer Verfassungsordnung. Das gilt auch für die <strong>Europäische Union</strong>. Dort wird der Grundrechtsschutz in der Europäischen Grundrechte-Charta kodifiziert. Die Grundrechte-Charta bindet die EU und in bestimmten Fällen auch ihre Mitgliedstaaten. Daneben steht noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Ganz schön kompliziert. Doch wie verhalten sich die europäische und die nationale Ebene eigentlich zueinander?&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Diese Frage stellte sich in einem Fall, den die Große Kammer des <strong>Europäischen Gerichtshofs (EuGH) </strong>am 17.12.2020 entschieden hat (Rs. C‑336/19). Gegenstand war eine belgische Regelung, die das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere (das sogenannte Schächten) ausnahmslos verbietet. Nach Ansicht des EuGH ist diese Regelung mit der Religionsfreiheit nach Artikel 10 der EU-Grundrechte-Charta vereinbar. In Deutschland hatte das <strong>Bundesverfassungsgericht</strong> demgegenüber im Jahr 2002 befunden, dass ein Verbot des Schächtens aus Glaubensüberzeugung gegen das Grundgesetz verstößt. Wie passt das zusammen?</div><div>&nbsp;</div><div><strong>Professor Emanuel V. Towfigh</strong>, <a href="https://www.towfigh.net/de/">Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik</a> an der EBS Law School in Wiesbaden, erläutert das komplexe Geflecht des Grundrechtsschutzes im europäischen „Mehrebenensystem“. Er zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede des europäischen und des deutschen Grundrechtsschutzes auf, schildert die Rolle der Gerichte und erklärt, wie mit möglichen Kollisionen der verschiedenen Ebenen umzugehen ist.</div><div>&nbsp;</div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der EuGH-Entscheidung findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (<a href="https://jurafuchs.app.link/kGcSoXKYqjb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukundinnen und Neukunden.</div>]]>
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      <pubDate>Fri, 10 Sep 2021 13:00:00 +0200</pubDate>
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        <title>Grundrechtsschutz in Europa - mit Prof. Emanuel Towfigh | Wird die Religionsfreiheit verletzt, wenn ein EU-Mitgliedstaat das religiös motivierte Töten unbetäubter Tiere verbietet? | EuGH, Urteil vom 17.12.2020 - C‑336/19</title>
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      <title>Ri'inBVerfG a.D. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt zur paritätischen Besetzung von Wahllisten | Thür. Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.07.2020 - VerfGH 2/20 - &amp; Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 23.10.2020 - VfGBbg 9/19</title>
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        <![CDATA[<div>Frauen sind im Bundestag und den Länderparlamenten unterrepräsentiert. Eine paritätische Besetzung der Wahllisten politischer Parteien abwechselnd mit Männern und Frauen könnte dies ändern. Doch entsprechende Gesetze in Thüringen und Brandenburg wurden von den Verfassungsgerichten der beiden Länder für verfassungswidrig befunden und gekippt (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.07.2020 - VerfGH 2/20; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 23.10.2020 - VfGBbg 9/19).&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Die ehemalige <strong>Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt</strong> erörtert in der Pilotfolge unseres Jurafuchs Podcast den gegenwärtigen Stand der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland und legt dar, warum in ihren Augen die paritätische Besetzung von Wahllisten entgegen der beiden Gerichtsentscheidungen keineswegs gegen die Verfassung verstoße.&nbsp;<br> &nbsp;</div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Gerichtsentscheidungen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (Thüringer Verfassungsgerichtshof <a href="https://jurafuchs.app.link/PalQJzE6ggb">hier</a>, Verfassungsgericht Brandenburg <a href="https://jurafuchs.app.link/0AGbiMA6ggb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <pubDate>Mon, 17 May 2021 12:00:00 +0200</pubDate>
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        <![CDATA[<div>Frauen sind im Bundestag und den Länderparlamenten unterrepräsentiert. Eine paritätische Besetzung der Wahllisten politischer Parteien abwechselnd mit Männern und Frauen könnte dies ändern. Doch entsprechende Gesetze in Thüringen und Brandenburg wurden von den Verfassungsgerichten der beiden Länder für verfassungswidrig befunden und gekippt (Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.07.2020 - VerfGH 2/20; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 23.10.2020 - VfGBbg 9/19).&nbsp;</div><div>&nbsp;</div><div>Die ehemalige <strong>Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt</strong> erörtert in der Pilotfolge unseres Jurafuchs Podcast den gegenwärtigen Stand der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland und legt dar, warum in ihren Augen die paritätische Besetzung von Wahllisten entgegen der beiden Gerichtsentscheidungen keineswegs gegen die Verfassung verstoße.&nbsp;<br> &nbsp;</div><div>Eine detaillierte Aufbereitung der Gerichtsentscheidungen findet ihr in der <strong>Jurafuchs App</strong> (Thüringer Verfassungsgerichtshof <a href="https://jurafuchs.app.link/PalQJzE6ggb">hier</a>, Verfassungsgericht Brandenburg <a href="https://jurafuchs.app.link/0AGbiMA6ggb">hier</a>). Jurafuchs ist die digitale Lernumgebung für Jurastudentinnen, Rechtsreferendare und juristische Professionals. Unsere Expertinnen und Experten stellen für euch zusammen, was ihr für <strong>Studium</strong>, <strong>Referendariat</strong> und die <strong>beiden Staatsexamina</strong> wissen müsst und was ihr in der Praxis braucht.<strong> <br><br></strong>Als Hörerinnen und Hörer unseres Podcasts erhaltet ihr <strong>Jurafuchs für einen Monat kostenlos</strong>. Ladet euch dazu die Jurafuchs App herunter und gebt in der App den Code “<strong>SPRUCHREIF</strong>” ein. Wie ihr den Code in der App einlösen könnt, erfahrt ihr <a href="https://www.jurafuchs.de/faq/zugangscode-einloesen/">hier</a>. Das Angebot gilt nur für Neukund:innen.</div>]]>
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      <itunes:author>Dr. Carl-Wendelin Neubert</itunes:author>
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