Spruchreif | Der Jurafuchs Podcast

Dr. Carl-Wendelin Neubert

Der Ukraine-Krieg vor dem Internationalen Gerichtshof - mit Prof. Paulina Starski & Friedrich Arndt | Kann die Ukraine sich gegen den russischen Angriff unter Berufung auf die Völkermordkonvention wenden? | IGH, Beschluss über vorläufige Maßnahmen vom 16.03.2022

06.05.2022 42 min

Zusammenfassung & Show Notes

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat am 16.03.2022 eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Der IGH hat Russland verpflichtet, die am 24. Februar 2022 begonnenen militärischen Operationen im Gebiet der Ukraine unverzüglich einzustellen. Diese und weitere Anordnungen ergingen als einstweilige Anordnung (provisional measures), die die Ukraine gegen Russland unter Berufung auf die Völkermordkonvention angestrengt hat. Die Entscheidung kommt einer kleinen Sensation gleich. 

Professorin Paulina Starski, Inhaberin des Lehrstuhls für Deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Senior Research Affiliate am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, sowie Friedrich Arndt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl, erläutern diese Entscheidung:
  • Welche Aufgabe kommt dem Internationalen Gerichtshof zu und für welche Verfahren ist der IGH zuständig?
  • Worauf gründet sich die Zuständigkeit des IGH im vorliegenden Fall? 
  • Was macht der IGH im Rahmen eines Verfahrens zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (provisional measures)?
  • Warum geht es im vorliegenden Verfahren nicht darum festzustellen, dass der russische Angriffskrieg gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Abs. 4 UN-Charta) verstößt?
  • Welches Recht der Ukraine auf Grundlage der Völkermordkonvention soll durch die einstweilige Anordnung des IGH geschützt werden? 
  • Welche Bedeutung kommt der Entscheidung zu, wenn Russland sich weigert, der Anordnung nachzukommen? 
  • Wann ist mit der Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen und wie wird der IGH in der Hauptsache voraussichtlich entscheiden?
Die Entscheidung des IGH vom 16.03.2022 im Original findet ihr hier.

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